24.2.4 Versicherungsrenten 24.2.4.1 Allgemeine Versicherungsrenten Rz 7018: Bei Renten, die auf Grund eines Rentenversicherungsvertrages oder anlässlich der Umwandlung der Auszahlung eines Versicherungsanspruches in eine Rente geleistet werden, kann grundsätzlich eine Kaufpreisrente unterstellt werden (VwGH 19.3.2013, 2010/15/0141…
…der nach § 16 Abs. 2 und 4 BewG 1955 kapitalisierte Wert überschritten wird (EStR 2000 Rz 7018). Eine Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit scheidet aus, weil die Arbeitgebereinzahlungen zu einer Invaliditätsversicherung zunächst nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG…
…oder die Stimme eines Opernsängers) sind betrieblich bzw. beruflich veranlasst (vgl. VwGH 28.11.1978, 1951/76; siehe auch Rz 1270). Rz 1274: Prämien für eine Invaliditätsversicherung sind idR nur als Sonderausgaben abzugsfähig. 5.5.1.5.6 Rückdeckungsversicherung für Abfertigungen Siehe Rz 3330 ff.
…würden in der Organisation der Sozialversicherungsträger bestehen. Während in Österreich nur ein Versicherungsträger für die Erbringung von Leistungen zuständig sei (AUVA), würden im Fürstentum Liechtenstein Invalidenrente von der gesetzlichen Invaliditätsversicherung und von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden. Hinzu komme, dass im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung…
…würden in der Organisation der Sozialversicherungsträger bestehen. Während in Österreich nur ein Versicherungsträger für die Erbringung von Leistungen zuständig sei (AUVA), würden im Fürstentum Liechtenstein Invalidenrente von der gesetzlichen Invaliditätsversicherung und von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden. Hinzu komme, dass im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung…
…würden in der Organisation der Sozialversicherungsträger bestehen. Während in Österreich nur ein Versicherungsträger für die Erbringung von Leistungen zuständig sei (AUVA), würden im Fürstentum Liechtenstein Invalidenrente von der gesetzlichen Invaliditätsversicherung und von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden. Hinzu komme, dass im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung…
…würden in der Organisation der Sozialversicherungsträger bestehen. Während in Österreich nur ein Versicherungsträger für die Erbringung von Leistungen zuständig sei (AUVA), würden im Fürstentum Liechtenstein Invalidenrente von der gesetzlichen Invaliditätsversicherung und von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden. Hinzu komme, dass im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung…
…teilte der Bw. mit, dass er am 12. Dezember 2002 bei der Slowenischen Pensions- und Invaliditätsversicherung um eine Anerkennung der anteiligen slowenischen Pension angesucht habe. Sein Antrag sei mit Schreiben vom 30. April 2004 abgelehnt worden (zu wenige Versicherungsjahre in Slowenien - 5 Jahre, 5 Monate…
… 6 Abs. 1 VersStG idF BGBl. Nr. 818/1993 lautet: "Die Steuer beträgt: 1. bei der Lebens- und Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen 4 v. H. des Versicherungsentgeltes, 2. bei der Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung im Sinne des Pensionskassengesetzes 2…
… ... § 6 VersStG1953 - Steuersatz (1) Die Steuer beträgt: 1. bei der Lebens- und Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: a) 11 v.H. des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundener Lebensversicherungen auf den Er- oder den Er- und Ablebensfall, mit einer Höchstlaufzeit -von…
…würden in der Organisation der Sozialversicherungsträger bestehen. Während in Österreich nur ein Versicherungsträger für die Erbringung von Leistungen zuständig sei (AUVA), würden im Fürstentum Liechtenstein Invalidenrente von der gesetzlichen Invaliditätsversicherung und von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden. Hinzu komme, dass im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung…
…Erwerbstätigkeit) zu entschädigen. Unterschiede würden in der Organisation der Sozialversicherungsträger bestehen: Während in Österreich nur ein Versicherungsträger für die Erbringung von Leistungen zuständig sei (AUVA), würden im Fürstentum Liechtenstein Invalidenrente von der gesetzlichen Invaliditätsversicherung und von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden. Hinzu komme, dass im…
…Stand 01.01.2017, S. 24, werde das Ziel Invaliditätsversicherung (erste Säule) wie folgt dargestellt: "Die Leistungen der IV sollen die Invalidität mit geeigneten, einfachen und zweckmäßigen Eingliederungsmaßnahmen verhindern, vermindern oder beheben, die verbleibenden ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfs…
…beträgt: 1. bei der Lebens- und Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: a) 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf den Er- oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende…
…beträgt: 1. bei der Lebens- und Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: a) 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf den Er- oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende…
…Versicherungsvertrag nicht vor dem 01.06.1996 abgeschlossen, so sind Beiträge zu einer Kapitalversicherung seit diesem Datum nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Prämien zu einer (wenn auch im Rahmen eines mehrere Komponenten enthaltenden Versicherungspaketes abgeschlossene) freiwilligen Unfall- und Invaliditätsversicherung mit Spitalsgeldzusage sind gemäß § 18 Abs…
…beträgt: 1. bei der Lebens- und Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: a) 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundener Lebensversicherungen auf den Er- oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende…
…BGBl. I 111/2010 beträgt die Steuer bei der Lebens- und Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf Er- oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren…
…BGBl. I 111/2010 beträgt die Steuer bei der Lebens- und Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf Er- oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren…
…201/1996) beträgt die Versicherungssteuer bei der Lebens- und Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: a) 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf den Er- oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren…