Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…
4.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen 4.1.3.1. Verrechnungspreisforderungen Rz 507: Gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 und § 5 EStG 1988 ist der steuerpflichtige Gewinn nach den Regeln der doppelten Buchhaltung durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln. Dies bedeutet, dass jede Gewinnkorrektur - nach oben und nach…
…€ betragen habe (durchschnittlicher Jahresumsatz 18.385,43 €). Die Bilanzen seien ebenfalls ernüchternd. Die Aktivseite bestehe de facto nur aus Konzernforderungen. Dazu komme seit 01.10.2013 die Beteiligung an der ***Bf1*** von 35.609,69 €, um die es hier gehen würde. Die …
…habe sich zugleich verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Beschwerdeführerin_1 (Anleihen sowie Konzernverrechnung) auf Grundlage eines Lizenzvertrages voraussichtlich über die nächsten 9 Jahre zurückzuzahlen. Wegen fehlender Verzinslichkeit seien die Anleihe- beziehungsweise Konzernforderungen zum 31. März 2010 in der Beschwerdeführerin_1 mit dem Barwert angesetzt worden.
…sind, gekürzt wird und darüber hinaus gekürzte Vermögenswerte, wo nur die 85% angesetzt wurden als neu gegründete Gesellschaft, wo ich aber das Vermögen der Gesellschaft ja praktisch nur in Bankguthaben und Konzernforderungen habe. Das ist also eigentlich ein Vermögen, das Abschläge an sich nicht rechtfertigt…
…Pauschalabschlägen eigentlich nicht ableiten lässt. Die Bilanz weist nur ein Bankguthaben iHv 4 Mio € und eine Konzernforderungen von 1 Mio € aus. Nach dem gegenständlichen Vermögen käme dafür durchaus der Wertansatz zum Nominale mangels besonderer Risikobehaftung infrage (s.a. RV/0391-F/08 vom…
…Völlig unklar ist aber, weshalb gesetzliche Vorschriften zur Wertpapierdeckung offenbar nicht eingehalten wurden und weshalb EUR 20 Mio an Konzernforderungen nicht mehr werthaltig sein sollen. Schon bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Wertpapierdeckung würde sich eine Quote von 50% aus der Sondermasse zuzüglich der Konkursquote…
…leistet die VN-Holding-AG eine Einlage in die VNT-GmbH bzw. verzichtet sie auf die Verzinsung (Bedienung) ihrer Außenstände bei der VNV-GmbH. Die Verzinsung der Konzernforderungen bzw. die Belastung der Sparten durch massive Verwaltungskosten durch die VN-Holding-AG haben in den vergangenen…
…Ausland gebe. Nur würden diese tatsächlich der Konzernfinanzierung dienen und sich nicht darauf beschränken eine im Konzern entstandene Konzernforderung über den Umweg einer neu gegründeten Oasengesellschaft als Darlehen an dieselbe Konzerngesellschaft zur Verfügung zustellen. Auch die Unangemessenheit ergebe sich eindeutig aus dem Sachverhalt. In der…
Übernimmt eine österreichische Konzerntochter von ihrer deutschen Konzernmuttergesellschaft einen Sublieferauftrag für eine Maschine, die ein (konzernfremder) amerikanischer Abnehmer bei der deutschen Konzernmuttergesellschaft bestellt hat, und hat die österreichische Konzerntochtergesellschaft ihre - den Gegenstand des Sublieferauftrages bildenden - vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß und mängelfrei erfüllt, können Garantieleistungen, die…
13.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches Aufwandsersparnis Rz 614: Übernimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungen für die Gesellschaftskredite und verzichtet er auf Haftungsprovisionen, kann ein Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit nichtverzinsten Forderungen gegen den Anteilsinhaber nicht mit dem Argument geltend gemacht werden, bei einer Besicherung der Kredite…
21.1.9 Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Konzern (§ 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988) Rz 1266ad: Nach § 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988 idF AbgÄG 2014 ist die Abzugsfähigkeit von Zinsen in Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung…
Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…
1.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei…
b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Die Änderung oder Zurücknahme kann ohne Zustimmung der betroffenen Parteien mit rückwirkender Kraft nur ausgesprochen werden, wenn der Bescheid durch wissentlich unwahre Angaben oder durch eine strafbare Handlung…
1.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring) Rz 130: Deckungsgeschäfte (hedging arrangements) werden von Konzernen genutzt, um gewisse Risiken abzumildern, zB Währungskurs- oder Rohstoffpreisschwankungen (Z 10.149rev 10.149 OECD-VPL). Diese werden häufig zentralisiert gemanagt, wobei die Zentralisierung unterschiedlich ausgestaltet sein kann und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Vertreter gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 07.06.2013, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenträger 2011 und Körperschaftsteuer Gruppe 2011 nach Durchführung einer mündlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1 und LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. Juni…
1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…