…4a Z 1 lit. d EStG 1988 sind nur abzugsfähig, wenn die jeweilige Einrichtung vom Finanzamt Wien 1/23 als begünstigter Spendenempfänger anerkannt worden ist und auf der Liste begünstigter Spendenempfänger aufscheint. Diese Voraussetzung gilt auch für Spenden an ausländische Einrichtungen iSd § 4a Z 1…
…Zuwendenden und die Registrierungsnummer, unter der die empfangende Einrichtung in die Liste begünstigter Spendenempfänger eingetragen ist, anzuführen. Die Bestätigung kann für alle von demselben Zuwendenden in einem Kalenderjahr getätigten Zuwendungen ausgestellt werden. […] Freigebige Zuwendungen an begünstigte Einrichtungen im Sinne der lit. b und an…
…neben den Inhalten die ein Beleg jedenfalls zu enthalten hat, auch die Anschrift des Zuwendenden und die Registrierungsnummer, unter der die empfangende Einrichtung in die Liste begünstigter Spendenempfänger eingetragen ist, anzuführen. Die Bestätigung kann für alle von demselben Zuwendenden in einem Kalenderjahr getätigten Zuwendungen ausgestellt…
…Spendenbestätigung auszustellen. In dieser Bestätigung sind neben den Inhalten, die ein Beleg jedenfalls zu enthalten hat, auch die Anschrift des Zuwendenden und die Registrierungsnummer, unter der die empfangende Einrichtung in die Liste begünstigter Spendenempfänger gemäß § 4a Abs. 5 Z 3 eingetragen ist, anzuführen. Die Bestätigung…
…neben den Inhalten die ein Beleg jedenfalls zu enthalten hat, auch die Anschrift des Zuwendenden und die Registrierungsnummer, unter der die empfangende Einrichtung in die Liste begünstigter Spendenempfänger eingetragen ist, anzuführen. Die Bestätigung kann für alle von demselben Zuwendenden in einem Kalenderjahr getätigten Zuwendungen ausgestellt…
…Gemäß § 4a Abs. 8 EStG 1988 sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger jährlich durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers nachzuweisen (siehe Rz 1345d). Dadurch wird dem Finanzamt Österreich (bis 31.12.2020: Finanzamt Wien 1/23) die Möglichkeit eingeräumt, bei Wegfall…
…oder 2 EStG 1988 trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist. Der Widerruf ist mit dem Datum des Widerrufsbescheides in der Liste gemäß § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 einzutragen. Spenden, die ab dem Tag der Veröffentlichung der Aberkennung des Status als begünstigter Spendenempfänger geleistet wurden…
…In der neuen Z 1 ist nur insofern eine Änderung eingetreten, als die Veröffentlichung der Liste der begünstigten Spendenempfänger nunmehr auf der Homepage des BMF und nicht mehr im AÖF zu erfolgen hat. Zu den bisherigen Spendenbegünstigungen siehe EStR 2000 Rz 1330 bis Rz 1349…
…Begünstigten nicht konkret genannt sind, bedarf es erst einer konkretisierenden Entscheidung, um die Begünstigtenstellung bestimmter Personen festzustellen. Eine Meldung ist daher erst in dem Zeitpunkt einer solchen Konkretisierung vorzunehmen. 4. Einzelfragen a) Begünstigte Spendenempfänger als Stiftungsbegünstigte Organisationen (bzw. deren Vorgängerorganisationen), die in der Liste begünstigter…
…die geltend gemachten freigebigen Zuwendungen im Einzelnen belegmäßig nachgewiesen werden. Die Aufgabe, die Zugehörigkeit der die Zuwendungen unseres Mandanten empfangenden Einrichtungen zum Kreis der laut vom Finanzamt Österreich selbst geführten Liste begünstigter Spendenempfänger (§ 18 Abs 8 Z 2 vorletzter Satz EStG 1988 i.V.m…
…5 und Abs. 6 geleistet werden. …. Freigebige Zuwendungen an begünstigte Einrichtungen im Sinne der lit. b und an Einrichtungen gemäß § 4a Abs. 4 lit. d sind nur dann abzugsfähig, wenn die empfangende Einrichtung zum Zeitpunkt der Zuwendung in der Liste begünstigter Spendenempfänger (§ 4a Abs…
…5 und Abs. 6 geleistet werden. …. Freigebige Zuwendungen an begünstigte Einrichtungen im Sinne der lit. b und an Einrichtungen gemäß § 4a Abs. 4 lit. d sind nur dann abzugsfähig, wenn die empfangende Einrichtung zum Zeitpunkt der Zuwendung in der Liste begünstigter Spendenempfänger (§ 4a Abs…
…strittigen Jahr 2017 insgesamt einen Betrag in Höhe von € 80 an das ***1*** (***2***). Die empfangende Einrichtung, der Verein ***1***, war zum Zeitpunkt der Zuwendung in der Liste begünstigter Spendenempfänger (§ 4a Abs. 7 Z 1) eingetragen. Aus der Home-Page des ***2*** ist ersichtlich…
…bei der Ermittlung des Einkommens abzuziehen. Gegenständlich lägen die Voraussetzungen für einen solchen Abzug vor. So sei die Zuwendung ausschließlich in Geld geleistet worden und der Empfänger sei zum Zeitpunkt der Zuwendung in die Liste begünstigter Spendenempfänger gemäß § 4a Abs. 7 Z 1 EStG 1988…
…8. Freigebige Geldzuwendungen (Geldspenden) an begünstigte Körperschaften im Sinne des § 4a Abs. 3 Z 4 bis 6, Abs. 5 und Abs. 6 nach Maßgabe folgender Bestimmungen: a) Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist: - Die empfangende Körperschaft ist zum Zeitpunkt der Zuwendung in der Liste begünstigter Spendenempfänger (…
…Raab, RFG 2007/7). Freigebige Geldzuwendungen (Geldspenden) an begünstigte Körperschaften im Sinne des § 4a Abs. 3 Z 4 bis 6, Abs. 5 und Abs 6 EStG können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die empfangende Körperschaft zum Zeitpunkt der Zuwendung in der Liste begünstigter Spendenempfänger (§ 4a…
…vorgelegt. II. Sachverhalt Folgender Sachverhalt ist für das Bundesfinanzgericht entscheidungswesentlich, unbestritten und erwiesen: Der im Vereinsregister unter der ZVR-Zahl 0123456789 unter dem Namen "C-Club (Freizeit-Faschingsverein)" eingetragene Verein war im Jahr 2015 in der Liste der begünstigten Spendenempfänger (§ 4a Abs. 7 Z 1…
…neben den Inhalten die ein Beleg jedenfalls zu enthalten hat, auch die Anschrift des Zuwendenden und die Registrierungsnummer, unter der die empfangende Einrichtung in die Liste begünstigter Spendenempfänger eingetragen ist, anzuführen. Die Bestätigung kann für alle von demselben Zuwendenden in einem Kalenderjahr getätigten Zuwendungen ausgestellt…
…tatsächlich spendenbegünstigt ist, dh. unmittelbar auf Grund des § 4a EStG 1988 begünstigt ist oder ihr die Spendenbegünstigung durch das Finanzamt Wien 1/23Österreich bescheidmäßig zuerkannt wurde (ersichtlich durch Eintragung in der Liste begünstigter Spendenempfänger; siehe EStR 2000 Rz 13431327). Es ist nicht ausreichend, wenn die…
…neben den Inhalten die ein Beleg jedenfalls zu enthalten hat, auch die Anschrift des Zuwendenden und die Registrierungsnummer, unter der die empfangende Einrichtung in die Liste begünstigter Spendenempfänger eingetragen ist, anzuführen. Die Bestätigung kann für alle von demselben Zuwendenden in einem Kalenderjahr getätigten Zuwendungen ausgestellt…