31.2 Inhalt des Lohnzettels Rz 1224: Für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2019 besteht der Lohnzettel nur aus einem lohnsteuerrechtlichen Teil (Formular L 16). Der Lohnzettel ist entsprechend dem amtlichen Formular auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto (§ 76 EStG 1988) auszustellen. Auf dem Lohnzettel sind…
…ausgegangen werden, dass von G an mich - entgegen dem Inhalt des Lohnzettels - keine Gehaltszahlung erfolgte. Löhne L: Man möge von einer tatsächlichen Lohnzahlung von EUR 549,10 für das Jahr 2002 ausgehen und darauf basierend die Steuer neu festsetzen oder bei der Fa. L tatsächlich…
…aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet, und die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist (vgl. VwGH vom 21. September 2006, 2006/15/0042). In seiner Berufung vom 2.5.2011 hat der Bw den…
…Weiters sei darauf hinzuweisen, dass ein Lohnzettel, wenn er von der Firma an den Dienstnehmer ausgefolgt wurde, eine gemeinsame Urkunde sei, welche auf Grund der vereinbarten Arbeitsleistungen zustande komme. Der Inhalt der Urkunde hänge daher davon ab, wie die beiderseitigen Rechte und Pflichten bestanden haben…
…der Berufungsvorentscheidung für 2011 (vom 12.6.2012) von den zusätzlichen – von der BVA in den Lohnzetteln zunächst nicht erfassten - Bezugsteilen, die dem Bf. zugeflossen sind, keine Kenntnis gehabt hat. Damit ist aber in Bezug auf den Inhalt der neuen Lohnzettel vom Vorliegen einer neu…
…ist in der Veranlagung des Bf. nur der Lohnzettel L 16, nicht aber der Lohnzettel L 17 zu erfassen. Die sich aus der Vorberechnung ergebende Gutschrift 01 entspricht exakt der vom Bf. erwarteten Steuergutschrift. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt fußt auf dem Inhalt der vorgelegten…
…Weiters sei darauf hinzuweisen, dass ein Lohnzettel, wenn er von der Firma an den Dienstnehmer ausgefolgt wurde, eine gemeinsame Urkunde sei, welche auf Grund der vereinbarten Arbeitsleistungen zustande komme. Der Inhalt der Urkunde hänge daher davon ab, wie die beiderseitigen Rechte und Pflichten bestanden haben…
…Diese reduzierten Beträge seien für die Berechnung der freiwilligen Abfertigung hergezogen worden. Damit käme es gegenüber der Regelung der LStR zu einer Benachteiligung des Bw. Die freiwillige Abfertigung sei daher zur Gänze nach § 67 Abs. 6 erster Satz EStG zu versteuern. Der Lohnzettel vom 1…
…B) Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 (OZ 5 ff./2005) wurde infolge einer Wiederaufnahme des Verfahrens wegen eines neuen Lohnzettels am 7. Juni 2006 vom Finanzamt erstellt, wobei zwar die erklärten Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen erklärungsgemäß berücksichtigt wurden, jedoch vier bezugsauszahlende Stellen Lohnzettel übermittelt…
…Finanzamt bzw. den Krankenversicherungsträger übermittelte Lohnzetteldaten aufgelöst werden kann. Auch bei Annahme von mündlichen Werkverträgen hätte die Bf. in der Lage sein müssen, die den Leistungen der Nahestehenden zugrundeliegenden Vereinbarungen darzustellen. Die Aktenlage spricht daher gegen einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt, weil…
…Die Verfahrenskosten würden sich auf € 9.552,48 belaufen. Neben der "Auflösungsvereinbarung" wurden dem FA noch zwei Kostennoten (**1** und **2**) sowie der Lohnzettel für den Zeitraum 2017 übermittelt. Die "Auflösungsvereinbarung" hat auszugsweise folgenden Inhalt: "Die Dienstnehmerin ist seit 1.7.1999 beim Dienstgeber…
…Am 8. Oktober 2007 nahm das Finanzamt das Verfahren betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 erneut auf, mit der Begründung, dass von einem Arbeitgeber des Berufungswerbers (von einer pensionsauszahlenden Stelle) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei (vgl. den Wiederaufnahmebescheid vom 8. Oktober 2007…
…dem Beihilfenakt des Finanzamtes (Inhalt der Lohnzetteln des D.W. = Anlage zum Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 13.05.2011) ist u.a. Folgendes ersichtlich: Im Zeitraum Jänner bis August 2010 betrug die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte (Kennziffer 245 der Lohnzetteln) des Sohnes der Bw…
… 138 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben die Abgabenpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet…
…bei der belangten Behörde zu belegen. Mit Schreiben vom 31. Jänner 2019 übermittelte die Beschwerdeführerin ein Schreiben vom 31. März 2014 (mit Aufgabeschein in Kopie), welches eine Beilage zur Einkommensteuererklärung 2012 (E1) darstellte und die Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit (Einnahmen, KZ 245 des Lohnzettel…
…betrieblicher Pensionsversicherung zusammengesetzt. Aufgrund des abgeschlossenen Vergleichs habe der ehemalige Arbeitgeber von dem als "Abfertigung" bezeichneten Betrag 6% Lohnsteuer einbehalten und dem Beschwerdeführer im Juni 2007 einen Betrag von EUR 33.840,-- ausbezahlt. Ein entsprechender Lohnzettel sei dem Finanzamt jedoch nicht übermittelt worden. Im Zuge…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. 1. Nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen: Die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse ist für sich allein als Nachweis für das Vorliegen von einem steuerlich anzuerkennenden Dienstverhältnis…
…2011 bis xx.xx.xxxx. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Inhalt der Verwaltungsakten, insbesondere aus den Lohnzetteln der Gattin des Beschwerdeführers und den seitens des Beschwerdeführers selbst übermittelten Unterlagen. In der Mitteilung der WGKK vom 28.2.2013 wird die den Zeitraum…
…1988 (iVm § 47 EStG 1988) tätig geworden ist (siehe diesbezüglich den festgestellten Sachverhalt, insbesondere hinsichtlich der Formulierung im Anstellungsvertrag ("Nach Auflösung des Dienstverhältnisses") sowie der Lohnzettel des streitgegenständlichen Jahres), sodass auch aus diesem Grund die obig zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes herangezogen wird. Dass die Karenzentschädigung…
…Dem entspricht für den umgekehrten Fall die Bestimmung des § 16 Abs. 2 EStG, wonach zu den Werbungskosten grundsätzlich auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt. Zum Inhalt der Norm des § 25 Abs. 1 Z 3 litt. d EStG 1988 besteht eine einhellige Rechtsmeinung: Wenn Pflichtbeiträge…