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104 902 Treffer479 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 517–53611.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

11.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge Alineare Einlagen Rz 517: Leisten nicht sämtliche Anteilsinhaber Einlagen, ändert dies nichts an der Einlagenwirkung. Anteilige Einlage Rz 518: Veräußert der Anteilsinhaber der Körperschaft ein Wirtschaftsgut zu einem unangemessen niedrigen Preis, ist in Höhe der Differenz zum…

EStR 2000 Rz 300–3053 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Die abgegoltenen Aufwendungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. 3.2.1.3 Zinsenzuschuss Rz 303: Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf die Zuwendungen einschließlich Zinsenzuschüsse, wobei es nicht erforderlich ist, dass ein Zinsenzuschuss neben einem Kapitalzuschuss gewährt wird. Die den Zinsenzuschüssen gegenüberstehenden Zinsenzahlungen sind gemäß § 20 Abs…

EStR 2000 Rz 2539–25616.16 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Gewährung von Subventionen
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…der Zinsen für das aufgenommene Fremdkapital gewährt wird. Es ist nicht erforderlich, dass neben einem Zinsenzuschuss auch ein Kapitalzuschuss gewährt wird. 6.16.3 Steuerpflicht/Steuerfreiheit einer Subvention Rz 2547: Die Verwendung eines bestimmten Wortes (wie zB Zuwendung, Zuschuss, Beihilfe usw.) für eine Geldzuwendung an…

KStR 2013 Rz 553–55912.3.1.1 Kapitalanteile
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

12.3.1.1 Kapitalanteile Rz 553: Unter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, das sind Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Aktiengesellschaft: Die Gewinnverteilung der AG ist imUnter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen § 126 AktG geregelt. Demnach obliegt die Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes…

KStR 2013 Rz 304–3142.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…

VPR 2021 Rz 297–3092.2.2.3. Risikozuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.2.3. Risikozuordnung Rz 297: Ungeachtet des Umstands, dass angesichts der Unternehmenseinheit das unternehmerische Risiko das Gesamtunternehmen als Ganzes trifft, muss auf der Grundlage der Funktionsanalyse eine Risikozuordnung an die Betriebsstätte vorgenommen werden (AOA Report 2008 Z I/97). Die Risikoverteilung im international…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…

KStR 2013 Rz 291–2962.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988) 2.14.1 Allgemeines Rz 291: Mit dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2017 (MiFiG-Gesetz 2017), BGBl. I Nr. 106/2017, wurde ein neues Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geschaffen, das sich im Grundsatz am ausgelaufenen Regime…

UFSW RV/2691-W/09Großmutterzuschuss als gesellschaftsteuerpflichtige Leistung der Gesellschafterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2013

…Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit elektronischer Abgabenerklärung vom 2. Oktober 2008 erklärte die Berufungswerberin (Bw.) gegenüber dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die Gewährung eines Kapitalzuschusses. Unter dem Pkt. "Befreiungsbestimmung" wurde "Großmutterzuschuss" angegeben. Auf Grund…

BFG RV/6100553/2017Veräußerung einer internationalen Schachtelbeteiligung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.07.2018

…habe seit dem Erwerb der Beteiligung durch sie (die Beschwerdeführerin) im Jahr 2006 von natürlichen Personen (Australier nicht konzernzugehörig) nur Verluste erwirtschaftet. Es seien mehrfach Kapitalzuschüsse durch sie zur Abdeckung der aufgetretenen Verluste geleistet worden. Laut beigeschlossener Bilanz zum 31.12.2013 der Y-Ltd…

UFSL RV/0798-L/10Dem Haftungspflichtigen muss Kenntnis über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch verschafft werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013

…worden seien. Es sei eine Behinderung durch die Mehrheitsgesellschafterin (W) vorgelegen. Sobald festgestanden sei, dass von der Einhaltung des zugesagten Kapitalzuschusses durch die Mehrheitsgesellschafterin nicht mehr ausgegangen werden könne, seien sofort die nötigen Schritte für die Einleitung eines Konkursverfahrens getroffen worden. In diesem Zusammenhang sei §…

UFSG RV/0074-G/02Außerbilanzielle Zurechnungen von Beträgen mit Zahlungen an unbekannte Empfänger als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…zur Verfügung zu stellen. Aus steuerlicher Sicht ist der Bw. durch das in Vorlagetreten eines Kapitalzuschusses - nämlich die Umwandlung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - in Form der (stillen) Einlage, der bei der AP GmbH von ihrem Gesellschafter zu leisten gewesen wäre, ein Nachteil (zumindest…

UFSG RV/0263-G/03Ausweis von Genussrechtskapital als Verbindlichkeit bei der Genussscheinemittentin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.01.2005Teil 2/2

…Abs. 2 Z 5 HGB vorgesehene bilanzielle Einstellung des Kapitalzuschusses in die nicht gebundene Kapitalrücklage verwiesen wird und dass demnach eine Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterbleiben hat. Im Übrigen kann der erkennende Senat sich der Zuordnung des Genusskapitals als Eigenkapital nicht anschließen, da…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

1. § 21 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 (Rz. 1473 KStR 2001) KESt-Befreiung für Landesfeuerwehrverband Sachverhalt: Der Landesfeuerwehrverband (LFV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der der Landesfeuerwehrkommandant vorsteht. Der LFV ist den auf Gemeindeebene angesiedelten Feuerwehren "vorgelagert". Dem LFV fließen neben Anteilen aus der…

BFG RV/7105943/20151. Anwendung der Befreiung nach § 30 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 2. Wertsicherungsmehrbeträge aus Fremdwährungskrediten als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung 3. Ausmaß von Verlustvorträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2025Teil 4/5

…50*** verweist auf die in der Beilage zur Neuberechnung des Verlustabzuges dargestellte Finanzierung und hält fest, dass er persönlich die betreffenden Verluste der Gesellschaft durch Kapitalzuschüsse gedeckt und damit persönlich getragen hat. Damit kommt der Verlustabzug auf meiner Seite zum einzig sachgerechten Ergebnis. Die belangte…

BFG RV/7105728/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2024Teil 1/2

…seien rechtskräftig. Da die ***Bf1*** im gegenständlichen Zeitraum stark verlusthängig gewesen sei, sei auch bei Umwidmung der "angeblichen" Darlehen in einen Kapitalzuschuss von keiner Gesellschaftsteuer auszugehen, da bei der Zuführung von Kapital in einer Verlustsituation nicht von der Erhöhung der Gesellschaftsrechte auszugehen sei (unter Hinweis…

BFG RV/7105742/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Aufnahme in die Bücher
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2023

…den Wert der Geselischaftsrechte zu erhöhen. Dies ist im gegenständlichen Sachverhalt nicht der Fall, da die Kapitalzuschüsse der ***X*** AG (Bilanz Schweiz) umgehend bei Auszahlung zu 100% wertberichtigt wurden. Von einer Erhöhung der Gesellschaftsrechte kann also nicht ausgegangen werden. Seitens der ***Y** Holding GmbH wurden…

BFG RV/7105733/2016Gebühr für Gesellschafterdarlehen - Gesellschaftsteuer für unverzinste Kapitalnutzung, Zuschüsse und Forderungsverzicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 1/3

…Bescheide der Betriebsprüfung sind rechtskräftig. Da die ***Bf1*** im gegenständlichen Zeitraum stark verlusthängig war, ist auch bei Umwidmung der "angeblichen" Darlehen in einen Kapitalzuschuss von keiner Gesellschaftsteuer auszugehen, da bei der Zuführung von Kapital in einer Verlustsituation nicht von der Erhöhung der Gesellschaftsrechte auszugehen ist…

BFG RV/7105738/2016Gebührenpflicht für vor dem 1.1.2011 gewährte Gesellschafterdarlehen - Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 1/2

…Bescheide der Betriebsprüfung sind rechtskräftig. Da die "***Bf1***" im gegenständlichen Zeitraum stark verlusthängig war, ist auch bei Umwidmung der "angeblichen" Darlehen in einen Kapitalzuschuss von keiner Gesellschaftsteuer auszugehen, da bei der Zuführung von Kapital in einer Verlustsituation nicht von der Erhöhung der Gesellschaftsrechte auszugehen ist…

BFG RV/7101948/2013Gesellschaftsteuer - Großmutterzuschuss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2020

…2***. am 21.Dezember 2011 den Beschluss gefasst, dass der ***3*** ein Kapitalzuschuss von MEUR 155 gewährt werden soll (siehe Anlage 2) In diesem Beschluss wird der Zweck des Zuschusses festgehalten: Rekapitalisierung in der Höhe von MEUR 155 durch die ***2***. zugunsten der ***3***, die…