Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
…Höchstbeträgen abzuziehen. Gemäß § 26 Z 4 b EStG 1988 darf das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen bis zu 360,00 ATS = 26,16 Euro (erst ab dem Jahr 2002 26,40 Euro laut BGBl I 2001/59) pro Tag betragen. Dauert eine Dienstreise länger als drei…
…4 lit c EStG 1988 verwiesen, wonach als Nächtigungsgeld einschließlich der Kosten des Frühstücks ein Betrag bis zu 200 S berücksichtigt werden kann, wenn bei einer Inlandsdienstreise keine höheren Kosten für Nächtigung nachgewiesen werden. 2. Einkommensteuer für das Jahr 2002 Gemäß § 276 Abs 3 zweiter…
…Inland unternommen, wobei wegen der leichteren Erreichbarkeit auch ausländische Strecken befahren werden (zB Korridor Salzburg-Rosenheim-Kufstein), liegen insgesamt Inlandsdienstreisen vor. Berührt ein Arbeitnehmer bei Durchführung einer Dienstreise mehrere ausländische Staaten, besteht der Anspruch auf Tagesgebühren für jenes Land in das die Dienstreise führt. Davon…
5.6.3 Abgrenzung zur Dienstreise Rz 282: Der im § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 verwendete Begriff "ausschließlich beruflich veranlasste Reisen" ist zwar dem in § 4 Abs. 5 EStG 1988 verwendeten Begriff "ausschließlich durch den Betrieb veranlasste Reisen" gleichzusetzen, nicht hingegen dem im…
42.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen Rz 1405: In der folgenden Tabelle sind die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 gemäß der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland (BGBl. II…
5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…
…sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsdienstreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Da Sie laut den dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen bei einem Rechtsanwalt in Kirchdorf…
5.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst" Rz 284: Als Mittelpunkt der Tätigkeit gilt jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten (zB Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten eines Vertreters oder eines…
…stehen auch dann zu, wenn dem Arbeitnehmer auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift (zB Reisegebührenvorschrift für Bundesbedienstete) eine Tagesgebühr ausbezahlt wird, die rechnerisch auch die Kosten des Frühstücks umfasst. Beispiel: Das Tagesgeld für eine Inlandsdienstreise im Jahr 2024 beträgt gemäß § 13 Abs. 1 RGV im Tarif…
… 26 Z 4 lit. c EStG 1988 kann, wenn bei einer Inlandsdienstreise keine höheren Kosten für Nächtigung nachgewiesen werden, als Nächtigungsgeld einschließlich der Kosten des Frühstücks ein Betrag bis zu 15 Euro berücksichtigt werden. Der Unabhängige Finanzsenat sieht keine Bedenken, der im Zuge des o…
…von Dienstverrichtungen verlässt (1. Tatbestand des § 26 Z 4 EStG). Gemäß § 26 Z 4 EStG darf das steuerfreie Tagesgeld für Inlandsdienstreisen bis zu EUR 26,40 pro Tag betragen. Dauert eine Dienstreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel gerechnet…
5.6.7.5 Inlandsreisen Rz 311: Der Werbungskostenabzug für den Verpflegungsmehraufwand beträgt 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) für 24 Stunden. Die Aliquotierung erfolgt stets nach 24-Stunden-Zeiträumen. Diese Frist wird durch jede Reise ausgelöst. Eine Fortbewegung bis zu drei Stunden löst…
…anzuführen". Im Zuge eines Vorhalteverfahrens legte der Beschwerdeführer dar, dass die geltend gemachten beruflich veranlassten Reiskosten die Differenzbeträge zwischen den ihm vom Dienstgeber ausbezahlten Tages- und Nächtigungsgeldsätzen für Inlandsdienstreisen nach der Reisegebührenvorschrift und den Sätzen nach § 26 Z 4 EStG 1988 beinhalten würden (Differenzbetrag der…
…gebührt für jede angefangene Stunde 1/12 des Tagesgeldes. Bis zu 3 Stunden Aufenthalt im Ausland gebührt das aliquote Tagesgeld für Inlandsdienstreisen, wenn die gesamte Abwesenheit vom Dienstort (Inland und Ausland) mehr als 3 Stunden beträgt. Für jeden 24-Stunden-Zeitraum gebührt maximal 1 Tagessatz…
…Beschwerdeführer den Arbeitsvertrag, den Angestellten-Außendienstvertrag Schweiz, den Zusatzkollektivvertrag (Inlandsdienstreisen und Sonderregelungen) für die Angestellten des Metallbereiches sowie ein Schreiben des kantonalen Finanzdepartementes betreffend das Spesenreglement der ***A*** Schweiz GmbH vor. 4. Mit Beschwerdevorentscheidung wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Dem vorgelegten Kollektivvertrag…
…der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten berücksichtigt werden". Dies müsse, so die Bf., auch für Inlandsdienstreisen gelten. Im Rahmen der GPLA-Prüfung seien die ausbezahlten Tagegelder nicht anerkannt worden, die nicht mehr als 120 km vom ständigen inländischen Wohnsitz entfernt waren. In der Regel fahren die Dienstnehmer…
…Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Nach § 26 Z 4 lit. b EStG 1988 darf das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen bis zu 26,40 Euro pro Tag betragen. Nach § 26 Z 4 lit. d EStG 1988 darf das Tagesgeld für Auslandsdienstreisen bis zum täglichen…
…Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Nach § 26 Z 4 lit. b EStG 1988 darf das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen bis zu 26,40 Euro pro Tag betragen. Nach § 26 Z 4 lit. d EStG 1988 darf das Tagesgeld für Auslandsdienstreisen bis zum täglichen…
…Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Nach § 26 Z 4 lit. b EStG 1988 darf das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen bis zu 26,40 Euro pro Tag betragen. Nach § 26 Z 4 lit. d EStG 1988 darf das Tagesgeld für Auslandsdienstreisen bis zum täglichen…