…200, [Grafik] gab als Beruf "Pflegen - WARTUNG" an, beantrage ein Pendlerpauschale (718) von 600, habe Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge (z.B. SVdGW), ausgenommen Betriebsratsumlage (717) von 144 geleistet, sowie habe außergewöhnliche Belastungen infolge Krankheitskosten ("Kinder Zahnersatz") von…
e) Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. 9. Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich…
…Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die internationale Anti-Korruptions-Akademie u.a, Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge, ausgenommen Betriebsratsumlage, außergewöhnliche Belastung infolge Krankheitskosten der Kinder. Zu den einzelnen Punkten: I./1. Zum Alleinerzieherabsetzbetrag Alleinerziehende sind gemäß § 33 Abs…
…den Abzug von Mitgliedsbeiträgen sowie Geld- und Sachzuwendungen in den Jahren 2000 und 2001 ist zunächst auszuführen, dass Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen, die nach den Ausführungen in der mündlichen Berufungsverhandlung den Pensionistenverband und den Verein der Abgeordneten zum Nationalrat betrafen…
– Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. – Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen…
…einer Aufrollung gemäß § 77 EStG 1988 (siehe Rz 1191), geltend gemacht werden. Rz 1030: Die Betriebsratsumlage stellt keinen Pflichtbeitrag zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage dar (VwGH 26.9.1972, 0498/71) und darf daher vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt im…
10.2.6 Im Gesetz angeführte Werbungskosten Zu den Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, Betriebsratsumlage), § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 (Pflichtversicherungsbeiträge), § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale), § 16 Abs. 1 Z 7 EStG…
2.13 Berufs- und Interessensvertretungen (§ 5 Z 13 KStG 1988) 2.13.1 Begriff 2.13.1.1 Allgemeines Rz 287: Den kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG kommt eine Rechtsstellung zu, die sie in die Nähe der gesetzlichen Interessenvertreter der Arbeitgeber…
…mit einem festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988, und zwar Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 (zB Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung…
…In dieser machte der Beschwerdeführer das Pendlerpauschale iHv 1.476 Euro, den Pendlereuro iHv 123 Euro, Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen iHv 350 Euro, "Andere Arbeitsmittel" iHv 200 Euro, sonstige Werbungskosten iHv 150 Euro sowie außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (Krankheitskosten) iHv 120…
…die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2017 beim Finanzamt ein. Unter Punkt 10-tens "Werbungskosten" machte die Bf.in folgende Ausgaben geltend: Gewerkschaftsbeiträge/Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen: 85,00 Pflichtbeiträge: 179,16 Arbeitsmittel: 2.000,00 Fachliteratur: 95,80 Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten: 6.337,40…
…2021 hat der Beschwerdeführer die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2020 beim Finanzamt eingebracht. Er beantragte die Zuerkennung des Berufsgruppenpauschales als freier Journalist und Buchautor, Beiträge zu Interessenvertretungen iHv. EUR 130,- und außergewöhnliche Belastungen iHv. EUR 202,25. Auf Anfrage beim ehemaligen Dienstgeber des Beschwerdeführers…
…Arbeitnehmerveranlagungen für die Kalenderjahre 2008 bis 2011 elektronisch über Finanzonline ein. Der Bf. beantragt die Berücksichtigung von Werbungskosten unter dem Punkt Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge (z.B. SVdGW), ausgenommen Betriebsratsumlage. Unter den Punkt Pendlerpauschale beantragte der Bf…
…und außergewöhnlichen Belastungen Aufwendungen für Interessenvertretungen sowie Fortbildungs- und Ausbildungskosten und Reisekosten als Werbungskosten geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2006 vom 2. Februar 2012 wurde neben dem verminderten Sonderausgabenviertel der geltend gemachte Kirchenbeitrag als Sonderausgaben, die geltend gemachten Reisekosten und die Aufwendungen für Interessenvertretungen als Werbungkosten berücksichtigt…
…Höhe von 5.800 € (KZ 730). Unter Kennzahl 717 (Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge, ausgenommen Betriebsratsumlage) erklärte er den Betrag von 16 € als Werbungskosten. Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 6. März 2015 wurde erklärungsgemäß erlassen. Mit Schriftsatz…
…April 2013 nicht und führte begründend aus, dass der Dienstgeber bereits im Zuge der laufenden Lohnverrechnung Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen einbehalten und bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt habe. Ein nochmaliger Abzug sei daher nicht möglich. In seiner rechtzeitig eingebrachten Berufung (nunmehr…
…geltend gemachten Werbungskosten um den Betrag von 310 Euro, den der Bw. für Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen (zB Gewerkschaftsbeiträge) geltend gemacht hatte, mit der Begründung, dass diese Beiträge bereits vom Arbeitgeber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden seien. Gegen den…
…im Jahr 2005 erzielten Einkünfte wurde mit Bescheid vom 10.8.2006 die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2005 wurden lediglich Beiträge zu Interessenvertretungen als Werbungskosten beantragt. Mit Eingabe vom 15.10.2007 stellte der Berufungswerber durch seinen steuerlichen Vertreter einen Antrag…
…im Jahr 2003 erzielten Einkünfte wurde mit Bescheid vom 31.8.2005 die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2003 wurden lediglich die Beiträge zu Interessenvertretungen als Werbungskosten beantragt. Mit Eingabe vom 15.10.2007 stellte der Berufungswerber durch seinen steuerlichen Vertreter einen…
…enthält neben dem Mitgliedsbeitrag für das Streitjahr (650 Euro) auch Nachzahlungen für die Vorjahre. Vom Finanzamt wurden diese Beträge im angefochtenen Bescheid nicht als Werbungskosten anerkannt, weil es sich nicht um Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen im Sinn des § 16 Abs…