…fallen ohne Ausnahme nur dann unter Art. II UmgrStG, wenn ein Betrieb (siehe Rz 449 ff) übertragen wird. Rein anteilsverwaltende Kapitalgesellschaften (Holding), Liegenschaftsbesitz- oder Liegenschaftsverwaltungs-Kapitalgesellschaften können zwar nach den Normen des UmwG, nicht aber unter Anwendung der Rechtsfolgen der §§ 8 bis 11 UmgrStG errichtend…
…31. Dezember 2000 vollzogene Entkoppelung des Eigentums an den Immobilien vom Betrieb im Rahmen der KG sei durch das damals bestehende Erbfolgekonzept motiviert gewesen. Das Unternehmen sollte ohne Liegenschaftsbesitz mehrheitlich dem Sohn von Baumeister B zukommen, dem auch die Wahrnehmung der Geschäftsführung zugedacht gewesen sei…
…verbunden sind keinen Weisungen durch die Generalversammlung. (2) Haftungsübernahme: Der Geschäftsführer wird für die Projektfinanzierung der Bauprojekte die Haftung der Hausbank R gegenüber übernehmen und dazu seinen privaten Liegenschaftsbesitz verpfänden. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Firmenbuchauszug, den im Rahmen der Außenprüfung getroffenen Feststellungen…
…um Ausstellungsstücke mit entsprechender Wertminderung gehandelt habe. Da keinesfalls von einem luxuriös ausgestatteten Haus auszugehen sei, komme die inzwischen gefestigte Judikatur des VwGH zum gewillkürten Betriebsvermögen bei Kapitalgesellschaften zum Tragen. Auch die "Durchreichung" von der KG über die GmbH an den Geschäftsführer sei nach der…
…1224 zum DBA-Kanada) abzustellen sein. Um zu beurteilen, ob bei einer Gesellschaft der Liegenschaftsbesitz die Hauptsache ausmacht, werden daher die Verkehrswerte der in Österreich gelegenen unbeweglichen Wirtschaftsgüter - unter Außerachtlassung der diese Werte schmälernden Verbindlichkeiten (Z 28.4 OECD-Kommentar zu Art. 13 OECD-MA) -…
…folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden Fondsausschüttungen belastet) mit maximal 15% in Österreich anzurechnen ist. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des…
…folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden Fondsausschüttungen belastet) mit maximal 15% in Österreich anzurechnen ist. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des…
…einer solchen deutschen Kapitalgesellschaft an, so werden die an sie ausgeschütteten Fondserträgnisse der Zuteilungsregel des Artikels 10a des DBA-Ö/D unterstellt und unterliegen folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden Fondsausschüttungen…
…Unternehmen eine 50-prozentige Beteiligung an einer rumänischen Kapitalgesellschaft, die sowohl in der Güterproduktion als auch im Warenhandel tätig ist, dann wird bei einem geringfügigen Überschreiten der 50%-Grenze daher noch nicht davon gesprochen werden können, dass damit Liegenschaftsbesitz "zur Gänze oder hauptsächlich" der rumänischen…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
…würden) vermögenslos. Vollstreckungs- oder Sicherungsmaßnahmen gegen diese wären also erfolglos und hätten im Interesse einer sparsamen Verwaltung daher zu unterbleiben. Bei der durch den Bf. vertretenen abfuhrverpflichteten Kapitalgesellschaft (ehemals C-GmbH , verschmelzungsbedingte Gesamtrechtsnachfolgerin M-GmbH in Liquidation) könne die bescheidgegenständliche Abgabe somit nicht eingebracht werden;…
…in Wien befunden. Das Reihenhaus diene zu 100 % den privaten Wohnbedürfnissen der Geschäftsführerin. Der steuerliche Vertreter der Bw merkte zur Niederschrift an, dass die Bw auch Liegenschaftsbesitz habe - zwei unbebaute Grundstücke ohne bestimmten Verwendungszweck -, der durch den Ankauf des Reihenhauses erweitert worden sei. Liebhaberei sei…
…Abschreibungen an die gesetzliche AfA von 1,5% angepasst wurden und potenzielle Veräußerungsgewinne in Übereinstimmung mit der Rechtsmeinung des Fachsenates der WT angesetzt wurden. Diesbezüglich müsse zwischen Kapitalgesellschaften, die betriebliche Einkünfte erzielen und daher mit sämtlichen stille Reserven der Immobilien steuerhängig sind und natürlichen Personen…
…als Kommanditistin (mit 100 % Substanzbeteiligung) beteiligt. TH KG verfügt über umfangreichen inländischen Liegenschaftsbesitz. 3) Mit Kaufvertrag vom 21.11.2000 wurden die Anteile an E. durch die bisherige Alleingesellschafterin P an S GmbH (im Folgenden: SSG) veräußert. 4) Mit Zusammenschlussvertrag vom 18.5.2001 (mit…
…Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 117). Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden…
…Ferner könne eine Gewinnfeststellung nur für die beteiligten natürlichen Personen erfolgen, wenn neben mehreren natürlichen Personen nur eine Kapitalgesellschaft beteiligt sei. Die Bescheide waren wie folgt adressiert: "***Abkürzung GmbH 1 & atypisch Stille***" z.H. ***Steuerlicher Vertreter 1*** ***Adresse steuerlicher Vertreter 1*** " Der Feststellungsbescheid erhielt den…
…Ferner könne eine Gewinnfeststellung nur für die beteiligten natürlichen Personen erfolgen, wenn neben mehreren natürlichen Personen nur eine Kapitalgesellschaft beteiligt sei. Die Bescheide waren wie folgt adressiert: "***Abkürzung zu GmbH 1 & atypisch Stille***" z.H. ***Steuerlicher Vertreter 1*** ***Adresse steuerlicher Vertreter 1*** " Der Feststellungsbescheid erhielt…
…2a und § 1 Abs. 3 GrEStG bewusst und gewollt unterschiedliche Umgehungssperren für Personengesellschaften in Abs. 2a leg. cit. und für Kapitalgesellschaften in Abs. 3 leg. cit. verankern. Beide Bestimmungen erfassten nur Anteilsvereinigungen an Gesellschaften mit Grundbesitz, jedoch nicht bloß mittelbare Anteilsvereinigungen über den Erwerb von…