…Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 zur Teilpauschalierung optieren. Es bestehen keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln: Der Wirtschaftswald im Kleinstwald (bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen eingestuft, wobei die Bringungslage 1 für günstige GBV…
…Hochwald) wird der Ertragswert nicht durch eine vergleichende Bewertung, sondern aus Nachhaltsbetrieben mit einem regelmäßigen Altersklassenverhältnis (Idealbetriebe) abgeleitet. Wälder mit einer Flächengröße bis 10 Hektar (Kleinstwälder) werden aus Gründen der Vereinfachung nach Pauschalsätzen getrennt nach Gerichtsbezirken bewertet, wobei auch die Bringungslage (drei Stufen) berücksichtigt wird…
… 46 Abs. 4 erster Satz BewG iV mit Abs. 3 leg.cit. lediglich in der Wahl des Hektarsatzes seine Berücksichtigung finden kann. Für Kleinstwälder, wie im gegebenen Fall, sind die Hektarsätze entsprechend dem § 46 Abs. 3 Z 3 BewG mit der im Amtsblatt der Wiener…
…für Kleinstwälder ein pauschaler, einheitlicher Hektarsatz je Region angesetzt wird. Durch die seit der Hauptfeststellung zum 1.1.2023 anwendbare Verordnung werden im Verhältnis zu Stichtagen bis inklusive 1.1.2022 die örtlichen Verhältnisse besser berücksichtigt als nunmehr in der Anlage 13 für Kleinstwälder die…
…Außerdem treten die rechtskräftig kundgemachten Bewertungsgrundlagen nicht automatisch außer Kraft. Für das forstwirtschaftliche Vermögen wurden die pauschalen Hektarsätze für Betriebe bis zehn Hektar Forst (Kleinstwald) neu festgelegt, für Betriebe zwischen zehn und hundert Hektar Forst (Kleinwald) wurde für bis zehn Jahre alte Bestände ein geringerer…
…über 10 Hektar Betriebsgröße bis einschließlich 100 Hektar. In dieser Größenkategorie finden sich sehr viele aussetzende Betriebe. Eine sehr pauschale Bewertung erfolgt bei Kleinstbetrieben bis 10 Hektar (Kleinstwald). Hier wird eine Bewertung auf Grund eines regional einheitlichen Hektarsatzes vorgenommen, der aus forststatistischen Daten errechnet wurde…
…erhalten. Nur beim Bf. hätte sich der Einheitswert verdreifacht, weil ab dem Zeitpunkt der Schenkung es sich bei diesem Wald um Kleinstwald handle. Dies widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. 2. In Punkt 2 rügt der Bf., dass es Grundsatz des EStG und aller Steuern sei…
…Bodenklimazahl, Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen, Abschlag für die Betriebsgröße) erklärt worden. Bezüglich der Berechnung des Forsthektarsatzes sei auf die Pauschalierung der Hektarsätze für die Kleinstwaldbetriebe hingewiesen worden. Die Zuschläge für die öffentlichen Gelder zum Einheitswert seien ebenfalls besprochen worden. Es sei festgestellt worden, dass…
…gröber ist die Bewertung von Betrieben über 10 Hektar Betriebsgröße bis einschließlich 100 Hektar. In dieser Größenkategorie finden sich sehr viele aussetzende Betriebe. Eine sehr pauschale Bewertung erfolgt bei Kleinstbetrieben bis 10 Hektar (Kleinstwald). Hier wird eine Bewertung auf Grund eines regional einheitlichen Hektarsatzes vorgenommen…
…Hochwald) wird der Ertragswert nicht durch eine vergleichende Bewertung, sondern aus Nachhaltsbetrieben mit einem regelmäßigen Altersklassenverhältnis (Idealbetriebe) abgeleitet. Wälder mit einer Flächengröße bis 10 Hektar (Kleinstwälder) werden aus Gründen der Vereinfachung nach Pauschalsätzen getrennt nach Gerichtsbezirken bewertet, wobei auch die Bringungslage (drei Stufen) berücksichtigt wird…
…Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen, (GZ: BMF-010202/0104-VI/3/2014 vom 28.02.2014, verlautbart im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 05.03.2014) werden Kleinstwälder gemäß § 14 nach der Anlage 13 bewertet. Die Überschrift der Anlage 13 lautet: …
…Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen, (GZ: BMF-010202/0104-VI/3/2014 vom 28.02.2014, verlautbart im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 05.03.2014) werden Kleinstwälder gemäß § 14 nach der Anlage 13 bewertet. Die Überschrift der Anlage 13 lautet: …
…400 Euro, für die Betriebszahl 49,4 daher 2.400/100 x 49,4 = € 1.185,60 Der Ertragswert des landwirtschaftlich genutzten Flächen beträgt daher € 109.814,30 (€ 1.185,60 x 92,6234 Hektar). Für Kleinstwälder wurde entsprechend der in …
…Beilagen verwiesen, die dem Bf. mit dem Erkenntnis übersandt werden. 3.1.4. Gesamtertragswert des Betriebes Für Kleinstwälder wurde entsprechend der in § 46 Abs. 3 BewG eingeräumten Verordnungsermächtigung in der Anlage 13 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen, verlautbart…
…von § 9 bis 13 mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet. Gemäß Anlage 13 der Verordnung beträgt der Hektarsatz für Kleinstwälder im Bezirk BEZIRKSORT 204,00 €. Im Zuge einer Beschwerde wurde ein Verordnungsprüfungsverfahren hinsichtlich dieser pauschalen Hektarsätze angeregt. Er ist…
…über 10 Hektar Betriebsgröße bis einschließlich 100 Hektar. In dieser Größenkategorie finden sich sehr viele aussetzende Betriebe. Eine sehr pauschale Bewertung erfolgt bei Kleinstbetrieben bis 10 Hektar (Kleinstwald). Hier wird eine Bewertung auf Grund eines regional einheitlichen Hektarsatzes vorgenommen, der aus forststatistischen Daten errechnet wurde…
…über 10 Hektar Betriebsgröße bis einschließlich 100 Hektar. In dieser Größenkategorie finden sich sehr viele aussetzende Betriebe. Eine sehr pauschale Bewertung erfolgt bei Kleinstbetrieben bis 10 Hektar (Kleinstwald). Hier wird eine Bewertung auf Grund eines regional einheitlichen Hektarsatzes vorgenommen, der aus forststatistischen Daten errechnet wurde…
…Hektarsatz) gemäß § 38 BewG 2.400 Euro, für die Betriebszahl 16,8 daher 2.400/100 x 16,8 = € 403,20. Zur Bewertung des Waldes Bei der Bewertung von Kleinstwäldern kam es im Rahmen der Hauptfeststellung 01.01.2014 insofern zu Änderungen, als …
…Linde, S 13 ff). Beschwerdefall: Im Falle der Bewertung von Forstbetriebsflächen bis 10 Hektar (Kleinstwald) wird der Wald nach pauschalen Wertansetzten bewertet. Im Beschwerdefall wurde für den politischen Bezirk Spittal an der Drau lt. der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichen…
…Betriebe (Hochwald) wird der Ertragswert nicht durch eine vergleichende Bewertung, sondern aus Nachhaltsbetrieben mit einem regelmäßigen Altersklassenverhältnis (Idealbetriebe) abgeleitet. Wälder mit einer Flächengröße bis 10 Hektar (Kleinstwälder) werden aus Gründen der Vereinfachung nach Pauschalsätzen getrennt nach Gerichtsbezirken bewertet, wobei auch die Bringungslage - drei Stufen - berücksichtigt…