…sind als Werbungskosten absetzbar. Kosten für Literatur, Eintrittskarten für Museen, Kunstkarten etc., die auch bei nicht in Ihrer Berufssparte tätigen Personen anfallen, oder zumindest für einen nicht abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad entstehen, stellen keine Werbungskosten dar. Die Kosten für die neue Festplatte…
…1996 | 1997 | Einkommen | 19.200,16 € | 11.845,67 € | Einkommensteuer | 3.612,13 € | 1.258,69 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezeichnet sich als freischaffender Künstler und betrieb in den Berufungsjahren einen Handel mit Kunstkarten…
…dem Verweis auf die Begründung des Vorjahresbescheides begründet. Demnach seien Kosten für Literatur, Eintrittskarten für Museen, Kunstkarten etc., die auch bei nicht in der Berufssparte der Bw tätigen Personen anfallen, oder zumindest für einen nicht abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad entstehen, keine Werbungskosten…
…Nr. 8), Museumsführer (Nr. 14), Lexikon (Nr.16), Reiseführer (Nr. 25) oder Kunstkalender (Nr. 27) bzw. Ingeborg Bachmann Werke der Literatur, die von allgemeinem Interesse sind, auch für andere Bevölkerungskreise von Interesse sind und begründen folglich nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung. Es ist davon auszugehen…
…angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichshofes). Aus dem angeführten Aufteilungsverbot ergibt sich, dass CD-Player, bespielte Audio- und Musikkassetten sowie jene Bücher und Zeitschriften (Kunstkarten), welche für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Öffentlichkeit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, (auch) der Befriedigung privater (Kultur)Interessen der Bw…
…angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichshofes). Aus dem angeführten Aufteilungsverbot ergibt sich, dass CD-Player, bespielte Audio- und Musikkassetten sowie jene Bücher und Zeitschriften (Kunstkarten), welche für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Öffentlichkeit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, (auch) der Befriedigung privater (Kultur)Interessen der Bw…