…Stellung eines Rückzahlungsantrages ist jedem Steuerpflichtigen zumutbar und stellt einen weiteren Fehler der BF im gegenständlichen Vorgang dar. Die Vorschreibung der verfahrensgegenständlichen Säumniszuschläge erfolgte daher aufgrund von drei Fehlern der BF. Eine derartige Kumulation von Fehlern innerhalb so kurzer Zeit im Zusammenhang mit zwei Vorgängen…
…Glücksspielgesetz durchführt, dann ist es ihm auch zuzumuten, sich rechtzeitig über anfallende Steuern zu informieren, daher kann nicht mehr von einem Fehler gesprochen werden, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann...." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Grobes Verschulden sei insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sich…
…ein Vertrag auf bestimmte Dauer von 15 Jahren und 11 Monaten sowie anschließend eine Verlängerung auf unbestimmte Dauer (gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 GebG um weitere 3 Jahre) abgeschlossen wurde. Dem Einwand der Bf., dass die Kumulation von bestimmter und anschließend unbestimmter Dauer rechtswidrig…
…dass in § 1 Abs. 2 GSpG Poker ausdrücklich als Glücksspiel bezeichnet werde, weshalb ein „fehlender Nachweis“ der Glücksspieleigenschaft von Poker keinen Verfahrensmangel begründen könne. Mit Schreiben vom 23.5.2016 teilte der Masseverwalter der Bf. mit, dass mit Beschluss vom 8.2.2016, ****x2**** über…
…auf einen Bericht (§ 150) verweist. (2) Durch einen Antrag auf Mitteilung der einem Bescheid ganz oder teilweise fehlenden Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a) wird der Lauf der Beschwerdefrist gehemmt. (3) Die Beschwerdefrist ist auf Antrag von der Abgabenbehörde aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt…
…Konzessionäre (Spielteilnehmer) schlechthin, sondern ihre diskriminierende Belastung. "Zu einem anderen Ergebnis führt auch nicht der Hinweis der Beschwerde auf die Summe der Abgabenbelastung durch die Kumulation von landes- und bundesgesetzlich geregelten Abgaben: Dass das Glücksspiel mit einem Teil der dem §6 Wr. VGSG subsumierten Apparate…
…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…
…auf eine allenfalls zukünftige Auszahlung einer steuerbegünstigten Abfertigung, deren begünstigungskürzende Anrechnung im Hinblick auf eine daneben ausbezahlte freiwillige Abfertigung bei fehlender Auszahlung nicht möglich sei. Derartige Zeiten dürften klarerweise nicht berücksichtigt werden, um eine Kumulation von Begünstigungen zu vermeiden. Dies sei der Zweck der Regelung…
…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…
…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…
…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…
…aus dem Artikel von Dr. Reinhold Beiser, Grundstücksverlosungen, Kumulation von Gebühren und Grunderwerbsteuer, SWK 13/14/2009, S. 475, wonach Grundstücksverlosungen dem Grunderwerbsteuergesetz und der Eintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentums im Grundbuch unterliegen würden, 3,5 % GrESt und 1 % Eintragungsgebühr seien von der Summe…
…Grundstücksverlosungen - Kumulation von Gebühren und Grunderwerbsteuer? Gebühren, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer, SWK 2009, S 475, folgendermaßen eingeleitet: "Nach Auffassung des BMF lösen Grundstücksverlosungen eine Gebühr für Glücksverträge nach § 33 TP 17 GebG (12% vom Gesamtwert der Spieleinsätze) und Grunderwerbsteuer aus. Diese Kumulation einer Rechtsgeschäftsgebühr mit Grunderwerbsteuer…
…erhalten Sie hätte daher davon ausgehen dürfen, dass das von ihr gemietete Objekt im vertraglich bedungenen Umfang rechtskonform benutzt werden dürfe. Würde man der Beschwerdeführerin aufbürden, jegliche Eventualität in Bezug auf das Vorliegen oder Fehlen von Bewilligungen zu prüfen, wäre dies eine klare Überspannung der…
…Wesentlichkeit" der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der zu vergleichenden Sachverhalte. 3.2 Ungleichbehandlung von Einkünften aus VuV gegenüber vergleichbaren Sachverhalten? In dieser Beschwerde solle primär die Frage aufgeworfen werden, ob die fehlende Möglichkeit der steuerlichen Erfassung der gesamten Werbungskosten bei Einkünften aus VuV im Gesamtbetrachtungszeitraum (=…
…7.2. Zusammengefasste Festsetzung gemäß § 201 Abs. 4 BAO von nicht festgesetzten Monaten mit positiven und Monaten mit negativen Bemessungsgrundlagen innerhalb eines Kalenderjahres weder als verfahrensrechtlicher "Korrekturmechanismus" materiellrechtlicher Vorgaben bzw. höchstgerichtlicher Judikatur noch wegen fehlender Anwendbarkeit gemäß § 201 Abs. 1 BAO rechtmäßig möglich II. 3…
…der VwGH diese Thematik in einem anderen Revisionsverfahren nicht von Amts wegen aufgegriffen habe. Dabei verkenne das BFG, dass der VwGH die Revision in dem genannten Verfahren zur Zahl Ra 2017/16/0111 mit Beschluss wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung zurückgewiesen und damit gerade nicht inhaltlich…
…der VwGH diese Thematik in einem anderen Revisionsverfahren nicht von Amts wegen aufgegriffen habe. Dabei verkenne das BFG, dass der VwGH die Revision in dem genannten Verfahren zur Zahl Ra 2017/16/0111 mit Beschluss wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung zurückgewiesen und damit gerade nicht inhaltlich…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel fest, dass - die Feststellung der Teilnahme vom Inland aus anhand der Registrierungsadresse zulässig ist und dies in einer Mehrzahl von BFG Entscheidungen bestätigt wurde - eine Kumulation der Indizien der Registrierungsadresse und der IP-Adresse nicht gefordert wird, nicht nur jene Fälle…
…was von uns aber festgestellt werden kann. Das Gleiche gilt selbstverständlich für einen mit einer ausländischen Wohnadresse registrierten Kunden, der (auch) vom Inland aus online Wetten abschließt." In einer ausführlichen rechtlichen Beurteilung äußerte sich die Bf. weiters zur fehlenden Ermittlung des Grundtatbestandes und zum Indizienbeweis…