…Mai 1998 über die Kleingartenparzelle, die sich auf dem Grundstück xxx befinde, auf unbestimmte Zeit einen Unterpachtvertrag nach den Bestimmungen des Bundes-Kleingartengesetzes eingegangen. Der Unterpachtvertrag räumte dem Unterpächter nicht nur die Nutzungsrechte an Grund und Boden der Kleingartenparzelle ein, sondern auch die auf den…
…Grundeigentümer (§ 418 ABGB). Der Generalpächter hätte den Vorunterpächtern die Aufwendungen (Haus, Kulturen, Außenanlagen etc.) gemäß § 16 Kleingartengesetz anlässlich der Auflösung des Unterpachtvertrages zu ersetzen. Aus Vereinfachungsgründen seien diese Aufwendungen an den Bw. und seine Gattin überbunden worden. Alternativ wäre die Hinterlegung einer Kaution vom Bw…
…418 ABGB). Der Generalpächter hätte den Vorunterpächtern die Aufwendungen (Haus, Kulturen, Außenanlagen etc.) gemäß § 16 Kleingartengesetz anlässlich der Auflösung des Unterpachtvertrages zu ersetzen. Aus Vereinfachungsgründen seien diese Aufwendungen an die Bw. und ihren Gatten überbunden worden. Alternativ wäre die Hinterlegung einer Kaution von der Bw…
…3 BewG für die Zurechnung nicht ausschlaggebend (VwGH 13. 9. 1973, 0495/72). Bei einem Kleingartenhaus kann weder dem Text des Kleingartengesetzes (KlGG) noch den Gesetzesmaterialien zum Stammgesetz (RV 472 BlgNR 8. GP; AB 592 BlgNR 8. GP) oder zu den nachfolgenden Novellen ein gewolltes…
…ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Nach § 2 Abs. 2 GrEStG stehen den Grundstücken Z 1 Baurechte und Z 2 Gebäude auf fremdem Boden gleich. Das Kleingartengesetz, BGBl. Nr. 6/1959…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Werner Schoderböck, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Schenkungssteuer vom 10. Dezember 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs…
…Euro mit 1.521,00 Euro festgesetzt. Entscheidungsgründe Am 21. Dezember 2007 wurde eine Vereinbarung "zwecks EINVERNEHMLICHER AUFLÖSUNG (Teil B) und Vorbereitung der NEUBEGRÜNDUNG (Teil C) eines den Bestimmungen des Bundes-Kleingartengesetzes 1959 unterliegenden Unterpachtvertrages über einen Kleingarten" zwischen dem Generalpächter, dem Zentralverband der Kleingärtner…
…Abgabenart: Grundbesitzabgaben, Abgabenkontonummer: ***Str.Nr.*** -PISN ***PISN*** erhebe ich folgende EINWÄNDE: Ich bin weder Eigentümerin einer Liegenschaft noch eines Superädifikats, das nach dem Kleingartengesetz gar nicht möglich wäre, sondern von Todes wegen in den Unterpachtvertrag meines verstorbenen Vaters eingetreten. Die Grundbesitzabgaben entrichtet der Gebührenschuldner, der…
…Gemäß § 13 Abs. 3 Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz - KKG, LGBI. für Wien Nr. 2/1978, in der geltenden Fassung, kann für Kleingärten im Sinne des Wiener Kleingartengesetz 1996 - WKIG 1996, LGBI. für Wien Nr. 57, in der Fassung des Gesetzes LGBI. für Wien Nr. 25/2014…
…von 39.663 €, der Einzelpachtvertrag sowie die Vereinbarung vom 28.9.2012 über die einvernehmliche Auflösung eines bestehenden Einzelpachtvertrages mit der Vorpächterin und Vorbereitung der Neubegründung eines den Bestimmungen des Bundes-Kleingartengesetzes 1959 (KlGG) unterliegenden Einzelpachtvertrages über einen Kleingarten mit der Bf. In…
…auf fremden Grund ist, es sich dabei zivilrechtlich auch um einen unselbständigen Bestandteil handelt; eine gesetzliche Ablöseberechtigung gegenüber dem Generalpächter oder gegenüber einem nachfolgenden Unterpächter (§ 16 Abs. 1 Kleingartengesetz) ist eine Verwertungsmöglichkeit iSd § 1 Abs. 2 GrEStG. Der Wert der Aufschließungskosten, der Kosten für die…
…SV vom 26.6.2014 über den Sachwert der Baulichkeiten, Kulturen und Außenanlagen übermittelt und von der Bf. unter Hinweis auf die Bestimmungen des Unterpachtvertrages und des Kleingartengesetzes (kurz KlGG) dargelegt, weshalb ihrer Ansicht nach keine Grunderwerbsteuerpflicht bestehe. 1.2. Grunderwerbsteuerbescheid Mit Bescheid vom 5…
…08.07.2013 erklärte der rechtliche Vertreter der Bf., dass seine Mandantin entsprechend der Bestimmungen des Kleingartengesetzes der Vorpächterin eine Ablöse auf Basis des Bewertungsgutachtens vom 28.02.2013 zu leisten hatte. In der Folge setzte die belangte Behörde gegenüber der Bf. die Grunderwerbsteuer mit…
…1 GrEStG vor. Vorgänge nach dem Kleingartengesetz (Aufwandersatz zwischen General- und (altem) Unterpächter sowie Weiterverrechnung an den (neuen) Unterpächter) seien nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Die Rückabwicklung gliedere sich in zwei Teile: Auflösung des Kaufvertrages und Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Generalpächter sowie altem und neuem Unterpächter betreffend…
…der Errichterin des Gebäudes, Frau VORPÄCHTERIN, auf Grund der Bestimmungen des Kleingartengesetzes und des Unterpachtvertrages bei Beendigung des Unterpachtverhältnisses gegenüber dem Generalpächter (Verband) einen Anspruch auf Ersatz der von ihr getätigten Aufwendungen, begrenzt mit dem Zeitwert des Kleingartenhauses im Zeitpunkt der Aufgabe der Pachtrechte, zustand…
…bürgerliche Recht sie als beweglich oder unbeweglich behandelt, der Grunderwerbsteuer unterliegen. Zur Frage, ob es sich bei Kleingartenhäuser iS des Kleingartengesetzes um Superädifikate handelt ist auf das Urteil des OGH vom 22.10.2003, 9 Ob 112/03s zu verweisen, worin dieser auszugsweise ausführt: "Ein…
…als Unterpächter gingen am 18. 9. 2002 über die oben bezeichnete Kleingartenparzelle auf unbestimmte Zeit einen Unterpachtvertrag ein, der den Bestimmungen des bundes- Kleingartengesetzes (BGBl. 1959/6) unterliegt. Die Unterpachtrechte umfassen nicht nur die Nutzungsrechte an Grund- und Boden der Kleingartenparzelle, sondern auch die auf…
…darf. Bei Beendigung des Unterpachtverhältnisses steht dem Unterpächter ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die vorhandenen Baulichkeiten, Kulturen und Anlagen nach den Bestimmungen des Kleingartengesetzes zu. Die Ehegatten FrauNN und BW. haben mit dem Kleingartenverein "XY" bereits einen Unterpachtvertrag über die oben genannten Parzelle abgeschlossen, welcher…
…welches vom Unterpächter weder veräußert noch belastet werden darf. Bei Beendigung des Unterpachtverhältnisses steht dem Unterpächter ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die vorhandenen Baulichkeiten, Kulturen und Anlagen nach den Bestimmungen des Kleingartengesetzes zu. Die Ehegatten BW und NNN. haben mit dem Kleingartenverein "nnn" bereits einen…
… 15 Kleingartengesetz nach dem Tod des bisherigen Pächters. Der Unterpachtvertrag und das im wirtschaftlichen Eigentum befindliche Kleingartenhaus (siehe dazu Rz 6621) gehen nicht in die Verlassenschaft ein, weil der Pachtvertrag grundsätzlich mit dem Tod des Pächters endet. Nutzt einer der nach § 15 Kleingartengesetz Eintrittsberechtigten (Ehegatte…