27.5. Dienstbarkeit (§ 33 TP 9 GebG) 27.5.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1440: Der Begriff der Dienstbarkeit (Servitut) ist im Gebührengesetz 1957 nicht umschrieben, es muss daher auf das Zivilrecht Bezug genommen werden. Nach § 472 ABGB wird durch das "Recht der Dienstbarkeit" ein…
29.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024) Rz 1745: Von den Gebühren gemäß § 33 TP 5 und 9 GebG sind Rechtsgeschäfte befreit, die die Grundlage für die Erzielung von Einkünften in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur…
§ 1, § 4, § 10 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 Winterpackage zum Pauschalpreis Mehrere Unternehmer bieten in Zusammenarbeit mit einem Tourismusverband (es wird keine eigene Gesellschaft gegründet) eine Winter-Package Card für Gäste an. Diese Card berechtigt zur wahlweisen Inanspruchnahme von mehr…
… 11 Abs. 14 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 2881 und 2883) Entschädigungen an einen pauschalierten Landwirt für Leitungsdienstbarkeiten bei Verpachtung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes an einen nahen Angehörigen; Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung Ein Stromnetzbetreiber zahlt an die grundbücherlichen Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen…
…dabei um Rechte, die nicht Bestandteil von Grundstücken sind, wie zB Realapotheken und Mineralgewinnungsrechte. Das Jagd- und Fischereirecht und Leitungsdienstbarkeiten gehören nicht zu den grundstücksgleichen Rechten (zur Verpachtung von Fischereirechten vgl. VwGH 30.10.2014, 2011/15/0123 und EuGH 6.12.2007, Rs C…
27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
…in Anspruch zu nehmen. Dazu werden in der Regel Leitungsrechte eingeräumt oder Leitungsdienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Für die steuerliche Beurteilung ist die Unterscheidung zwischen Leitungsrecht und Leitungsdienstbarkeit ohne Relevanz. Leitungsrechte sind im Allgemeinen mit Bau- und Nutzungsbeschränkungen für den Grundstückseigentümer verbunden, zudem kann das Grundstück…
…der gemäß § 150 BAO erstattete Bericht vom 12. März 2014 unter anderem ausführt: Betriebsgegenstand: Feldwirtschaft und landwirtschaftliche Tierhaltung Steuerliche Feststellungen Tz. 1 Gewinnerhöhung Die Erlöse von der OMV AG für die Einräumung von Leitungsdienstbarkeiten - C-LNR 10 a ***31***/2010, Servitutsvertrag vom 18. 8. 2010,…
…' DDr. Ulrich Krassnig führt in seinem Artikel "Inkonsistenzen bei der Besteuerung von Entschädigungen für Leitungsdienstbarkeiten" aus, dass laut Spruchpraxis des OGH die Feststellungen der enteignungsbedingten Nachteile konkret und unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Enteigneten und Heranziehung eines objektiven Maßstabs bei der Wertermittlung zu erfolgen…
…Instandhaltung von Leitungsanlagen, des Begehens und Befahrens des dienstbar gemachten Grundstreifens, des Entfernen von Boden- und Pflanzenhindernissen, des Freihaltens von Bewuchs sowie die dafür zugestandene Art der Entschädigung sind als typischer Inhalt von Leitungsdienstbarkeiten anzusehen (vgl. VwGH 17.2.1986, 84/15/0056). Nach § 481…
…Instandhaltung von Leitungsanlagen, des Begehens und Befahrens des dienstbar gemachten Grundstreifens, des Entfernen von Boden- und Pflanzenhindernissen, des Freihaltens von Bewuchs sowie die dafür zugestandene Art der Entschädigung sind als typischer Inhalt von Leitungsdienstbarkeiten anzusehen (vgl. VwGH 17.2.1986, 84/15/0056). Nach § 481…
…des Begehens und Befahrens des dienstbar gemachten Grundstreifens, des Entfernens von Boden- und Pflanzenhindernissen, des Freihaltens von Bewuchs sowie die dafür zugestandene Art der Entschädigung sind als typischer Inhalt von Leitungsdienstbarkeiten anzusehen (vgl. VwGH 17.2.1986, 84/15/0056). Für eine Qualifizierung des gegenständlichen…
…des Begehens und Befahrens des dienstbar gemachten Grundstreifens, des Entfernens von Boden- und Pflanzenhindernissen, des Freihaltens von Bewuchs sowie die dafür zugestandene Art der Entschädigung sind als typischer Inhalt von Leitungsdienstbarkeiten anzusehen (vgl. VwGH 17.2.1986, 84/15/0056). Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in…
…des Begehens und Befahrens des dienstbar gemachten Grundstreifens, des Entfernens von Boden- und Pflanzenhindernissen, des Freihaltens von Bewuchs sowie die dafür zugestandene Art der Entschädigung sind als typischer Inhalt von Leitungsdienstbarkeiten anzusehen (vgl. VwGH 17.2.1986, 84/15/0056). Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in…
…Instandhaltung von Leitungsanlagen, des Begehens und Befahrens des dienstbar gemachten Grundstreifens, des Entfernen von Boden- und Pflanzenhindernissen, des Freihaltens von Bewuchs sowie die dafür zugestandene Art der Entschädigung sind als typischer Inhalt von Leitungsdienstbarkeiten anzusehen (vgl. VwGH 17.2.1986, 84/15/0056). Nach § 481…
…Instandhaltung von Leitungsanlagen, des Begehens und Befahrens des dienstbar gemachten Grundstreifens, des Entfernen von Boden- und Pflanzenhindernissen, des Freihaltens von Bewuchs sowie die dafür zugestandene Art der Entschädigung sind als typischer Inhalt von Leitungsdienstbarkeiten anzusehen (vgl. VwGH 17.2.1986, 84/15/0056). Nach § 481…
…Instandhaltung von Leitungsanlagen, des Begehens und Befahrens des dienstbar gemachten Grundstreifens, des Entfernen von Boden- und Pflanzenhindernissen, des Freihaltens von Bewuchs sowie die dafür zugestandene Art der Entschädigung sind als typischer Inhalt von Leitungsdienstbarkeiten anzusehen (vgl. VwGH 17.2.1986, 84/15/0056). Nach § 481…
…10.331,18 und im Jahr 2010 € 20.459,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhalten. Darin enthalten sind ein Servitutsentgelt und eine Abgeltung für dauernde Bodenwertminderung. Die Entschädigungen für die Einräumung der Leitungsdienstbarkeit sind nicht von der landwirtschaftlichen Pauschalierung erfasst und daher gesondert anzusetzen…
…Instandhaltung von Leitungsanlagen, des Begehens und Befahrens des dienstbar gemachten Grundstreifens, des Entfernen von Boden- und Pflanzenhindernissen, des Freihaltens von Bewuchs sowie die dafür zugestandene Art der Entschädigung sind als typischer Inhalt von Leitungsdienstbarkeiten anzusehen (vgl. VwGH 17.2.1986, 84/15/0056). Nach § 481…