…1988. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und bestätigt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar angesehen (vgl. VwGH 18.12.1997…
…RV/0684-I/09 - vorgelegen war. Die zum gegenständlichen Streitjahr abgeführten Ermittlungsergebnisse des Finanzamtes lassen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keine entscheidungsrelevanten Gründe erkennen die gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushaltes) des Bw. in die Nähe des Beschäftigungsortes im Laufe des Streitjahres 2009…
…1998, 96/15/0171). Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung wird einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen (vgl. VwGH 18.12.1997, 96…
…Pflege des Großvaters mit Pflegestufe 5 ist bei der Bf kein Grund, der gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushalt) der Bf nach Adr2***** nach 6 Monaten nach Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses dort spricht. Es leben und arbeiten sowohl ihre Eltern und ihre Geschwister am…
…Des Weiteren ist im Umstand, dass die Bf ihren Ledigenhaushalt in Köln (Deutschland) für einen Zeitraum von 6 Monaten aus privat- und wirtschaftlichen Überlegungen weiterhin aufrecht erhalten hat ein Tatbestandsmerkmal dafür zu erblicken, dass nach dem „äußeren Erscheinungsbild“ die privaten Lebensumstände und das Zusammenleben der…
…93/15/0244), und [es] sind die Aufwendungen für den Ledigenhaushalt in (…) nach § 20 EStG 1988 im Veranlagungsjahr (…) nicht mehr als Werbungskosten für eine beruflich bedingte "doppelte Haushaltsführung" abzugsfähig (…) Informativ wird noch Folgendes festgehalten: Auch aus den Lohnsteuerrichtlinien lässt sich nichts für…
…zuzurechnen (vgl. auch VwGH 18.5.1995, 93/15/0244) und sind die Aufwendungen für den Ledigenhaushalt in Wien nach § 20 EStG 1988 im Veranlagungsjahr 2013 nicht mehr als Werbungskosten für eine beruflich bedingte "doppelte Haushaltsführung" abzugsfähig. Kosten für Familienheimfahrten sind steuerlich nur absetzbar, wenn…
…13/0111). Nach ständiger Rechtsprechung werde einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Frist (6 Monate) ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen, was der Berufungswerber ja bereits vor Jahren getan hätte. Die Beibehaltung…
…97/13/0111). Nach ständiger Rechtsprechung wird einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Frist (6 Monate) AB BEGINN des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen, was Sie ja bereits getan haben. Die Beibehaltung des…
…Lehre und Rechtsprechung wird es einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum neuen Beschäftigungsort zu verlegen. Nach der Verwaltungspraxis wird im "Allgemeinen" bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer eine Übergangsfrist von ca…
…zumal der Bw. bereits im Jahr 2000 seinen Wohnsitz (Ledigenhaushalt) an den Ort der Erwerbstätigkeit nach Salzburg verlegt habe und folglich die Beibehaltung des Wohnsitzes in B./Deutschland als privat veranlasst anzusehen sei. In freier Beweiswürdigung kommt auch der erkennende Senat zur Ansicht, dass diese…
…bzw. sonstigen Besuchen des Bw. betreut wurde. Daraus ergibt sich aber auch unzweifelhaft, dass der Bw. in Wien unter der Adresse Adr.2 einen weiteren eigenständigen Ledigenhaushalt, losgelöst vom Haushalt seiner Mutter, in den Streitjahren 2004 und 2005 führte. Wenn der Bw. auch darauf hinweist…
…3.1992, 88/14/0081). Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung wird einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen (vgl. VwGH 18. Dezember 1997…
…Mai 2004, 2000/14/0207). Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung wird einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen (vgl. VwGH 18. Dezember 1997…
…des Bundesfinanzgerichtes lassen die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführten Argumente keine entscheidungsrelevanten Gründe erkennen die gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushaltes) des Beschwerdeführers in die Nähe des Beschäftigungsortes im Laufe des Streitjahres 2012 sprechen zumal dieser nachweislich bereits ab November 2011 in einem…
…EStG. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und bestätigt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar angesehen (vgl. VwGH 18.12.1997…
…1988. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und bestätigt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar angesehen (vgl. VwGH 18.12.1997…
…§ 4 Tz 350). Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis, welche aus der hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Judikatur erfließt, mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar angesehen (vgl…
…3 Zimmer, Bad/WC) und Größe (Wohnfläche: ca. 60 m²), sehr wohl objektiv die Eignung zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse einer alleinstehenden Person und Führung eines Ledigenhaushaltes erfüllt. Für den UFS-Referenten lässt sich aus diesen beiden Unterlagen (Bestätigung der Mutter, Bl. 8 sowie den Mietvertrag…
… 16 Abs. 1 EStG 1988. Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis, welche sich an die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes anlehnt, mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar…