IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1-RNF*** als Rechtsnachfolgerin der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die ***stV***, ***stV-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Juni 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung (nunmehr Finanzamt für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde des Erwin L., A-Gasse 8, 00000 A-Stadt (D), vom 18. September 2017, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 4. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X., vertreten durch R.A., über die Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10. Jänner 2013, Erf.Nr. x/x, betreffend 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA GVG vom 23.04.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und die Grunderwerbsteuer wie selbst berechnet mit 685,09 €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA GVG vom 23.04.2013, ErfNr. 281.298/2011, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und die Grunderwerbsteuer wird in Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA GVG vom 23.04.2013, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die Grunderwerbsteuer mit dem selbst berechneten Betrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Helmut Platzgummer, Salztorgasse 2/11, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren,Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 000, betreffend die Abweisung des Antrages vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Helmut Platzgummer, Salztorgasse 2/11, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel) vom 000…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Helmut Platzgummer, Salztorgasse 2/11,1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel) vom…
…habe, weswegen diese Posten als durchlaufende Posten anzusehen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wurde als erwiesen angenommen und der Entscheidung zu Grunde gelegt: a) Die Bw. entrichtete im eigenen Namen die Vergnügungssteuer für die in Betrieb gesetzten Spielautomaten an die MA4. Die…
…November 2003, mit welcher betreffend Umsatzsteuer 2002 eine Differenz zwischen der tatsächlichen Jahreszahllast und den bis dahin gemeldeten Umsatzsteuervorauszahlungen für 2002 in Höhe von € 204.746,05 offen gelegt wurde, ist zunächst unstrittig, dass diese im Namen der Fa. G-GmbH, Steuernummer YyY, durch…
…zur Haftung für die Abgaben der GmbH herangezogen wird (und eben nicht vorher), ist es auch nicht unerheblich, ob eine Berufung im eigenen Namen oder in jenem der GmbH erhoben wird. Die vom Bf. des weiteren angesprochene Befugnis der zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen…
…Genanntes, als Einkommensteuerbescheid intendiertes, Schriftstück erging an den "***Verl.nach 1***". Dagegen erhob die steuerliche Vertretung im Namen der Verlassenschaft nach ***1*** mit 16.05.2019 Beschwerde. Mit 04.06./17.06.2019 erließ die belangte Behörde ein mit Beschwerdevorentscheidung gem. § 262 BAO bezeichnetes Schriftstück…
…sich nicht ableiten, dass die Beschwerde im Namen des Bescheidadressaten eingebracht worden wäre. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 29. Jänner 2015 (2013/16/0056) festgestellt, dass in einem Fall, in dem in der Berufungsschrift Name und Anschrift der Person, an die die…
…in der Folge: beschwerdeführende GmbH & Co KG) unter Bezugnahme auf die dazugehörige Steuernummer mit Schreiben vom 25.11.2011 die Berufung "im Namen und im Auftrag" der beschwerdeführenden GmbH & Co KG und brachte vor: Die geänderte Rechnung ist beim leistenden Unternehmer angefordert und wird kurzfristig…
…Unternehmens, T., eine Selbstanzeige und des Weiteren auch ein Zahlungserleichterungsansuchen für die nicht zu den Fälligkeitstagen abgeführten Kapitalertragsteuern in Höhe von S 4.804.693,00 im Namen der Fa.V. abgegeben worden sei. In den Wirtschaftsjahren 1993 bis 1998 seien seitens der Fa.V…
…zur Haftung für die Abgaben der GmbH herangezogen wird (und eben nicht vorher), ist es auch nicht unerheblich, ob eine Berufung im eigenen Namen oder in jenem der GmbH erhoben wird. Die vom Bf. des weiteren angesprochene Befugnis der zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen…
…Unter Berücksichtigung der festgestellten Umstände des zu beurteilenden Falles wurde die gegenständliche Beschwerde nach dem objektiven Erklärungswert des Schriftsatzes vom 29.Sept.2021 im Namen der XY Consulting GmbH ohne Nachweis einer Bevollmächtigung und ohne Berufung auf eine erteilte Vollmacht eingebracht. Da die Abgabenbehörde auch…
…Ich-Form, Ausdrücken wie "meines Erachtens" und "meines Bruders" sowie der Zeichnung als Privatperson ergebe. Einen Hinweis, dass der Bw. im Namen der GmbH auftrete, enthalte die Berufung nicht. In der gegen den Zurückweisungsbescheid am 15. April 2002 erhobenen Berufung wendet der Bw. ein, es…