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UFSK RV/0173-K/03Nichtanerkennung von Werbungskosten iZm Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines ledigen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2008

…1988. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und bestätigt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar angesehen (vgl. VwGH 18.12.1997…

UFSK RV/0076-K/11Werbungskosten eines Alleinstehenden für einen vorübergehenden Zeitraum von sechs Monaten im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2011

…RV/0684-I/09 - vorgelegen war. Die zum gegenständlichen Streitjahr abgeführten Ermittlungsergebnisse des Finanzamtes lassen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keine entscheidungsrelevanten Gründe erkennen die gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushaltes) des Bw. in die Nähe des Beschäftigungsortes im Laufe des Streitjahres 2009…

UFSI RV/0480-I/04Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Familienheimfahrten als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…1998, 96/15/0171). Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung wird einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen (vgl. VwGH 18.12.1997, 96…

BFG RV/5100141/2013Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten einer Alleinstehenden zur Pflege des Großvaters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.08.2020

…Pflege des Großvaters mit Pflegestufe 5 ist bei der Bf kein Grund, der gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushalt) der Bf nach Adr2***** nach 6 Monaten nach Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses dort spricht. Es leben und arbeiten sowohl ihre Eltern und ihre Geschwister am…

BFG RV/4100272/2013Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung - vorübergehende doppelte Haushaltsführung Zinsen für ein Studienbeitragsdarlehen stellen Werbungskosten dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2018

…Des Weiteren ist im Umstand, dass die Bf ihren Ledigenhaushalt in Köln (Deutschland) für einen Zeitraum von 6 Monaten aus privat- und wirtschaftlichen Überlegungen weiterhin aufrecht erhalten hat ein Tatbestandsmerkmal dafür zu erblicken, dass nach dem „äußeren Erscheinungsbild“ die privaten Lebensumstände und das Zusammenleben der…

BFG RV/2100763/2017Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten bei einem Alleinstehenden mit Eigenheim
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2018

…93/15/0244), und [es] sind die Aufwendungen für den Ledigenhaushalt in (…) nach § 20 EStG 1988 im Veranlagungsjahr (…) nicht mehr als Werbungskosten für eine beruflich bedingte "doppelte Haushaltsführung" abzugsfähig (…) Informativ wird noch Folgendes festgehalten: Auch aus den Lohnsteuerrichtlinien lässt sich nichts für…

BFG RV/2100420/2015Keine doppelte Haushaltsführung bei einem Alleinstehenden mit Eigenheim
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2017

…zuzurechnen (vgl. auch VwGH 18.5.1995, 93/15/0244) und sind die Aufwendungen für den Ledigenhaushalt in Wien nach § 20 EStG 1988 im Veranlagungsjahr 2013 nicht mehr als Werbungskosten für eine beruflich bedingte "doppelte Haushaltsführung" abzugsfähig. Kosten für Familienheimfahrten sind steuerlich nur absetzbar, wenn…

UFSL RV/1134-L/06Keine Berücksichtigung von Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, wenn der Zweitwohnsitz nicht am Arbeitsort bzw. in unmittelbarer Nähe ist. Kosten für Konzertbesuche sind auch für einen Musiklehrer bzw. Berufsmusiker nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008Teil 1/2

…13/0111). Nach ständiger Rechtsprechung werde einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Frist (6 Monate) ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen, was der Berufungswerber ja bereits vor Jahren getan hätte. Die Beibehaltung…

UFSL RV/1233-L/06Einem alleinstehenden Steuerpflichtigen kann trotz (Anteils-)Eigentums an der Liegenschaft des Familienwohnsitzes die Verlegung seines Wohnsitzes zumutbar sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…97/13/0111). Nach ständiger Rechtsprechung wird einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Frist (6 Monate) AB BEGINN des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen, was Sie ja bereits getan haben. Die Beibehaltung des…

UFSK RV/0073-K/051. Nichtanerkennung von Aufwendungen eines ledigen Steuerpflichtigen iZm Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten. 2. Der Tätigkeitsmittelpunkt eines Universitätsassistenten liegt nicht im häuslichen Arbeitszimmer 3. Fahrtkosten aus Anlass von Besuchen einer behinderten Mutter führen zu keiner außergewöhnlichen Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2007Teil 1/2

…Lehre und Rechtsprechung wird es einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum neuen Beschäftigungsort zu verlegen. Nach der Verwaltungspraxis wird im "Allgemeinen" bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer eine Übergangsfrist von ca…

UFSK RV/0073-K/051. Nichtanerkennung von Aufwendungen eines ledigen Steuerpflichtigen iZm Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten. 2. Der Tätigkeitsmittelpunkt eines Universitätsassistenten liegt nicht im häuslichen Arbeitszimmer 3. Fahrtkosten aus Anlass von Besuchen einer behinderten Mutter führen zu keiner außergewöhnlichen Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2007Teil 2/2

…zumal der Bw. bereits im Jahr 2000 seinen Wohnsitz (Ledigenhaushalt) an den Ort der Erwerbstätigkeit nach Salzburg verlegt habe und folglich die Beibehaltung des Wohnsitzes in B./Deutschland als privat veranlasst anzusehen sei. In freier Beweiswürdigung kommt auch der erkennende Senat zur Ansicht, dass diese…

UFSK RV/0165-K/06Nichtanerkennung von Aufwendungen iZm Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines ledigen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

…bzw. sonstigen Besuchen des Bw. betreut wurde. Daraus ergibt sich aber auch unzweifelhaft, dass der Bw. in Wien unter der Adresse Adr.2 einen weiteren eigenständigen Ledigenhaushalt, losgelöst vom Haushalt seiner Mutter, in den Streitjahren 2004 und 2005 führte. Wenn der Bw. auch darauf hinweist…

UFSW RV/1675-W/03Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…3.1992, 88/14/0081). Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung wird einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen (vgl. VwGH 18. Dezember 1997…

UFSS RV/0474-S/02Doppelte Haushaltsführung - Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2005Teil 1/2

…Mai 2004, 2000/14/0207). Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung wird einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen (vgl. VwGH 18. Dezember 1997…

BFG RV/2101022/2015Werbungskosten eines alleinstehenden Stpfl. für einen vorübergehenden Zeitraum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2017

…des Bundesfinanzgerichtes lassen die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführten Argumente keine entscheidungsrelevanten Gründe erkennen die gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushaltes) des Beschwerdeführers in die Nähe des Beschäftigungsortes im Laufe des Streitjahres 2012 sprechen zumal dieser nachweislich bereits ab November 2011 in einem…

BFG RV/5100266/20121. Werbungskosten eines Alleinstehenden im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten. 2. Kein Unterhaltsabsetzbetrag ohne Nachweisung der Unterhaltsverpflichtung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2014

…EStG. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und bestätigt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar angesehen (vgl. VwGH 18.12.1997…

UFSK RV/0203-K/11Doppelte Haushaltsführung (mit Wohnsitz in Deutschland), großes Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2013

…1988. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und bestätigt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar angesehen (vgl. VwGH 18.12.1997…

UFSK RV/0745-K/07"Familienwohnsitz" eines nach Österreich entsandten deutschen Staatsangehörigen, der im Inland ein befristetes ca. 4 Jahre währendes Dienstverhältnis einging. Gleichzeitig erfolgte die Mitübersiedlung der Lebensgefährtin nach Österreich sowie die Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes in Deutschland. Für die Dauer des Einsatzes in Österreich wurde in Deutschland ein Untermietzimmer bei einem Verwandten angemietet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2010

…§ 4 Tz 350). Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis, welche aus der hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Judikatur erfließt, mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar angesehen (vgl…

UFSK RV/0145-K/09Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Kosten für Familienheimfahrten eines Ledigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2010

…3 Zimmer, Bad/WC) und Größe (Wohnfläche: ca. 60 m²), sehr wohl objektiv die Eignung zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse einer alleinstehenden Person und Führung eines Ledigenhaushaltes erfüllt. Für den UFS-Referenten lässt sich aus diesen beiden Unterlagen (Bestätigung der Mutter, Bl. 8 sowie den Mietvertrag…

UFSK RV/0678-K/081. Aufwendungen betreffend Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, (Familien-)Heimfahrten zur kranken Mutter, Kreditzinsen sowie entstandener Schaden infolge PKW- Diebstahls vor Antritt einer beruflich veranlassten Fahrt als Werbungskosten; 2. Wasserschäden infolge undichten Daches als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010

… 16 Abs. 1 EStG 1988. Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis, welche sich an die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes anlehnt, mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar…