15.1.14 Jagd Rz 5124: Einkünfte aus Jagd sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wenn diese mit einem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang stehen. Eine isolierte Betrachtung der Jagd in Bezug auf Liebhaberei kommt nicht in Frage (siehe LRL 2012 Rz…
1. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994) 1.1. Steuergegenstand 1.1.1. Leistungsaustausch Rz 1: Ein Leistungsaustausch setzt Leistung und Gegenleistung, das Vorliegen von zwei Beteiligten und die innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung fehlt zB beim…
14.3.5.4 Jagd 14.3.5.4.1 Angemessenheit dem Grunde nach Rz 4790: Die Aufwendungen für eine Jagd sind nur dann dem Grunde nach angemessen, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit vorliegt. Dies wird etwa beim Betrieb eines Jagdhotels oder…
…auszugehen, dass alle in der von der Bw. am 10. September 2001 übergebenen Abschussliste genannten Personen außer Herr St (1997), für den eine Jagdrechnung vom 27. September 1997 über brutto S 41.800,00 vorliege, nichts für die Abschüsse bezahlt hätten. Sollten die Bw. dieser…
…2006 abgeschlossenen Pachtvertrages lautet wie folgt: 1.Die Urbarialgemeinde D. verpachtet und Herr G.K. pachtet die Ausübung des Jagdrechtes in dem oben bezeichneten und von der Bezirkshauptmannschaft O. mit Bescheid vom 0.0.0., Zahl xxx,.mit dem Gesamtausmaß von yyy ha festgestellten Eigenjagdgebiet…
…Jahre abzuschreiben ist. Zur Domain-Adresse siehe Rz 500a. Ingangsetzungskosten Rz 517: Sie stellen kein Wirtschaftsgut dar (siehe Rz 2413). Jagd Rz 518: Siehe Rz 1566. Jagdrecht Rz 519: Das Jagdrecht ist im rechtlichen Verkehr selbständig bewertbar und daher ein selbständiges Wirtschaftsgut, auch wenn es…
…und Forstwirtschaft, wenn das (aufgegebene) Recht zum Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehört hat. Dazu zählen insbesondere Bestandsrechte, Eigenstromrechte, Fischereirechte, Jagdrechte, Kontingente (Milch- und Rübenkontingente), Nachbarrechte, Teilwaldrechte, Wassernutzungsrechte. Fischereirechte an fremden Gewässern stellen bis zur Veranlagung 2020 ein grundstücksgleiches Recht im Sinne des § 30…
…dem diese Werte angegeben und der Veräußerungserlös von 3.700.000 Euro wie folgt aufgeteilt wurde (in Euro): | | Stehendes Holz | Jagdrecht | Grund und Gebäude | Einrichtung | | Holzbestand Forststraße Zu bauende Forststraßen | 880.000,00 37.500,00 -175…
…von 187.784,01 Euro für die Übertragung eines Eigenjagdrechtes enthielt. Er vertrat dazu die Ansicht, dass die Veräußerung eines Jagdrechtes nicht unter § 30 EStG 1988 fällt und der entsprechende Kaufpreisanteil der Tarifbesteuerung zum Normalsteuersatz unterliegt. Dementsprechend ermittelte er die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft…
…wesentlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gehöre es, dass diese den Gegenstand eines im Grundbuch einverleibungsfähigen Rechtes bilden können. Da das Jagdrecht jedoch kein selbständiges dingliches Recht sei, könne eine Einverleibung im Grundbuch nicht stattfinden. Die Jagdpacht sei weiters mit der Grasnutzung nicht vergleichbar…
…Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet. Dies gilt abweichend von…
…0044). 7. Im Hinblick darauf waren die Verkehrswerte des nackten Grund und Bodens und der Gebäude einerseits und des stehenden Holzes, des Jagdrechtes und der Forststraßen andererseits zum Stichtag, das war der Tag der Veräußerung der Liegenschaften am 27.11.2012, zu ermitteln und der…
…§ 6 Rz 393, die Ansicht vertreten, dass - im Gegensatz zur Verpachtung eines Jagdrechtes - im Fall des Fischereirechtes ein grundstücksgleiches Recht vorliegt. Da Fischereirechte an fremden Liegenschaften in Form von eintragungsfähigen Grunddienstbarkeiten begründet werden könnten, sei mit Ruppe das Fischereirecht als grundstücksgleiches Recht iSd § 6 Abs…
…2000 ausgedehnt worden ist, können die aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehenden Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehenden Holzes und Jagdrechtes entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 3 Mio. S im Einzelfall nicht überschreitet. Der Bw. hat unbestritten am 13…
…15/32 Anteil um den Betrag von S 7.800.000,-- . Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erlösanteiles wurden vom Finanzamt für das stehende Holz 53,6 Prozent und für den anteiligen Wert des Jagdrechtes 3,9 Prozent des Verkaufserlöses, sohin insgesamt S 4.485,000,--…
…zwei weitere Mitpächter schlossen am 1. April 1999 mit der Österreichischen Bundesforste AG einen Jagdpachtvertrag auf die Dauer von zehn Jahren ab. Gegenstand des Vertrages war die Ausübung des Jagdrechtes im Jagdgebiet V. im Gesamtausmaß von rund 4.000 ha. In dem der Vergebührung zugrunde…
…Wehranlagen, gemauerte Essplätze, Gartenlauben und -häuschen). Dazu zählen auch Grunddienstbarkeiten (somit auch das Fischereirecht an fremden Gewässern, wenn dieses als Grunddienstbarkeit ausgestaltet ist) sowie das Jagdrecht (VwGH 10.9.2020, Ra 2019/15/0066; siehe Rz 6622). Dies gilt auch, wenn derartige Wirtschaftsgüter steuerlich ein…
…Liegenschaft als solchem zustünden, wie z.B. Grunddienstbarkeiten, Grundreallasten, radizierte Gewerbe, das Jagdrecht und das Wohnungseigentum, nicht aber persönliche Dienstbarkeiten oder Hypotheken (Spielbüchler in Rummel, ABGB, § 298). Neben den Grunddienstbarkeiten und den persönlichen Dienstbarkeiten kenne das ABGB noch den Typ der unregelmäßigen Dienstbarkeiten in § 479…
…diesen Liegenschaften lasten einerseits Holzbezugsrechte, andererseits Weiderechte. Der Bf. kamen darüber hinaus verbücherte Fischerei- und Jagdrechte zu. Mit Kaufvertrag vom 2.9.2008 veräußerte die Bf. ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb samt vorerwähnter Rechte für EUR 1.127.833,15. Der vereinbarte Kaufpreis setzte sich…
…5 der LuF-PauschVO 2011 können (Anmerkung: Hervorhebung durch den erkennenden Richter) aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250.000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet…