…er ua. folgende Werbungskosten geltend: Fachliteratur 258,70 €, Reisekosten: 1.066,58 €, Fortbildungskosten: 2.015,20 € und sonstige Werbungskosten (Lehrbehelfe): 566,36 €. Diese Aufwendungen sind dem Bw. durch den Besuch des postgradualen Studiengangs "Wirtschaftsingenieurwesen" erwachsen. Im Einkommensteuerbescheid vom 24. Oktober wurde…
…Aufwand für den Lebensunterhalt der Kinder außergewöhnlich belaste. Seine Kinder benötigten für Studiengebühren bzw. Schulgeld, die täglichen Busfahrten, Bücher, Lehrbehelfe, Kleidung, Nahrung sowie für Güter des täglichen Bedarfs monatlich 185,00 € (Mohammed Yasar) bzw. 143,00 € (Gülsüm). Die vom Finanzamt angeführte Bestimmung des …
…ab. Kosten für die Ausbildungseinrichtung selbst (wie zB Schulgeld, Studienbeiträge, Aufwendungen für Lehrbehelfe usw.) können im Hinblick auf die einschränkenden Bestimmungen des Abs. 7 nur dann als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn die Kosten auch beim Steuerpflichtigen selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führen würden. Beim…
…zur Deckung von Aufwendungen gewährt würden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellten, abzugsfähig. Seine Unterhaltszahlungen deckten gerade jenen Aufwand des Sohnes (Studiengebühren, Fahrkarten, Bücher und Lehrbehelfe, Kleidung, Nahrung, Sportausübung), die ihn (den Sohn) selbst finanziell außergewöhnlich belasten würden, wenn er seinen Unterhalt selbst…
…Skripten, Lehrbehelfe und Fachliteratur sind zB auch Fahrtkosten sowie Tagesgelder potentiell abzugsfähig. Laut Aufstellung im Vorlageantrag sind daher folgende Positionen in folgender Höhe anzuerkennen: Kursgebühren: Studienbeitrag laut Rechnung in Höhe von € 3.247,50. Tablet samt Zubehör: Tablets stellen ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar. Ihre…
…nicht erkennen, dass die Anschaffungen der Tonaufnahmen weit überwiegend berufsspezifischen Aspekten gedient haben. Da es sich nicht um speziell für den Musikunterricht konzipierte Lehrbehelfe handelt, betreffen die Tonträger auch in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß die private Lebensführung und greift somit das Abzugsverbot gemäß § 20…
…Bildungsaufwendungen kommen u.a. die unmittelbaren Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Kursgebühr, Skripten, Kosten für sonstige Lehrbehelfe), Fahrtkosten im tatsächlichen Ausmaß, sofern sie nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allfälliges Pendlerpauschale abgegolten sind (es müssen Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken vorliegen) und Tagesgelder, sofern eine Reise vorliegt…
…sind sich die Parteien des Verfahrens im Übrigen darin einig, dass dem Grunde nach Umschulungskosten vorliegen. Als abzugsfähige Aus- oder Fortbildungsaufwendungen kommen in Betracht: - unmittelbare Kosten der Bildungsmaßnahme (Kurskosten, Kosten für Lehrbehelfe); - Fahrtkosten in tatsächlichen Ausmaß, soweit sie nicht durch Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale abgegolten sind…
…bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen.“ Als abzugsfähige Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen kommen in Betracht: unmittelbare Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühren, Kosten für Skripten und andere Lehrbehelfe); Fahrtkosten im tatsächlichen Ausmaß, soweit sie nicht durch Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale abgegolten sind, also soweit zusätzliche…
…16 Abs 1 Z 10 EStG Rz 31; ErläutRV 1766 BlgNR XX. GP 43) nicht nur unmittelbare Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühren, Kosten für Skripten und andere Lehrbehelfe) in Betracht, sondern insbesondere auch Fahrtkosten im tatsächlichen Ausmaß; Tagesgelder, sofern eine Reise vorliegt und unter den für…
…auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen (zB HAK-Matura eines Buchhalters oder Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten) sowie von Sprachkursen (zB Italienischkurs eines Exportdisponenten mit Aufgabengebiet Export nach Italien). Als Aus- und Fortbildungskosten sind insbesondere Kurskosten, Kosten für Lehrbehelfe, Nächtigungskosten und Fahrtkosten anzusehen…
…auszuführen, dass als Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten insbesondere Kurskosten, Kosten für Lehrbehelfe, Fahrt- und Nächtigungskosten anzusehen sind. Insofern waren im gegenständlichen Fall für das Streitjahr die Studiengebühren in der Höhe von 8.790,13 Euro, der Flug in der Höhe von 65,27 Euro, die…
…auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen (zB HAK-Matura eines Buchhalters oder Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten) sowie von Sprachkursen (zB Italienischkurs eines Exportdisponenten mit Aufgabengebiet Export nach Italien). Als Aus-und Fortbildungskosten sind insbesondere Kurskosten, Kosten für Lehrbehelfe, Nächtigungskosten und Fahrtkosten anzusehen…
…als Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten insbesondere Kurskosten, Kosten für Lehrbehelfe, Nächtigungskosten und Fahrtkosten anzusehen sind. Die vorgelegten Rechnungen vom 20.11.2007 und 08.01.2007 über insgesamt € 1.080,-- wurden laut Datum der ebenso übermittelten Auftragsbestätigungen noch im Jahr 2007 bezahlt. Da Umschulungskosten…
…€ 5.295,92 ist auszuführen, dass als Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten insbesondere Kurskosten, Kosten für Lehrbehelfe, Nächtigungskosten und Fahrtkosten anzusehen sind. Anhand von Belegen und Aufzeichnungen nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wurden anzuerkennende Fortbildungskosten in Höhe von € 4.332,90, davon € 3.080,…
…auch Ausbildungskosten abzugsfähig sind, erübrigt sich eine exakte Abgrenzung dieser beiden Bereiche. Als abzugsfähige Aus- oder Fortbildungsaufwendungen kommen in Betracht: - unmittelbare Kosten der Bildungsmaßnahme (Kurskosten, Kosten für Lehrbehelfe); - Fahrtkosten in tatsächlichen Ausmaß, soweit sie nicht durch Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale abgegolten sind, also soweit zusätzliche Wegstrecken…
…der Erwachsenenbildung betreibt. Der Unterricht wird in der Form eines schulähnlichen Betriebes mit eigenen Klassenräumen, Sekretariatsmitarbeitern, Lehrbehelfe usw und speziell geschultem Lehrpersonal abgehalten. Der Unterricht wird überwiegend für Einzelpersonen und Kleingruppen, selten für größere Gruppen von Personen abgehalten. Die Umsätze aus der Bildungseinrichtung betragen €…
…für diesen keinen Kostenersatz leistete, nichts zu ändern. Alsabzugsfähige Aus- undFortbildungskosten kommen neben den unmittelbaren Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Kursgebühr, Skripten, Kosten für sonstige Lehrbehelfe etc.) auch Kilometergelder, Tagesgelder sowie Kosten der Nächtigung - in tatsächlicher Höhe, jedoch betragsmäßig begrenzt mit € 81,45, siehe Doralt EStG12…
…der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen (zum Beispiel HAK-Matura eines Buchhalters oder Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten) sowie von Sprachkursen (zB Italienischkurs eines Exportdisponenten mit Aufgabengebiet Export nach Italien). Als Aus- und Fortbildungskosten sind insbesondere Kurskosten, Kosten für Lehrbehelfe, Nächtigungskosten und Fahrtkosten anzusehen…
…auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen (zB HAK-Matura eines Buchhalters oder Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten) sowie von Sprachkursen (zB Italienischkurs eines Exportdisponenten mit Aufgabengebiet Export nach Italien). Als Aus-und Fortbildungskosten sind insbesondere Kurskosten, Kosten für Lehrbehelfe, Nächtigungskosten und Fahrtkosten anzusehen…