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UFSL RV/0802-L/03Befreiung eines Anhängers von der Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2005

…wurde mit § 62 (Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern) der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV) Folge geleistet. Nach Abs 1 dieser Bestimmung dürfen nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit einem Kraftfahrzeug ohne Bewilligung des Landeshauptmannes (§ 104 Abs 7 KFG 1967) nur gezogen werden, wenn ihre…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Abs. 3 VersStG 1953). Rz 1602: Kraftfahrrechtliche Begriffe, die im KfzStG 1992 nicht gesondert definiert werden, sind nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften - insbesondere Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV 1967), Zulassungsstellenverordnung (ZustV) und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG) - auszulegen. Randzahlen 1603 bis 1619: derzeit frei

UFSI RV/0071-I/03Kraftfahrzeugsteuerpflicht eines im Rahmen eines Holzschlägerungsunternehmens eingesetzten Traktors samt Anhänger ("Holzrückewagen")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2005

…zulässige Fahrgeschwindigkeit, Bremsanlagen etc.) vorliegen. Dieser gesetzlichen Anordnung wird mit § 62 (Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern) der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV) Folge geleistet. Nach Abs. 1 dieser Bestimmung dürfen nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit einem Kraftfahrzeug ohne Bewilligung gezogen werden, wenn gewisse…

UFSL RV/0898-L/08Fahrzeugeinzelbesteuerung: Beurteilung eines Fahrzeuges als "neu" iSd Art 1 Abs 9 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2010

…Abs 2 KFG 1967 idF BGBl. I Nr. 117/2005, hat über die Genehmigung eines einzelnen Kraftfahrzeuges auf Antrag u.a. des rechtmäßigen Besitzers der Landeshauptmann zu entscheiden. Die zu § 28b Abs 6 KFG ergangene Regelung des § 21d Abs 1 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV) idF…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Abkürzungen beginnen (gefolgt von Bundeswappen und Ziffer(n), § 26 KDV 1967): | | Sachlicher Bereich | Befreiungen | BP | Kraftfahrzeuge, die zur Verwendung im Bereich der Bundespolizei bestimmt sind | Ja | JW | Kraftfahrzeuge, die zur Verwendung im Bereich der Justizwache bestimmt sind…

UFSW RV/0895-W/03Normverbrauchsabgabe und Vorsteuerabzug für Rallyefahrzeuge - Klasse WRC
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007Teil 2/2

…strengen Vorschriften der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (zB. § 8 KDV-1967 Lärmverhütung und Auspuffanlagen) eher nicht entsprechen, von der Anwendung des NoVAG ausnehmen. Es ist daher davon auszugehen, dass durch die erstmalige Verwendung der berufungsgegenständlichen Rallyefahrzeuge im Inland, wobei sie nach dem KFG 1967 zuzulassen gewesen…

UFSG RV/0037-G/06Vorsteuerabzug betreffend Porsche Cayenne S
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2006

…aktenkundiger Zulassungsbescheinigung vom 16. August 2003 kraftfahrrechtlich als Personenkraftwagen der Klasse M1 [Fahrzeuge für Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (§ 20b Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399/1967 idF BGBl. II Nr. 414/2001)] zum Verkehr zugelassen. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung…

KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zulässiges Gesamtgewicht (§ 2 Z 33 KFG 1967) Rz 11: Das höchste zulässige Gesamtgewicht ist das höchste Gesamtgewicht, das ein bestimmtes Kraftfahrzeug erreichen darf. Es setzt sich aus dem Eigengewicht und der höchsten zulässigen Belastung (§ 2 Z 36 Kraftfahrgesetz 1967 - KFG 1967) zusammen. Zu finden ist…

GK-04005.2.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

5.2.2. Lenker (1) Gemäß § 15 Abs. 5 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Lenker a)eine gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 oder der Verordnung (EG) Nr. 12/98 erforderliche…

GK-04105.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

5.2. Lenker (1) Gemäß § 15 Abs. 5 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Lenker a)eine gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 oder der Verordnung (EG) Nr. 12/98 erforderliche Abschrift…

GK-04200. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr mit in Österreich, in EU oder in EWR-Staaten oder in Drittstaaten zugelassenen Kraftfahrzeugen zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind 1.das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG), BGBl. I Nr. 203/1999…

GK-09000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer (KR) durch die Zollämter das Zollamt Österreich für in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge bildet das Bundesgesetz über die Erhebung einer Kraftfahrzeugsteuer (Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 - KfzStG 1992). 0.2. Allgemeines (1) In dieser Arbeitsrichtlinie…

KfzBStR 2021 Rz 531–535B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…KN-VO, ABl. Nr. L 256 vom 07.09.1987 S. 1) abgebildet. Die im Unionsrecht verankerte Kombinierte Nomenklatur stellt sohin kraft (dynamischer) Verweisung die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Beurteilung des Steuergegenstandes "Kraftfahrzeug" dar. Die Kombinierte Nomenklatur wird einmal jährlich im Amtsblatt der EU, Reihe…

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen Die in der grenzüberschreitenden Personenbeförderung und in der Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden…

GK-0420Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 3 Konzessionsurkunde [Grafik]   [Grafik]  

GK-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

5. Strafbestimmungen 5.1. Linienverkehre (1) Gemäß § 47 KflG sind insbesondere folgende Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen: a)Wer eine Kraftfahrlinie ohne die erforderlichen Berechtigungen betreibt (§ 47 Abs. 4 KflG). b)Wer als Berechtigungsinhaber eine Kraftfahrlinie während der gesamten…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind. Klasse N1: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg Lastkraftwagen der Klasse N1 unterliegen auf Grund des Gewichtes der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie…

GK-09001. Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Vorschriften zu erfolgen. Als Kraftfahrzeug gilt daher gemäß § 2 Z. 1 Kraftfahrgesetz 1967 ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird. Gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 28–35Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…

GK-0500Schweiz
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Schweiz | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Artikel 9 des Abkommens über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße | ja, siehe Anm. | ja, siehe Anm. | 1.Gemeinschaftslizenz (siehe Abschnitt 1.1.5.); 2.Drittlandverkehr…