…hat der Inhaber des Freischeins den Alkohol unverzüglich in seinen Betrieb aufzunehmen. Er darf nur zu dem im Freischein genannten Zweck verwendet werden. Wird auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol zu einem im Freischein nicht angegebenen Zweck verwendet, liegt ein Wegbringen aus dem Verwendungsbetrieb vor…
…Freischein"), in der u. a. der Name (die Firma) und die Anschrift des zum unversteuerten Bezug Berechtigten (Inhaber des Verwendungsbetriebes) anzugeben sei. Da es sich bei einem Freischein um eine abgabenrechtliche Begünstigung handle, seien vom Bewilligungsinhaber die darin erteilten Auflagen und Bedingungen genau einzuhalten. Der…
…entsteht die Steuerschuld dadurch, dass Alkohol aus einem Verwendungsbetrieb weggebracht wird. Gemäß § 9 Ziffer 3 AlkStMG und AlkStG ist Steuerschuldner in den Fällen des § 8 Abs. 1 Ziffer 3 der Inhaber des Verwendungsbetriebes. Es ist von folgendem unbestrittenen Sachverhalt auszugehen: Die Bf. war seit dem…
…wurde, sowie jede Person, die an der unrechtmäßigen Wegbringung oder Entnahme beteiligt war, ... 3. in den Fällen des § 8 Abs. 1 Z 5 der Inhaber des Verwendungsbetriebes ... 7. in den Fällen des § 8 Abs. 1 Z 9 der Steuerlagerinhaber als Versender oder der registrierte Versender (…
…Firma konkretisierte Inhaber eines Verwendungsbetriebes aus dem Freischein berechtigt sei, was im Gegenteil eine dingliche Wirkung ausschließen würde. Dazu käme, dass die X. während des gesamten Zeitraums weiterexistiert habe und der auf sie ausgestellte Freischein mangels Widerruf oder Erlöschens für diese bis zum 17.5…
…§ 8 Abs.1 Z. 3 leg.cit. die Steuerschuld durch die infolge Wegbringung des Alkohols aus dem Verwendungsbetrieb verursachte Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr entsteht, und zwar nach § 9 Abs.1 Z. 3 für den Inhaber des Verwendungsbetriebes, der gem. § 10 Abs.3 in…
…einer Bewilligung ("Freischein") bedürfe; in dieser sei ua. anzugeben der Name (die Firma) und die Anschrift des zum unversteuerten Bezugs Berechtigten (Inhaber des Verwendungsbetriebes). Da es sich bei einem Freischein um eine abgabenrechtliche Begünstigung handle, seien vom Bewilligungsinhaber (= bestimmte Person) die darin erteilten Auflagen…
…einer Bewilligung ("Freischein") bedürfe; in dieser sei ua. anzugeben der Name (die Firma) und die Anschrift des zum unversteuerten Bezugs Berechtigten (Inhaber des Verwendungsbetriebes). Da es sich bei einem Freischein um eine abgabenrechtliche Begünstigung handle, seien vom Bewilligungsinhaber (= bestimmte Person) die darin erteilten Auflagen…
…was bei einer bloßen Veränderung des Standortes nicht der Fall sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. August 2009, Zl. 520000/00000/2/2009, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass gem. § 15 AlkStG der Inhaber des Verwendungsbetriebes dem Zollamt jede Änderung der in…
…nicht unbedingt erforderlich. Jedenfalls sind die vstW nach der Beförderung unter Steueraussetzung unverzüglich vom Inhaber des beziehenden Steuerlagers in sein Steuerlager aufzunehmen; Inhaber des Verwendungsbetriebes in seinen Betrieb aufzunehmen; Inhaber des Betriebes eines registrierten Empfängers zu übernehmen und in seinen Aufzeichnungen zu erfassen; völkerrechtlich begünstigten…
…Bewilligung (Freischein). Ein Freischein ist auf Antrag des Inhabers des Betriebes, in dem der Alkohol verwendet werden soll (Verwendungsbetrieb) auszustellen, wenn kein Ausschließungsgrund vorliegt. Dem Beschwerdeführer ist - wie bereits ausgeführt - auf Antrag ein Freischein für den Zweck der Herstellung von Lebensmittel im Sinne des § 4…
…die Unterlagen für den Nachweis oder die Glaubhaftmachung der Angaben, eine Beschreibung der Lagerung, der Verwendung und des Verbrauches von Alkohol im Betrieb. Gemäß § 15 Abs. 1 AlkStG (in der Fassung durch das Budgetbegleitgesetz 2001) ist der Inhaber des Verwendungsbetriebes verpflichtet, dem im § 11 Abs…
…für den seither bezogenen Alkohol mangels Vorliegens eines gültigen, auf den Inhaber des Verwendungsbetriebs lautenden Freischeins von der Bf -bis zur Erteilung des neuen Freischeins am 30.8.2007- auch kein Alkohol mehr steuerfrei bezogen werden können; sohin sei für die Alkoholbezüge vom 15.3…
…der Zeitraum, innerhalb dessen Alkohol unversteuert bezogen und steuerfrei verwendet werden darf; 5. wenn der Alkohol vergällt zu verwenden ist, Art und Menge des Vergällungsmittels, das dem Alkohol zugesetzt werden muss. Der Inhaber des Verwendungsbetriebes ist gem. § 15 Abs. 1 AlkStG verpflichtet, dem im § 11…
…Steuerschuldner ist der Inhaber des Verwendungsbetriebs. Der Steuerschuldner hat die Mengen der vstW, für die die Steuerschuld entstanden ist, binnen einer Woche schriftlich anzumelden, den Steuerbetrag zu berechnen und zu entrichten. zB § 8 AlkStG 2022 6.1.3.6.3. Wegbringung aus einem Verwendungsbetrieb Die…
…Steuergebiet befinden. Mit einer e-VA zeigt der Inhaber eines Steuerlagers oder der registrierte Versender vom Ort der Einfuhr im Steuergebiet eine Wegbringung von vstW an, die in einen Verwendungsbetrieb aufgenommen werden sollen. Die e-VA ist eine Mitteilung des Versenders an das Zollamt. Da…
…welche Mengen an vstW in den Verwendungsbetrieb aufgenommen wurden im Verwendungsbetrieb verwendet wurden aus dem Verwendungsbetrieb weggebracht wurden 7.2.2.3.5. Versandhändler Versandhändler haben Aufzeichnungen über den Versand zu führen, aus denen hervorgehen muss Name und die Anschrift des/der Empfänger(s) Menge…
…Inhabers des Betriebes, in dem das Mineralöl verwendet werden soll, auszustellen. Gem. § 13 Abs. 1 Z. 5 leg. cit. ist im Freischein der Zeitraum, innerhalb dessen Mineralöl unversteuert bezogen und steuerfrei verwendet werden darf, anzugeben. Auf Grund eines Freischeins bezogenes Mineralöl, das sich im Verwendungsbetrieb…
…2) Freischeine sind auf Antrag des Inhabers des Betriebes, in dem das Mineralöl verwendet werden soll (Verwendungsbetrieb) auszustellen, wenn kein Ausschließungsgrund (Abs. 3) vorliegt. (3) Freischeine dürfen nicht ausgestellt werden, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung des Mineralöls durch Überwachungsmaßnahmen des Zollamtes nicht gesichert werden kann oder…
…Freischeine sind auf Antrag des Inhabers des Betriebes, in dem das Mineralöl verwendet werden soll (Verwendungsbetrieb) auszustellen, wenn kein Ausschließungsgrund (Abs. 3) vorliegt. § 15 MinStG (1) Der Lieferant darf Mineralöl nur dann unversteuert abgeben, wenn im Zeitpunkt der Abgabe ein gültiger Freischein des Empfängers vorliegt.…