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9 181 Treffer1574 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 261–2635.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…daher im März im Ausmaß von einem Drittel (fünf Fahrten) zu berücksichtigen. Der Lohnzahlungszeitraum ist der Kalendermonat (vgl. Rz 1108). Siehe auch Beispiel Rz 10261. Rz 262: Bei Wechselschicht ist nicht der einzelne Kalendermonat maßgebendSchichtdienst bestehen keine Bedenken, auf die voraussichtlich überwiegend (zB im Kalenderjahr…

UFSS RV/0669-S/11Umsatzsteuerfestsetzungbescheide für vorangehende Kalendermonate und anschließende Umsatzsteuerfestsetzung anlässlich der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2011

…und Dezember 2010 sowie für Mai 2011 Der Unternehmer hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung)…

UFSS RV/0618-S/08materielle Doppelbelastung für Kalendermonat Mai 2008 mit FB und DB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2009

…dass die Bw eine gemeinnützige Krankenanstalt betreibt und für den Kalendermonat Mai 2008 insgesamt € 2.459.247,11 (nach BVE) an Löhnen und Gehältern an ihre Dienstnehmer zur Auszahlung brachte. Daneben hatte sie für Mai 2008 den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für…

UFSW RV/0752-W/09Familienbeihilfenanspruch eines bereits sechzig Kalendermonate im Inland aufhältigen, selbständig erwerbstätigen Asylwerbers nach dem AsylG 1997
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2009

…über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Abs. 2: Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Mit Gültigkeit ab 1. Juli 2006 wurde dem …

BFG RV/7104026/2019Eine Kündigungsentschädigung / Gehaltsnachzahlung ist im Kalendermonat der Auszahlung gemäß § 67 Abs. 8 lit b EStG iVm § 67 Abs. 10 steuerlich zu erfassen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2025

…an das Finanzamt zu übermitteln. § 67 Abs. 8 lit b EStG 1988 lautet: Kündigungsentschädigungen sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu…

BFG RV/7102914/2013Gruppenantrag - Rechtzeitigkeit der Antragstellung innerhalb eines Kalendermonats nach Unterfertigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2017

…Frage, ob der Gruppenantrag rechtzeitig innerhalb der gemäß § 9 Abs 8 TS 5 KStG vorgesehenen Frist von einem Kalendermonat nach Unterfertigung des letzten gesetzlichen Vertreters gestellt wurde. Die Beschwerdeführerin beantragte das Bestehen einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG ab der Veranlagung für das Jahr 2012 festzustellen…

UFSG RV/0074-G/09Ständiger Aufenthalt eines Asylwerbers seit sechzig Kalendermonaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2010

…dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung weist die Berufungswerberin auf die nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs anzuwendende Rechtslage und die Tatsache hin, dass sie sich in der maßgeblichen Zeit schon seit mehr als sechzig Kalendermonaten im Inland aufgehalten haben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…

UFSW RV/0297-W/04Dauernder Aufenthalt im Bundesgebiet seit mindestens 60 Kalendermonaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2004

…sind Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, sich jedoch bereits seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Da für den Zeitraum vom 01.02.2002 bis 30.11.2002 weder Anspruch auf Familienbeihilfe nach §…

UFSS RV/0485-S/11Zeitraum für die Rückforderung der Familienbeihilfe / des Kinderabsetzbetrages ist der Kalendermonat. Bescheide, die über die Rückforderung von Beihilfen für mehrere Jahre absprechen sind Sammelbescheide und müssen diesen Erfordernissen entsprechen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012

…des FLAG 1967 anzuwenden. Anspruchszeitraum ist, wie sich aus den Regelungen des § 10 Abs. 2 und 4 FLAG 1967 ergibt, der Kalendermonat. Deswegen ist die Prüfung, ob die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen wurde, auf den Monat abzustellen. Dabei kann das Bestehen des Anspruches von Monat…

UFSI RV/0782-I/08Familienbeihilfenanspruch bei zeitlich aufeinander folgender Haushaltszugehörigkeit zu zwei Personen in einem Kalendermonat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, [Ort], [Straße], vom 26. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes [FA] vom 11. August 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Juli 2008 bis 31. Juli 2008 entschieden…

UFSW RV/4378-W/021) unrichtige Selbstberechnung der Versicherungssteuer hinsichtlich der Zuordnung zu einem bestimmten Kalendermonat 2) Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.03.2005

…793.240,00 | -34.804.772,46" Am 1. Juli 2001 erließ das Finanzamt gegenüber dem Bw. 1) einen Bescheid über die Haftung für Versicherungssteuer für die Kalendermonate 03/2001 und 07/2001, mit dem es den Bw. für die Entrichtung von Versicherungssteuer gemäß …

BFG RV/7100082/2020Höhe der Pendlerpauschale, wenn im Kalendermonat für ein Dienstverhältnis das volle und für ein anderes Dienstverhältnis das aliquote Pendlerpauschale zusteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2023

…Kontrollrechnung). Für diese Kontrollrechnung sind hinsichtlich der Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittels jene Verhältnisse maßgebend, welche dem vollen Pauschale zugrunde liegen. Aufgrund der vorgelegten Bestätigung waren Sie im Veranlagungsjahr 2017 von April bis September etwa 8 bis 10 Mal im jeweiligen Kalendermonat in B. tätig…

UFSW RV/2976-W/08Selbstträgerschaft FB für Mai 2008 und DB-Pflicht für ausbezahlte Lohnbezüge für den Kalendermonat Mai 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…dass ua. gemeinnützige Krankenanstalten - und daher auch die Bw. - erstmals für die Arbeitslöhne des Kalendermonats Mai bis spätestens 15. Juni 2008 einen Dienstgeberbeitrag an das Finanzamt zu entrichten hätten. Die Bw. sei jedoch für den Monat Mai 2008 nach der vor Inkrafttreten des Art 7…

UFSW RV/2389-W/08Selbstträger FB bis Ende Mai 2008 und DB-Pflicht für ausbezahlte Arbeitslöhne ab Kalendermonat Mai 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…dass ua. gemeinnützige Krankenanstalten - und daher auch die Bw. - erstmals für die Arbeitslöhne des Kalendermonats Mai bis spätestens 15. Juni 2008 einen Dienstgeberbeitrag an das Finanzamt zu entrichten hätten. Die Bw. sei jedoch für den Monat Mai 2008 nach der vor Inkrafttreten des Art 7…

UFSW RV/2388-W/08Selbstträger FB bis Ende Mai 2008 und DB-Pflicht für ausbezahlte Arbeitslöhne ab dem Kalendermonat Mai 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…dass ua. gemeinnützige Krankenanstalten - und daher auch die Bw. - erstmals für die Arbeitslöhne des Kalendermonats Mai bis spätestens 15. Juni 2008 einen Dienstgeberbeitrag an das Finanzamt zu entrichten hätten. Die Bw. sei jedoch für den Monat Mai 2008 nach der vor Inkrafttreten des Art 7…

UFSW RV/2391-W/08Selbstträgerschaft FB bis Ende Mai 2008 und DB- Pflicht für ausbezahlte Arbeitslöhne für Kalendermonat Mai 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…dass ua. gemeinnützige Krankenanstalten - und daher auch die Bw. - erstmals für die Arbeitslöhne des Kalendermonats Mai bis spätestens 15. Juni 2008 einen Dienstgeberbeitrag an das Finanzamt zu entrichten hätten. Die Bw. sei jedoch für den Monat Mai 2008 nach der vor Inkrafttreten des Art 7…

UFSW RV/3777-W/08Selbstträgerschaft Familienbeihilfe bis Ende Mai 2008 und DB-Pflicht für ausbezahlte Löhne Kalendermonat Mai 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…dass ua. gemeinnützige Krankenanstalten - und daher auch die Bw. - erstmals für die Arbeitslöhne des Kalendermonats Mai bis spätestens 15. Juni 2008 einen Dienstgeberbeitrag an das Finanzamt zu entrichten hätten. Die Bw. sei jedoch für den Monat Mai 2008 nach der vor Inkrafttreten des Art 7…

UFSI RV/0358-I/10Familienbeihilfenbezug bei Meldung als Arbeit suchend und Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit für (nur) einen Teil des Kalendermonats
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2011

… dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses Absatzes in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Der letzte Halbsatz dieser…

UFSW RV/2931-W/08Selbstträgerschaft FB bis Ende Mai 2008, DB-Pflicht für ausbezahlte Lohnbezüge ab Kalendermonat Mai 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…dass ua. gemeinnützige Krankenanstalten - und daher auch die Bw. - erstmals für die Arbeitslöhne des Kalendermonats Mai bis spätestens 15. Juni 2008 einen Dienstgeberbeitrag an das Finanzamt zu entrichten hätten. Die Bw. sei jedoch für den Monat Mai 2008 nach der vor Inkrafttreten des Art 7…

UFSF RV/0200-F/07Durch kollektivvertragliche Gestaltungen kann sich im Rahmen der Lohnverrechnung der Lohnzahlungszeitraum nicht über 30 Tage (= Kalendermonat) hinaus erweitern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…66 EStG 1988 verwiesen. Der Tagesteiler im Lohnsteuertarif wurde dem des ASVG (der Monat ist mit 30 Arbeitstagen zu berechnen) angepasst. Darüber hinaus wird bei durchgehender Beschäftigung ein einheitlicher Lohnzahlungszeitraum von einem Kalendermonat geschaffen. Betreffend des Lohnzahlungszeitraumes wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 77 EStG…