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LRL 2012 Rz 130–1348. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

8. Körperschaftsteuer 8.1. Allgemeines Rz 130: Die Steuersubjekteigenschaft der Körperschaften und der Gleichheitsgrundsatz gebieten, die Grundsätze der Liebhaberei auch für den Bereich der Körperschaftsteuer zu beachten. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Möglichkeit des Vorliegens von Liebhaberei bei Körperschaften bejaht (VwGH 20.10.2009, 2007/13…

VereinsR 2001 Rz 319–3652 Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2 KStG 1988, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben und der Förderung begünstigter Zwecke dienen, sind gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Sie sind daher nur insoweit unbeschränkt steuerpflichtig, als sie Betriebe unterhalten, die nach Maßgabe der…

KStR 2013 Rz 1533–153528.4.4 Festsetzung der Körperschaftsteuer auf den Sanierungsgewinn in Höhe der Quote
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

26.4.428.4.4 Festsetzung der Körperschaftsteuer auf den Sanierungsgewinn in Höhe der Quote 26.4.4.128.4.4.1 Allgemeines Rz 1533: In der Praxis ist der auf den Sanierungsgewinn entfallende Abgabenanspruch häufig nicht voll durchsetzbar. § 23a Abs. 2 KStG 1988 sieht…

KStR 2013 Rz 1603–160630.5 Körperschaftsteuervorauszahlungen und Mindeststeuer (§ 24a Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…beträgt: a) 20.000 Euro b) -20.000 Euro c) 10.000 Euro Für die beiden GmbH würde sich bei einem Körperschaftsteuersatz von 25% eine Erfolgskörperschaftsteuer ab einem Einkommen von 14.000 Euro ergeben (1.750 x 4 x 2). Da dieser Betrag im Fall…

KStR 2013 Rz 429–4304.1.3 Entnahmen und Einlagen im Körperschaftsteuerrecht
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

4.1.3 Entnahmen und Einlagen im Körperschaftsteuerrecht 4.1.3.1 Entnahmen und Einlagen nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 Rz 429: § 7 Abs. 2 KStG 1988 übernimmt die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften der Gewinnermittlung ins Körperschaftsteuerrecht. Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1…

KStR 2013 Rz 459–4754.4 Einzelfragen der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

4.4 Einzelfragen der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung 4.4.1 Er- und Ablebensversicherungen Rz 459: Zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gehören auch Er- und Ablebensversicherungen zur Besicherung betrieblicher Kredite, wenn Versicherungsnehmer und Begünstigter die Kapitalgesellschaft ist. Die versicherte Person ist nicht maßgeblich. 4.4.2 Grundsatz der…

StiftR 2009 Rz 1–2Teil 1: Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

Teil 1: Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsgrundlagen für inländische Stiftungen Rz 1: Die Österreichische Rechtsordnung kennt Stiftungen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind jene Stiftungen, denen dieser Status vom jeweiligen Gesetzgeber verliehen wurde. Sie sind Körperschaften…

PV-Erlass Rz 16–212.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 16: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat grundsätzlich die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der…

PV-Erlass Rz 46–502.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 46: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von Anträgen auf Feststellung gemäß § 6a Abs. 3 KStG 1988. 3.2.3. Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften Rz 115: Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gemäß § 6b KStG 1988 sowie der von diesen abzuführenden Kapitalertragsteuer ist das Finanzamt für Großbetriebe (§ 61 Abs. 4 Z 4 BAO) zuständig…

StiftR 2009 Rz 1835. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

5. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988) Rz 183: Hinsichtlich der Vorauszahlungen, der Veranlagung und Tarifierung siehe KStR 2001 Rz 1481 ff und Rz 1488 ff, hinsichtlich der Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124 ff.

VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

4.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen 4.1.3.1. Verrechnungspreisforderungen Rz 507: Gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 und § 5 EStG 1988 ist der steuerpflichtige Gewinn nach den Regeln der doppelten Buchhaltung durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln. Dies bedeutet, dass jede Gewinnkorrektur - nach oben und nach…

LRL 2012 Rz 136–1378.2.2. Auswirkungen der körperschaftsteuerlichen Liebhabereiqualifikation auf Ebene des Gesellschafters
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

8.2.2. Auswirkungen der körperschaftsteuerlichen Liebhabereiqualifikation auf Ebene des Gesellschafters Rz 136: Im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern ist die Ebene der Einkommensbesteuerung der Gesellschafter unabhängig von der Ebene der Gesellschaft zu beurteilen; dementsprechend sind tatsächliche Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft, deren Betrieb Liebhaberei…

BFG RV/7100637/2021Körperschaftsteuer: Nichtanerkennung der beantragten Absetzungen (§ 162 BAO) und Zuschlag zur Körperschaftsteuer (§ 22 Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2024Teil 1/5

…215.806,57 € | 3.791.393,27 € | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 119.232,44 € | -13.966,64 € | 388.829,34 € Für die Jahre 2019 bis 2022 hat die Beschwerdeführerin keine Abgabenerklärungen eingereicht. Den Körperschaftsteuererklärungen (OZ 16…

BFG RV/7100637/2021Körperschaftsteuer: Nichtanerkennung der beantragten Absetzungen (§ 162 BAO) und Zuschlag zur Körperschaftsteuer (§ 22 Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2024Teil 2/5

…| 100 % | 810,00 € | ***Rechnungsausstellerin-R*** (OZ 59/7) | 12.12.2018 | 100 % | 520,00 € | | | Summe: | 4.140,00 € Hinzurechnungen Körperschaftsteuer: | | 2015 | 2016 | 2017 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb lt…

BFG RV/7100637/2021Körperschaftsteuer: Nichtanerkennung der beantragten Absetzungen (§ 162 BAO) und Zuschlag zur Körperschaftsteuer (§ 22 Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2024Teil 3/5

…Bf. bei der Vorbesprechung zur Schlussbesprechung mündlich zur Empfängernennung gem. § 162 BAO aufgefordert. Da die tatsächlichen Empfänger nicht genannt werden konnten, konnte der Aufwand nicht anerkannt werden und ein Zuschlag zur Körperschaftsteuer gem. § 22 Abs. 3 KStG wurde festgesetzt. Bei den anderen Leistungen wurde, da…

BFG RV/7100637/2021Körperschaftsteuer: Nichtanerkennung der beantragten Absetzungen (§ 162 BAO) und Zuschlag zur Körperschaftsteuer (§ 22 Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2024Teil 4/5

…BAO die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen sind, soweit der Abgabepflichtige die gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigere. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer sei gemäß § 22 Abs. 3 KStG 1988 ein Zuschlag in Höhe von 25% von jenen Beträgen zu entrichten, bei denen der Abgabepflichtige auf Verlangen die…

BFG RV/7100637/2021Körperschaftsteuer: Nichtanerkennung der beantragten Absetzungen (§ 162 BAO) und Zuschlag zur Körperschaftsteuer (§ 22 Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2024Teil 5/5

…€ | 441.769,34 € Zuschläge zur Körperschaftsteuer gemäß § 22 Abs. 3 KStG 1988: | | 2015 | 2016 | 2017 | Summe Aufwandskürzungen (§ 162 Abs. 2 BAO) | 112.594 € | 39.790 € | 52.940 € | Zuschläge zur Körperschaftsteuer (…

BFG RV/2101298/2019Körperschaftsteuer: Verdeckte Ausschüttung durch verzichtsbedingte Forderungabschreibung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2024

…37, 8430 Leibnitz, vom 30.04.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 16.04.2019 betreffend Körperschaftsteuer 2014 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…

BFG RV/7101413/2022Körperschaftsteuer: Verfahrenswiederaufnahme und Nichtanerkennung von beantragten Absetzungen (§ 162 BAO) sowie Zuschlag zusätzlich zur Körperschaftsteuer (§ 22 Abs. 3 KStG 1988) aufgrund nicht erfolgreicher Empfängerbenennung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.01.2024

…angeregt, gemäß der Bestimmung des § 22 Abs. 3 KStG 1988 zusätzlich zur Körperschaftsteuer in Höhe von 25 % einen Zuschlag in Höhe von 25 % auf die Rechnungsbeträge der ***VB-GmbH*** vorzuschreiben, nachdem die Abgabenpflichtige die wirklichen Gläubiger bzw. Empfänger der Beträge nicht bekannt gegeben habe. Abschließend…