…Fällen, in denen die Gattinnen der jeweiligen Beschwerdeführer dort durchwegs eine Kleinstlandwirtschaft für den persönlichen Bedarf betrieben und die minderjährigen Kinder erzogen, zu entnehmen ist, ist in vergleichbaren Fällen von der Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung - auch nach Jahren - an den Ort der Arbeitsstätte auszugehen (vgl. beispielsweise…
…6 EStG 1988 geltend gemachten Kosten für Familienheimfahften des in Wien nichtselbständig beschäftigten Bw. zu seinem Familienwohnsitz in Polen, wo seine Frau mit der gemeinsamen Tochter lebt und eine Kleinstlandwirtschaft (für den Eigenbedarf) betreibt. In einer der letzten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (=VwGH) zur Frage der…
…Eiern, Kartoffeln und Obst, bis zum Verkauf der letzten Kuh auch der Eigenversorgung mit Milch. Falls der Ertrag den Eigenbedarf übersteigt, werden die gewonnenen landwirtschaftlichen Produkte anderen Familienmitgliedern unentgeltlich zur Verfügung gestellt bzw. zum Teil auch gegen andere landwirtschaftliche Produkte, über welche man selbst nicht…
…am 15. Mai 2013 Berufung und beantragte die Bewertung als landwirtschaftliches Grundstück. Zur Begründung führte er aus, dass er auf diesem Grundstück eine Obstkultur und einen Kartoffelacker für den Eigenbedarf angelegt habe. Als Beweis legte er zwei Fotos bei, auf denen das Grundstück zu sehen…
…den Familienwohnsitz von Serbien nach Österreich zu verlegen. Das Ermittlungsverfahren hat ergeben: Der Familienwohnsitz in Serbien ist eine kleine , 3,55 ha große land- und forstwirtschaftliche Immobilie , die in der berufsbedingten Abwesenheit des Bf von dessen Ehefrau für Zwecke des Eigenbedarfs an Lebensmitteln und Brennholz…
…aus der Kleinlandwirtschaft erfordern viel Arbeit und bringen neben dem Eigenbedarf (Naturalbeiträgen) nur einen bescheidenen Erlös. Die Verlegung des Familienwohnsitzes würde die Aufgabe der Tierhaltung und die Verwahrlosung der Obstanlagen nach sich ziehen. Aus all diesen Gründen sei die Verlegung des Familienwohnsitzes für den Bf…
…männlichen Schafen dieser Rasse begonnen. Zusätzlich gab es 2 weibliche Merinoschafe, die aber nur für den Eigenbedarf gehalten wurden. Der Bf betrieb den reinen Zuchtbetrieb als Weidehaltung. Das Futter wurde zum Teil zugekauft. Die Haupttätigkeit dieser kleinen Landwirtschaft bestand darin, dass ein gewisser Bestand an…
…die wie beschrieben jene überwiegend in Planung sind oder in Aussicht gestellt werden. Die Einstellung des Onlineshops kann für den Verkauf und die Vermarktung von (Alpaka-)Produkten in der heutigen Zeit als nicht zukunftsorientiert angesehen werden, zumal heutige Kunden verstärkt auf (zusätzliche) Onlineangebote ansprechen. Von…
…nicht vor Der Betrieb gehe über den Umfang einer Kleinlandwirtschaft hinaus Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bilde auf Grund der innerbetrieblichen Verflechtungen einen einheitlichen Betrieb, der nicht in zwei Teilbetriebe getrennt werden könne Daher seien die Regelungen für Forstwirtschaften im Sinn der Rz 33 und…
…stillen Reserven sei ein Gesamtüberschuss nicht mehr erzielbar. Da von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen sei, stehe für den bereits veräußerten Gebäudeteil die Herstellerbefreiung nicht zu. Wie bereits im Vorlagebericht ausgeführt, gehe das Finanzamt weiterhin von einer nicht erwerbswirtschaftlich geführten Land- und Forstwirtschaft aus und bleibe…
…denen die Gattinnen der jeweiligen Beschwerdeführer durchwegs eine Kleinstlandwirtschaft für den persönlichen Bedarf betrieben und die minderjährigen Kinder erzogen, kann geschlossen werden, dass in vergleichbaren Fällen von der Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung - auch nach Jahren - an den Ort der Arbeitsstätte ausgegangen werden muss. Es ist somit…
…denen die Gattinnen der jeweiligen Beschwerdeführer durchwegs eine Kleinstlandwirtschaft für den persönlichen Bedarf betrieben und die minderjährigen Kinder erzogen, kann geschlossen werden, dass in vergleichbaren Fällen von der Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung - auch nach Jahren - an den Ort der Arbeitsstätte ausgegangen werden muss. Es ist somit…
…297 Euro jährlich, 20 km bis 40 km 1.179 Euro jährlich, 40 km bis 60 km 2.052 Euro jährlich, über 60 km 2.931 Euro jährlich. Für den Veranlagungszeitraum 2008 (ab 1. Juli 2008) gelten folgende Beträge (BGBl Nr. 400/1988, BGBl Nr…
…Unter Bedachtnahme auf die in den letzten Jahren zu Familienheimfahrten von zumeist in Ballungszentren in Österreich arbeitenden Abgabepflichtigen zu deren Familienwohnsitz in Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawiens (an dem in aller Regel die Gattin die Kinder betreut und zumeist auch eine Kleinstlandwirtschaft für Selbstversorgung betreibt bzw…
…Bedachtnahme auf die in den letzten 2. Jahren zu Familienheimfahrten von zumeist in Ballungszentren in Österreich arbeitenden Abgabepflichtigen zu deren Familienwohnsitz in Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawiens (an dem in aller Regel die Gattin die Kinder betreut und zumeist auch eine Kleinstlandwirtschaft für Selbstversorgung betreibt bzw…
…Fällen, in denen die Gattinnen der jeweiligen Beschwerdeführer dort durchwegs eine Kleinstlandwirtschaft für den persönlichen Bedarf betrieben und die minderjährigen Kinder erzogen, zu entnehmen ist, ist in vergleichbaren Fällen von der Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung - auch nach Jahren - an den Ort der Arbeitsstätte auszugehen (vgl. beispielsweise…
…denen die Gattinnen der jeweiligen Beschwerdeführer durchwegs eine Kleinstlandwirtschaft für den persönlichen Bedarf betrieben und die minderjährigen Kinder erzogen, kann geschlossen werden, dass in vergleichbaren Fällen von der Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung - auch nach Jahren - an den Ort der Arbeitsstätte ausgegangen werden muss. Es ist somit…
…in Zusammenhang mit der Geltendmachung von Familienheimfahrten von zumeist in Ballungszentren in Österreich arbeitenden Abgabepflichtigen zu deren Familienwohnsitz in Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawiens (an dem in aller Regel die Frau des Abgabepflichtigen die Kinder betreut und zumeist auch eine Kleinstlandwirtschaft für die Selbstversorgung betreibt bzw…
…Fällen, in denen die Gattinnen der jeweiligen Beschwerdeführer dort durchwegs eine Kleinstlandwirtschaft für den persönlichen Bedarf betrieben und die minderjährigen Kinder erzogen, zu entnehmen ist, ist in vergleichbaren Fällen von der Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung - auch nach Jahren - an den Ort der Arbeitsstätte auszugehen (vgl. beispielsweise…
…0111) It. denen die Gattinnen der jeweiligen Beschwerdeführer durchwegs eine Kleinstlandwirtschaft für den persönlichen Bedarf betrieben und die minderjährigen Kinder erzogen, kann geschlossen werden, dass in vergleichbaren Fällen von der Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung - auch nach Jahren - an den Ort der Arbeitsstätte ausgegangen werden muss. Aus…