13.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) Rz 912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz…
…1 EStG 1988) Rz 7517: § 41 Abs. 1 EStG 1988 enthält eine taxative Aufzählung der Pflichtveranlagungstatbestände bei Bezug von lohnsteuerpflichtigen Einkünften; siehe LStR 2002 Rz 909. Rz 7518: Die Verminderung des Sonderausgabenviertels bzw. des Pauschbetrages bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 36.400…
13 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988) Rz 908d: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht erfolgt gemäß § 41 Abs. 1…
3.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) Rz 113: Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 oder 2 EStG 1988 eine besondere Berechnung aus. Es handelt sich dabei…
13.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften Rz 911: Eine Pflichtveranlagung ist durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Bei einer…
…EStG) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) oder würden gemäß § 25 Abs. 1 Z 1a EStG lohnsteuerpflichtig sein. Die Lehrbeauftragten seien hauptberuflich anderweitig beschäftigt. Mit den Lehrbeauftragten wären freie Dienstverträge abgeschlossen worden, welche eine selbstständige Tätigkeit ergeben würden. Keiner würde sich in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels vom 22. November 2001, betreffend Abweisung eines Antrages auf Nullfestsetzung der Lohnsteuer für nebenberufliche Lehrbeauftragte für den Zeitraum 1.1.2001 bis 31…
… 41 Abs.1 Z1 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag € 730,00 übersteigt. Wie aus der Beilage zur Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) E-6 2004 der…
…die Berufungswerberin im Kalenderjahr 2002 ganzjährig lohnsteuerpflichtige Einkünfte von der Firma M.E. - dokumentiert durch den übermittelten Lohnzettel - bezogen. Gleichzeitig, im Veranlagungsjahr 2002, war sie auch bei der O.AG - im Zeitraum von 15. Juli bis 26. Juli 2004 als Arbeiterin, ebenfalls mit lohnsteuerpflichtigen Bezügen…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Zweck der Veranlagung ist in derartigen…
…der österreichischen Sozialversicherung war die Bf. als Angestellte vom 01.01.2019 - 31.12.2019 jeweils bei den Firmen ***GmbH 1*** und ***GmbH 2*** beschäftigt und erzielte aus diesen (Teilzeit)Tätigkeiten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es sich der Art nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz (nunmehr Finanzamtes Österreich ) vom 23. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer 2007, 2008 und 2009…
…dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden. § 39 Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden. (3) Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, ist von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro abzuziehen. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730…
… 41 Abs. 1 EStG 1988 u.a. dann vorläge, wenn gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen würden. Da die Bf. laut Aktenlage auch gleichzeitig neben ihren Dienstverhältnissen Einkünfte von betrieblichen Vorsorgekassen bezogen habe und solche Zahlungen einen Arbeitslohn darstellten, seien diese den Einkünften aus…
…den Verkehrs- und den Grenzgängerabsetzbetrag. Zum Veranlagungsfreibetrag führte das Finanzamt begründend aus, dass im Einkommen des Beschwerdeführers keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten waren. Der Beschwerdeführer beantragte am 22.7.2013 die Vorlage seiner Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat. Er brachte vor, dass die Nichtberücksichtigung des Veranlagungsfreibetrages…
…eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 dann durchzuführen ist, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen worden sind. Da dieser Sachverhalt im gegenständlichen Fall vorliegt, ist auch eine Pflichtveranlagung…
…2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Somit hatte das Bundesfinanzgericht über die gegenständliche Beschwerde zu entscheiden. Gemäß § 41 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, und im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs 6 EStG 1988 zugeflossen sind. Bezüge gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw als Rechtsnachfolger der Bw-alt, Adresse, vertreten durch Stb, vom 18. September 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 20. August 1998 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 sowie Vorschreibung des…
…RZ. 3 und die angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die…
…RZ. 3 und die angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die…