…relevante Behauptungen einzugehen hat. Die Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung. Die Begründung hat u.a. die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen (VwGH vom 28.5.1998, 96/15/0260). Im Bericht vom 25.2.2005 ist ausgeführt…
…2. Des Weiteren geht aus dem Inhalt dieses Berichtes nicht einmal ansatzweise hervor auf welche lohnabgabenrechtlichen Feststellungen das Prüfungsorgan "die pauschal festgesetzten Lohnsteuerhaftungsbeträge je Streitjahr iHv € 15.580,00 unter Anwendung der Bestimmung nach § 86 Abs. 2 EStG 1988" begründend gestützt hat. II. Beweiswürdigung…
…wird bei Überschreitung der Freigrenze von € 50,00 (§ 205 Abs. 2 BAO) ein weiterer Zinsenbescheid ergehen, jedoch keine Abänderung des gegenständlichen Zinsenbescheides erfolgen. Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Einkommensteuerbescheide 2005-2010, wobei die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen anhand der nicht gedeckten…
…sich ausschließlich auf den Inhalt der Körperschaftsteuerbescheide 2003-2007, wobei die Höhe des Verkehrswertes einer im Jahr 2003 vom Alleingesellschafter an die GmbH veräußerten Liegenschaft und das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung strittig sind. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in…
…Bw.) gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer, ohne ein gesondertes Vorbringen zu den angefochtenen Anspruchszinsen zu erstatten und beantragt, die Anspruchszinsen entsprechend den berichtigten Einkommensteuerbescheiden 2004 und 2005 zu bemessen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Oktober 2011 wurde die gegenständliche Berufung mit der Begründung abgewiesen…
…worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." In der Begründung zum neuen Sachbescheid betreffend die Einkommensteuer 2000 führte die Behörde weiters aus: "Die neuen Tatsachen bestehen darin…
…ausschließlich auf den Inhalt der Einkommensteuerbescheide 2006, 2007 und 2008, wobei das Vorliegen einer Liebhaberei strittig ist. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide aufzuzeigen…
…128). Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Abgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2004 bis 2006, wobei die Kalkulation der Erlöse des Textileinzelhandels durch die Betriebsprüfung strittig ist. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus…
…Inhalt der Abgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2001 bis 2006, wobei die Anerkennung von Mietzahlungen an den Vater als Betriebsausgabe begehrt wird. Dieser Einwand war nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit der…
…den Inhalt der Abgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2005, wobei die Anerkennung der Tätigkeit als Warenpräsentatorin als Einkunftsquelle begehrt wird. Dieser Einwand war nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit der…
…führte der Bw. aus, dass die Umsatzsteuervorauszahlung durch Guthaben aufgewogen sei. Die Rückzahlung dieser Guthaben sei verweigert worden. Da keine Schuld bestehe, könne auch kein Verspätungszuschlag Platz greifen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. November 2003 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Zur Begründung wurde…
…beigegebene Begründung nicht als Auslegungsbehelf für den Inhalt des Spruches herangezogen werden (vgl VwGH 18. Juni 2001, 2001/17/0044; 19. März 2001, 2001/17/0038). Den Ausführungen des Vorlageantrages ist zuzustimmen, dass durch die Ausführung "letztmalige Nachfrist bis 30. April 2025" in der Begründung…
…von € 7.366,85 durchgeführt hat, bei der Zollstelle Lustenau, die Aufforderung erhalten, zwecks Erstellung einer elektronischen Anmeldung für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, eine Grenzspedition aufzusuchen. Dieser Aufforderung ist er jedoch mit der Begründung, dies sei ihm zu zeitaufwändig und mühsam…
…d) eine Begründung. Ziel der Bestimmung des § 250 Abs. 1 lit a BAO ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Berufung eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht…
…Juli 2012), beantragte der Bw. rechtzeitig die Vorlage der Berufung (irrtümlich wurde eine Berufung gegen die Berufungsentscheidung eingebracht und als Vorlageantrag gewertet) an die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Aufhebung des Haftungsbescheides vom 23. November 2011 und führte zur Begründung ergänzend aus, er verweise inhaltlich…
…Finanzamt zu rechnen. Weitere Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme sind bestehende Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin. Im Haftungsverfahren ist die Abgabenbehörde dabei grundsätzlich an den Inhalt der vorangegangenen Abgabenbescheide gebunden. Nur wenn der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangeht, besteht eine solche Bindung nicht…
…der Begründung der Straferkenntnisse wurde darauf hingewiesen, dass Gegenstand des Auskunftsverlangens nur sein könne, ob der Zulassungsbesitzer sein Kraftfahrzeug einer anderen Person zum Lenken überlassen hat, ja oder nein, und wenn ja, wem (Erkenntnis des VwGH vom 23.4.1980, Zl. 1157/78). Wie der…
…der Bescheidbeschwerde erhoben. Begründend brachte die Beschwerdeführerin vor, dass sie gegen den Bestand der behaupteten Zahlungsverpflichtung Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben habe und den Inhalt der Beschwerde zum Vorbringen dieser Bescheidbeschwerde erkläre. Entgegen dem angefochtenen Bescheid lägen daher Meinungsverschiedenheiten über den Bestand und den Umfang der…
…sich - wie aus der Begründung der Berufungsvorentscheidung zu entnehmen ist - sehr wohl mit dem Inhalt der Stiftungsurkunde auseinandergesetzt und diesbezüglich drei konkrete, einer Einstufung der Bw. als gemeinnützig entgegenstehende, Inhaltsmängel genannt. Als ein solcher Mangel wurde vom Finanzamt das Fehlen einer Aufzählung der Mittel zur…
…obliegt, den Inhalt der behördlichen Erledigung einer Überprüfung dahingehend zu unterziehen, ob diese von einem Anbringen abweicht. Den Bescheiden ist auch ohne gesonderte Begründung zu entnehmen, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vom FA in einer anderen Höhe angesetzt wurden als von der Bw…