Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…
Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
Bei der Bezeichnung der Bank handelt es sich um eine sprachliche Unschärfe die SV selbst mit Hinweis auf seine Erinnerung mit dem eingefügten Zwischensatz relativiert wohingegen der übrige Teil der Aussage, die Kontaktaufnahme von Seiten des HW und sein Interesse sowohl an Mobilien als auch…
…November 2011 und des Person_V vom 24. November 2011, sämtliche vor dem Landesgericht_A zu GZ._C , in welchen diese übereinstimmend und nachvollziehbar die jeweiligen Liegenschaftsvermittlungen sowie die eigenverantwortliche Tätigkeiten des Abgabepflichtigen schildern. Die aus den Vermittlungsgeschäften Immobiliengeschäft---B ; 126.000,00 €; 2007)…
…Bw. und J. vom Dezember 1993 bzw. Angaben des Heinz J. in der Abgabenerklärung 1991), 60.000,- S für die Liegenschaftsvermittlung in J.-Ort (Aussagen Bw. und J. im Gerichtsverfahren 1994), bis zum Betrag von 144.000,- S, somit 2/3 der Rechnung vom 28…
…handeln, sei anzumerken, dass die Rechnungen für die Liegenschaftsvermittlungen ja gestellt und bezahlt worden seien und es bei Zutreffen der Vermutung ja Geldflüsse von seiner Firma an den im obigen Beispiel angesprochenen Liegenschaftsmakler geben müsste. Dies wiederum wäre im Zuge der Betriebsprüfung sicher aufgefallen. Abgesehen…
…handeln, sei anzumerken, dass die Rechnungen für die Liegenschaftsvermittlungen ja gestellt und bezahlt worden seien und es bei Zutreffen der Vermutung ja Geldflüsse von seiner Firma an den im obigen Beispiel angesprochenen Liegenschaftsmakler geben müsste. Dies wiederum wäre im Zuge der Betriebsprüfung sicher aufgefallen. Abgesehen…
…handeln, sei anzumerken, dass die Rechnungen für die Liegenschaftsvermittlungen ja gestellt und bezahlt worden seien und es bei Zutreffen der Vermutung ja Geldflüsse von seiner Firma an den im obigen Beispiel angesprochenen Liegenschaftsmakler geben müsste. Dies wiederum wäre im Zuge der Betriebsprüfung sicher aufgefallen. Abgesehen…
…handeln, sei anzumerken, dass die Rechnungen für die Liegenschaftsvermittlungen ja gestellt und bezahlt worden seien und es bei Zutreffen der Vermutung ja Geldflüsse von seiner Firma an den im obigen Beispiel angesprochenen Liegenschaftsmakler geben müsste. Dies wiederum wäre im Zuge der Betriebsprüfung sicher aufgefallen. Abgesehen…
…handeln, sei anzumerken, dass die Rechnungen für die Liegenschaftsvermittlungen ja gestellt und bezahlt worden seien und es bei Zutreffen der Vermutung ja Geldflüsse von seiner Firma an den im obigen Beispiel angesprochenen Liegenschaftsmakler geben müsste. Dies wiederum wäre im Zuge der Betriebsprüfung sicher aufgefallen. Abgesehen…
…die vom Bw. angesprochenen Schätzungen der Abgabenbehörde für 1990 - 1992 bei Stefan H. (für die H. GmbH sind solche nicht ersichtlich) keine Einnahmen aus Liegenschaftsvermittlungen oder Bauleistungen betroffen. Aus den selben Überlegungen ist es dem Berufungsbegehren des Bw. auch nicht dienlich, dass Stefan H. (oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der SP, Adr, vertreten durch Wolfgang Steinmayr, Liquidator, Fürstenallee 19, 5020 Salzburg, vom 6. Dezember 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 2. November 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) der E**** B****, Adr****, StNr 03 ***/****, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht…
Wien, am 27. Februar 2009
Der gegenständliche Beschwerdefall wirft keine derartige Rechtsfrage auf. Strittig waren vielmehr Sachverhaltsfragen, nämlich (zunächst) ob das vom Bf. dargelegte Treuhandverhältnis tatsächlich bestand bzw. steuerlich anzuerkennen war. In weiterer Folge ergab sich vor dem BFG die Frage, ob auf Seiten des Bf. gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Diese…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 21.03.2013, xxx, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 6. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. April 2011 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bw. erwarb…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. August 2004 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Vereinbarung vom 30. Dezember 2003 räumten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Gastager-Hoffmann-Kammerstetter Buchhaltungskanzlei und Wirtschaftsberatung GmbH, 5202 Neumarkt, Hauptstraße 9, vom 8. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Karl Brejcha, vom 15. Juni 2010 betreffend Feststellung…
Die genannten Aufwendungen betreffen den Abschluss des Kaufvertrages vom 19.12.2014 über den Erwerb des Zinshauses. Da im Bereich der außerbetrieblichen Einkunftsarten aufgrund der Bestimmung des § 16 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988der Vermögensstamm grundsätzlich nicht erfasst wird, führen Aufwendungen für den Vermögensstamm nur…