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10 Treffer1541 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0425-G/02Veranstaltung eines Kongresses im Inland durch ausländischen Veranstalter - Leistungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2000 vom 26. September 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…

UFSG RV/0361-G/04Vorsteuererstattung bei einem ausländischen Organisator eines inländischen Kongresses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2004

…Entscheidungsgründe Die Bw., nach dem deutschen finanzbehördlichen "Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)" eine Werbeagentur, organisierte im September 2003 an bester Adresse in Wien eine zweitägige Kongressveranstaltung für die C-GmbH mit Sitz in Köln. Im Dezember 2003 beantragte die Bw. die Vorsteuer für den…

UStR 2000 Rz 2601–260219. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Oktober 2011 in Wien einen Kongress. An dem Kongress nehmen auch ausländische Unternehmer teil (die Leistung des Kongressveranstalters dient deren unternehmerischen Zwecken und wird daher für deren Unternehmen ausgeführt). Die Steuerschuld für die Leistungen des Kongressveranstalters geht auf die ausländischen Unternehmer, die am Kongress teilnehmen…

UFSW RV/3301-W/11Schätzung von Aufwendungen für ein im Betriebsvermögen befindliches KFZ mangels Führung eines Fahrtenbuches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2013

…F. 6. Ihre Tätigkeit besteht in der Kongressorganisation und Erstellung von Kongressunterlagen, sowie Werbematerial und in der Betreuung der Kongressveranstalter. Die Kongresse finden in ganz Österreich statt, in vereinzelten Fällen auch im Ausland. Am Wohnort in der N.straße befindet sich auch das Büro der…

BFG RV/4100043/2025COFAG-NoAG - Rückerstattung Lockdown-Umsatzersatz II - Ersatzrate
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.10.2025

…worden. Es sei die Ersatzrate von 60 % aufgrund der Einstufung in die Branchenkategorie N82.3 "Messe-, Ausstellungs-, Kongressveranstalter" gemäß Anhang 2 zur VO Lockdown-Umsatzersatz II gewählt worden. Im Zuge der nachträglichen Überprüfung sei festgestellt worden, dass die Beschwerdeführerin hauptsächlich Großhändlerin für Floristenbedarfsartikel (Blumen, Dekorationsartikel…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

… 3a Abs. 6 UStG 1994 (Rz 524, 525 und 526 UStR 2000) Leistungspaket eines Kongressveranstalters - Bestimmung des Leistungsortes Ein österreichischer Kongressveranstalter organisiert einen Medizinerkongress und erbringt im Rahmen dieser Veranstaltung an ausländische Konzerne (Pharmakonzerne) folgendes Leistungspaket: Zuweisung einer Standfläche, Zurverfügungstellung von Werbeflächen, Durchführung von Ankündigungen…

BFG RV/7100699/2018Bewertung des Sachbezugs für private KFZ-Nutzung bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2022

…Grunde gelegt: Die Bf ist in Form einer GmbH als Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter tätig. Der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin wurde ab Mai 2013 von der Bf ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Nutzung überlassen, welches auch für Privatfahrten der Gesellschafter-Geschäftsführerin genutzt wurde. Das Ausmaß der…

UFSW RV/1853-W/04Steuerpflicht eines pauschalen Aufwandersatzes sowie vom Abzugsverbot des § 20 EStG 1988 umfasste Aufwendungen einer Institutsvorständin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.01.2006Teil 1/3

…ihrer Tätigkeit als Vorstand des Institutes für A. unternahm und auf welchen sie insbesondere mit den in der beiliegenden Aufstellung genannten Fachkollegen Gespräche geführt bzw. Projekte diskutiert habe. Ein formelles Programm eines Kongressveranstalters könne daher seitens der Bw. nicht vorgelegt werden, möglich sei eine Tagesaufzeichnung…

EAS 3237Inländische Konferenz eines ausländischen gemeinnützigen Vereins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1233-IV/4/201128.09.2011

Veranstaltet ein gemeinnütziger Verein mit Sitz und Geschäftsleitung in einem EU-Staat eine 5-tägige Konferenz in Österreich, die der Ausbildungsförderung in einer wissenschaftlichen Fachdisziplin gewidmet ist, und erzielt der Verein Einnahmen aus der Teilnahmegebühr von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, sowie aus Gebühren für Zusatzveranstaltungen, für…

EAS 1556Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/39-IV/4/9917.11.1999

Durch den BMF-Erlaß vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, daß im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte…