…Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese niederländische Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer ihr zu 100% gehörenden niederländischen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit…
…Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer ihr zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit…
…wenn vor allem der veraltete Maschinenpark mit hohem Investitionsaufwand erneuert wird. Für diese ab 2015 und in den Folgejahren erforderliche Investitionen waren auf jeden Fall eine wesentliche Einschränkung von Gewinnausschüttungen erforderlich. In Anbetracht der Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung der … -industrie entschloss sich der Vorstand…
…Streit, dass die Mitbeteiligte von in Russland ansässigen (physischen und juristischen) Personen beherrscht werde. Diese haben die streitgegenständlichen Aktien nicht selbst erworben, sondern im Wege einer EU-Gesellschaft als Subholding (Ltd 2), deren Muttergesellschaft (Ltd 1) ebenfalls mit Sitz in Zypern als Holdinggesellschaft fungiere. Gesellschafter…
…der darauf entfallenden Vorsteuern. - eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der Aufwendungen für den Opernball liege nicht vor, derartige Einladungen gehörten, da dem Betrieb förderlich, bei international tätigen Großunternehmen als "Incentives" zum alltäglichen Geschäftsgebrauch. Der Nachweis von Reisespesen habe durch den Geschäftsführer insofern nicht gänzlich erbracht…
Beziehen in Deutschland ansässige natürliche Personen Gewinnausschüttungen einer österreichischen GmbH, unterliegen diese Ausschüttungen gemäß Art. 10 DBA Deutschland einer 15-prozentigen österreichischen Quellenbesteuerung (Kapitalertragsteuer). Wird zwischen diese deutschen Investoren und die österreichische GmbH eine deutsche Holdinggesellschaft "zwischengeschoben", dann kann damit auf der Grundlage von § 94a…
…ist 1.) inwieweit die Einlagen über das Verrechnungskonto TIL, deren Herkunft und Rechtsgrund von der BP als ungeklärt erachtet wurde, als verdeckte Gewinnausschüttung bzw. als schätzungsweise Hinzurechnung zu den Umsätzen und Einkünften in allen Streitjahren steuerlich zu erfassen sind; 2.) ob die Teilwertabschreibung der Beteiligungen…
…werden. Diese systematische Interpretation lässt keinen Zweifel, dass Punkt 1.3 sich ausschließlich auf Gewinnausschüttungen beziehen kann und andere sich aus dem Vertrag ergebende Rechte und Pflichten nicht in diesem Punkt vereinbart werden sollten. 2. Der - in der mündlichen Verhandlung erstmals - erhobene Einwand des Finanzamts…
…werden. Diese systematische Interpretation lässt keinen Zweifel, dass Punkt 1.3 sich ausschließlich auf Gewinnausschüttungen beziehen kann und andere sich aus dem Vertrag ergebende Rechte und Pflichten nicht in diesem Punkt vereinbart werden sollten. 2. Der - in der mündlichen Verhandlung erstmals - erhobene Einwand des Finanzamts…
…wie die von der österreichischen GmbH an die slowakische k.s. erfolgten Gewinnausschüttungen steuerlich zu behandeln sind. Die Frage, wem Einkünfte zuzurechnen sind, ist nach dem nationalen Ertragsteuerrecht der Vertragsstaaten zu beurteilen. Es liegt also in der Hand der Vertragsstaaten, Personengesellschaften als Steuerschuldner von Ertragsteuern…
…eine nicht von vornherein unübliche Vorgangsweise in Konzernstrukturen. Für diese Ansicht spricht auch - wie vom steuerlichen Vertreter richtig eingewendet - die steuerliche Behandlung der Ausschüttungen an die Mitgesellschafterin der Bw., eine zu 40% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaft (H-HoldingGmbH). Auch diese Gesellschaft dürfte als Holding-Gesellschaft fungieren…
…an der X Beteiligungs GmbH darüber hinaus auch jedenfalls als Beteiligung an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft anzusehen. 4. Mutter-Tochter-Richtlinie Angeregt werde in Hinblick auf das ausgesetzte Verfahren betreffend die Festsetzung von Kapitalertragsteuer für 2009-2011 eine Vorlage der nachfolgenden Rechtsfrage an den Europäischen Gerichtshof…
…AG - als reiner Holdinggesellschaft - sei in den ersten Jahren nach der Gründung mit einer nicht gewinnbringenden Geschäftsentwicklung zu rechnen gewesen. Um dennoch liquid zu bleiben, habe man am 8. Juni 2001 Gesellschafterdarlehen zugeführt. Der Anteil von HH daran habe 1.340.000,00 S (97…
…an der X Beteiligungs GmbH darüber hinaus auch jedenfalls als Beteiligung an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft anzusehen. 4. Mutter-Tochter-Richtlinie Angeregt werde in Hinblick auf das ausgesetzte Verfahren betreffend die Festsetzung von Kapitalertragsteuer für 2009-2011 eine Vorlage der nachfolgenden Rechtsfrage an den Europäischen Gerichtshof…
…Holding-Tochtergesellschaft errichtet, die von Auslands-Basisgesellschaften Gewinnausschüttungen bezieht, die im Sinn der VO BGBl. Nr. 57/1995 aus im Ausland nicht ausreichend steuerlich vorbelasteten Passiveinkünften besteht, dann würde die Steuerbefreiung nach § 10 KStG für diese bezogenen Gewinnausschüttungen nur dann nicht verloren gehen, wenn an…
…kann diese Gewinnausschüttung auf der Grundlage von Vordruck ZS-QU2 KESt-frei erfolgen, weil die finanzamtliche KESt-Rückerstattung im Jahr 2005 eine Entlastung vom potentiellen Verdacht einer künstlichen Zwischenschaltung der die Gewinnausschüttung empfangenden deutschen Holdinggesellschaft zur Folge hatte und hiermit eine dreijährige Ausstrahlwirkung dieser Beurteilung…
…Zwischengesellschaften. Bezieht aber eine inländische Holdinggesellschaft Dividenden aus Zypern und leitet sie diese sodann auf Grund der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Gesellschaftsbeschlüsse als Gewinnausschüttung an ihren israelischen Gesellschafter weiter und wird nun von Parteienseite Funktionslosigkeit dieser inländischen Kapitalgesellschaft geltend gemacht, so kann dies allein nicht als Grundlage…
…operativ tätigen Kapitalgesellschaft vorgeschaltet sind, sich als unbedenklich erweisen können, sieht die Verordnung noch eine Ausweichlösung vor : Wurde einmal ein Rückzahlungsantrag der Holdinggesellschaft positiv erledigt, konnte sich sonach die Abgabenbehörde von der Unbedenklichkeit der Geschäftsbeziehung des Vergütungsschuldners mit der Holdinggesellschaft überzeugen, dann soll innerhalb eines…
…bei der R um eine Holdinggesellschaft handle, habe nicht überprüft werden können, nachdem das Unternehmen die Unterlagen nicht beigebracht habe. Aus der Abfrage sei ersichtlich, dass es sich bei der R um eine ,Holding einer oder einer Gruppe von Firmen die als Treuhänder arbeiten' mit…
…Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" bezieht sich damit auf den Wissensstand (insbesondere auf Grund der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren (zB VwGH 15.3.2024, Ra 2023/15/0079). Als abgabenfestsetzende…