…erster Instanz zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages ergab sich Folgendes: Aus dem Arbeitsbogen Nr. 1 über die Erhebung beim Bw. und seiner Gattin ergibt sich aus dem vorläufigen Bericht an die Veranlagungsleitstelle vom 21. Juli 2004 u.a., dass der Bw. im Jahr 1996…
…ist aber bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Beschwerdeverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - welche sich allerdings auf die Überprüfung der Frage zu beschränken haben, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen…
…II. Voraussetzungen [Rz 8]. Dem § 270 BAO zufolge ist auch auf im Beschwerdeverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise, soweit sie im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Sicherstellungsauftrags objektiv gegeben waren, Bedacht zu nehmen (vgl VwGH 17.10.2001, 96/13/0055…
…die der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen. Auch im vorliegenden Berufungsverfahren - welches sich allerdings auf die Überprüfung der Frage zu beschränken hat, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder…
…auf die der Behörde zur Kenntnis gelangten Tatsachen und Beweise, soweit sie im Zeitpunkt der Erlassung der erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages objektiv gegeben waren, Bedacht zu nehmen (vgl. Ritz, BAO6, § 232 Tz 11 mwH). Nach dem im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages gegebenen Ermittlungsstand lagen jedenfalls gewichtige…
…Maßnahmen aufgehoben werden. Die Berufungsbehörde hat grundsätzlich von der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen. Daher sind Veränderungen des Sachverhaltes idR zu berücksichtigen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Berufungen gegen Sicherstellungsaufträge (§ 232 BAO), wo die Sachlage, die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides bestand…
…stattgefunden. Aus dem Hinweis auf die Übergangsbestimmung des § 60 Abs. 25 Z 2 GSpG ist daher für die GmbH nichts zu gewinnen. Dafür, dass ein ausländischer VLT Anbieter die angefallene GSpA abgeführt hätte, lagen im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages keine ausreichenden Anhaltspunkte vor. Das…
…Höhe der Einkommensteuernachforderungen 2000 und 2001 wurden keine Betriebsausgaben angesetzt. Gemäß § 280 BAO ist bei der Entscheidung über die Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Berufungsverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - soweit diese im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages objektiv…
…im Zeitpunkt seiner Erlassung hiefür erforderlichen sachlichen Voraussetzungen gegeben waren ( VwGH 17.10.2001, 96/13/0055, VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045), hatte der Unabhängige Finanzsenat im vorliegenden Fall daher zu prüfen, ob zum Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Sacherstellungsauftrages, d.w. der…
…auch auf im Berufungsverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise Bedacht zu nehmen, allerdings nur soweit sie im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages objektiv gegeben waren (Ritz, BAO³, § 232 Tz 11). Neue Beweisaufnahmen kommen im Berufungsverfahren gegen einen Sicherstellungsauftrag jedoch nicht…
…DG im vorliegenden Fall völlig verfehlt ist, zumal zum einen nach dem festgestellten Sachverhalt von einer Zollschuldübernahme gem. Abs.1 leg.cit. nicht die Rede sein kann und zum anderen der Abs.2 leg.cit. zum (hier maßgeblichen) Zeitpunkt der Erlassung des betreffenden Sicherstellungsauftrages längst…
…dass die genaue Höhe der Abgabenschuld im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages noch nicht feststehen muss (VwGH vom 31.1.2001, 96/14/0179). Daher ist es auch nicht notwendig, erst sämtliche Beweise zu erheben oder dem Abgabenpflichtigen sämtliche Beweise zur Kenntnis zu bringen (VwGH…
…Rechtsprechung zum Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO die Auffassung, dass im Berufungsverfahren zu prüfen ist, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides die diesbezüglichen Voraussetzungen gegeben waren (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 232 Tz 11). Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Anwendung der bei reformatorischen…
…erkennbar" darauf hätte gerichtet sein sollen, sich der Entrichtung der Abgaben zu entziehen, bleibe vollständig im Dunkeln. Es liege in diesem Zusammenhang eine bloße Scheinbegründung vor, die die Erwägungen der Behörde, die der Erlassung des Sicherstellungsauftrages zu Grunde gelegen wären, nicht offenlege und daher auch…
…Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages bereits überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig und damit noch nicht konkursreif war, konnte auf sich beruhen, weil für die Erlassung des Sicherstellungsauftrages entscheidend war, dass die Gesellschaft über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen zur Abdeckung der drohenden Abgabenschuld verfügte. Im…
…dass die genaue Höhe der Abgabenschuld im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages noch nicht feststehen müsse (VwGH 31.01.2001, 96/14/0179). Daher sei es auch nicht notwendig, erst sämtliche Beweise zu erheben oder dem Abgabenpflichtigen sämtliche Beweise zur Kenntnis zu bringen (VwGH 17…
…7.2007, 2007/15/0131). Ohne jeden Zweifel gab es im Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Sicherstellungsauftrages am 10.04.2014 für die Abgabenbehörde berechtigte Anhaltspunkte für die Entstehung der Abgabenschuld gemäß § 4 BAO betreffend Körperschaftssteuer 2005 bis 2010 (jeweils mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres)…
…der Abgabenbehörde nicht, wie behauptet, "pauschal abgetan", sondern das Finanzamt hat unbestritten festgestellt, dass die Bw. im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages in Zypern über kein zugreifbares Vermögen, in Österreich hingegen über ein Warenlager sowie über ein Abgabenguthaben verfügt hat. Bemerkenswert ist, dass in der…
…im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungauftrages die diesbezüglichen Voraussetzungen gegeben waren, somit nicht, ob sie im Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung noch vorliegen. Auf im Beschwerdeverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise ist nur insoweit Bedacht zu nehmen, als sie im Zeitpunkt der…
…Sachlage zur Zeit der Entscheidung maßgeblich ist, lediglich zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides die diesbezüglichen Voraussetzungen gegeben waren (VwGH 20.2.1997, 95/15/0057), somit nicht, ob sie im Zeitpunkt der Berufungserledigung noch vorliegen. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender…