…ihrer Tätigkeit als A vertreterin wurde lt. Aktenlage nicht eingereicht. (Das Finanzamt gab der Berufung im auf die Geltendmachung von Gewerkschaftsbeträgen eingeschränktem Umfang Folge.) Im Zuge der Veranlagung des Jahres 2005 wurden die Einkünfte aus der Tätigkeit als Warenpräsentator bzw. als A vertreter mit folgender…
…wenn sie zu dem Schluss gelangt ist, die Tätigkeit eines "A. -Vertreters " sei objektiv gesehen nicht geeignet, Gewinne zu erzielen. Der belangten Behörde kann aber auch bei der von ihr vorgenommenen Würdigung des Einzelfalles- insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die bisher vom Bf erzielten Umsätze…
…der Tätigkeit einer Privatgeschäftsvermittlerin bzw. Warenpräsentatorin handelt es sich grundsätzlich um eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit. Nach dem von der Rechtsprechung (vgl. VwGH 11.12.1992, 88/17/0054; VwGH 22.2.2000, 96/14/0038) geprägten Begriffsinhalt ist Privatgeschäftsvermittler, wer eine vermittelnde Vertretertätigkeit in Bezug auf…
…Aufstieg in die vierte Hierachiestufe der Gesamtorganisation innerhalb des H Netzwerkes sei mit einer nebenberuflichen Tätigkeit zeitmäßig nicht mehr vereinbar. Darüber hinaus werde festgehalten, dass der Direktvertrieb von vielen hochrangigen Vertretern der Republik Österreich, wie Bundeskanzler und Wirtschaftskammerpräsident, als die Wachstumsbranche in Österreich bezeichnet werde…
…den Kunden. Die Preise werden ausschließlich von A festgelegt, es gibt keinen Gebietsschutz, keinen Lagerzwang und keine Mindestumsatzverpflichtung. Durch das geschilderte Vertriebssystem fallen auf der Ausgabenseite der Vertreter regelmäßig beträchtliche Kraftfahrzeug-Kosten, Reisespesen sowie Aufwendungen für Vorführwaren und Telefon an. Die Kunden bzw. Subvertreter werden…
…bzw. Fortbildungskosten würde es sich handeln? Mit Schreiben vom 11. September 2002 wurde wie folgt durch den Bw. geantwortet: zu 1.: Bei seinem neu eröffneten Handel- und Handelsergänzungsgewerbe handle es sich um die Tätigkeit eines Warenpräsentators. zu 2.: Die Provisionen würden von der Firma A…
…bzw gestaltet wird. Im gegenständlichen Fall hat die Bw die Tätigkeit als A. Beraterin im Jahr 2001 aufgenommen. Die Fa. A. ist ein Unternehmen für Wellness und Wohlbefinden. Der Vertrieb der Produkte und Programme erfolgt ausschließlich über Berater. Dieser ist nicht berechtigt von den von…
…gegebenen Sachverhaltes unter anderem zum Ausdruck gebracht, der belangten Behörde könne nicht entgegengetreten werden, wenn sie zu dem Schluss gelangt ist, die Tätigkeit eines A-Vertreters (Warenpräsentators) sei objektiv gesehen nicht geeignet, Gewinne zu erzielen. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im damals entschiedenen Beschwerdefall die…
…ihrem steuerlichen Vertreter am 23. Februar 2012 eine Niederschrift aufgenommen, in welcher die Bf. wie folgt zu Protokoll gab: „Ich bin seit 1.12.2003 frühzeitig in Pension gegangen. Mit 7.11.2002 habe ich bereits das Gewerbe Warenpräsentator bei der BH A angemeldet für…
…ob zwei getrennte Betriebe vorliegen bzw. ob für den Betrieb des Warenpräsentatorsvon Liebhaberei auszugehen ist. Die Amtspartei ging von zwei getrennten Betrieben und von Liebhaberei beim Betrieb Warenpräsentator aus. Zuletzt wurde vom steuerlichen Vertreter auch angeregt, für beide Betriebe/Tätigkeiten Liebhaberei anzunehmen. a) Beurteilungseinheit Zunächst…
…Tätigkeit bei der Firma A GmbH in der Höhe von 32.446,04 Euro und seinen Einkünften aus der Tätigkeit bei der B GmbH in der Höhe von 1.201,63 Euro negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus seiner Tätigkeit als Gesundheitsfachberater (Warenpräsentator) bei der Fima…
…83.- ausmache. Nach ständiger Judikatur handle es sich bei der Tätigkeit als Warenpräsentator und Handelsvertreter um eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO. Daher sei jedenfalls ein Anlaufzeitraum zu berücksichtigen, der drei bzw. fünf Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Ausgaben betrage…
| Umsatzerlöse | Provisionen | 2004 | 7.597,00 € | 386,78 € | 1.132,07 € | 2005 | 4.095,64 € | 178,50 € | 224,91 € Dass Bw. ab Beginn des Jahres 1995 mehrere Krankenhausaufenthalte absolvierte…
…der in Absatz 2 genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten selbständig und unabhängig von ihrem Ort ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. Am 5. Mai 2006 fand ein Erörterungsgespräch statt, wobei der Bw. ergänzend zum bisherigen Sachverhalt angab: Er vertreibe als Y. - Vertreter Haushaltswaren, Körperpflegemittel…
…vom 31. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Steyr vom 8. November 2006 betreffend Umsatzsteuer 2004 und 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin war als Warenpräsentatorin tätig. Sie verzichtete auf die Kleinunternehmerbefreiung. Für das Jahr 2004 erklärte sie Umsätze…
…2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte im Streitjahr 2004 neben ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Warenpräsentatorin in der Höhe von € -1.951,50. Mit Bescheid vom 20…
…geht die Referentin davon aus, dass die Tätigkeit als Vertreter der Firma A hauptsächlich für die Befriedigung der privaten Konsuminteressen des Bw. (und allenfalls seiner Familie und seiner Freunde) genutzt wurde und eine nachhaltige Erzielung von Einnahmen nicht angestrebt wird. Eine derartige Tätigkeit stellt keine…
Voraussetzung für die Anwendbarkeit der angeführten Fiktion ist aber immer, dass die entsprechende Auftragserteilung bzw. die fingierte Lieferung durch einen Unternehmer erfolgt, weil immer nur die Verschaffung der Verfügungsmacht durch einen Unternehmer steuerbar sein kann. Wenn jemand seine privat angesammelten Sammlungsstücke über einen beauftragten Dritten…
…als "marktgerechte Kundenbetreuung" bzw. "wirtschaftlicher Willen" gemeint ist, ohne damit einhergehende Schlechterstellungen (Kosten, Arbeitsaufwand u.ä.) für die Partner zu berücksichtigen bzw. gar abgelten zu müssen, da dies im Vertrag nicht vorgesehen ist. Da der Partner neben dieser Abhängigkeit von X in der Gestaltung seiner…
…Feststellungen des unabhängigen Finanzsenates absehbar war, dass der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als C. Warenpräsentator vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beenden würde, und ist deshalb kein Anlaufzeitraum anzunehmen. Das von der steuerlichen Vertretung des Bw. in der Berufung zitierte Erkenntnis des VwGH vom 7. Oktober 2003…