…da sich diese auf ein selbstständig verwertbares Fischereirecht bezögen. Das Jagdrecht sei dem Fischereirecht nicht vergleichbar, da es im Gegensatz zum Fischereirecht nur höchst eingeschränkte fiktive und staatlichen Hoheitsrechte unterworfene Absonderungsrecht vermittle und kein selbstständiges, dingliches Recht darstelle. Der Abschussverkauf unterliege zwar eindeutig der Umsatzsteuerpflicht…
…von Scheinen gemäß § 1 Abs. 1 ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung erteilt. Der Österreichische Aero Club ist daher in diesen Angelegenheiten funktionelles Organ. Rz 415: Eingaben an die Oesterreichische Nationalbank in Devisensachen sind gebührenpflichtig, weil die Bank bei der Handhabung des Devisengesetzes 2004 hoheitsrechtliche Aufgaben des Bundes erfüllt.
…oder im eigenen, nicht öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis als Berufs- oder Standesvertretung. Rz 645: Die Oesterreichische Nationalbank erfüllt in Devisensachen bei der Handhabung des Devisengesetzes 2004 hoheitsrechtliche Aufgaben des Bundes. 10.13.2.2. Ausländische Behörden oder Gerichte Rz 646: Von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellte…
…sonstigen marinen Tieren und Pflanzen, die durch eine Vertragspartei oder eine Person einer Vertragspartei vom Meeresboden oder aus dem Meeresuntergrund jenseits der äußeren Grenzen der jeweiligen Küstenmeere der Vertragsparteien und jenseits der Gebiete, über die Drittländer Hoheitsrechte ausüben, gewonnen werden, sofern die Vertragspartei oder eine…
…ihrer inländischen Alterspension eine Altersrente von der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS der Schweizer Eidgenossenschaft (EFD). Die Altersrente beruhe auf einer früheren Tätigkeit in der Schweiz. Es lägen ihr einerseits Pflichtbeiträge für die Dienstleistung zu einer hoheitsrechtlichen Verwaltungseinheit, dem ***1***, andererseits zusätzliche freiwillige Beiträge zugrunde. Die Zusatzbeiträge…
… 25 Abs 1 StVO 1960. Die Anwendung hoheitsrechtlicher Ermächtigungen als privatrechtlicher Eigentümer sei Ihrer Meinung nach Verdacht auf Amtsmissbrauch. Beweis wurde durch Einsichtnahme in den gegenständlichen Verwaltungsstrafakt erhoben. Unbestritten blieb, dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug zur Tatzeit an der Tatörtlichkeit abgestellt war. Jeder Lenker eines mehrspurigen…
…Einwendung: Für den Normadressaten "Behörde" ist die Ermächtigung zur Kurzparkzone und die lokale Zuordnung in der StVO 1960 § 25 Abs. 1 ausschließlich für das hoheitsrechtlich verwaltbare öffentliche Gut gültig: Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 2.7.1968, B117/67 ausgeführt: "Gemäß § 1 Abs…
…2 fallenden Umsätzen die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen…
…hoheitlichen Tätigkeit Vorweg ist festzuhalten, dass eine KöR eine Rechtsperson ist, deren Organisationsrecht nicht durch privates Recht, sondern durch staatliches Hoheitsrecht festgeschrieben ist. Das hoheitliche Organisationsrecht regelt insb, wer für die Gebietskörperschaft intern entscheidet und wer diese nach außen vertritt. Eine interne Entscheidung einer Gebietskörperschaft…
…des § 93 Abs. 1 BAO ein Nichtbescheid vor. Dem ist Folgendes entgegen zu halten: Zustellungen im Ausland bilden als Hoheitsakte einen Eingriff in das Hoheitsrecht des ausländischen Staates, die Voraussetzungen und die Wirksamkeit des Zustellvorganges richten sich dabei grundsätzlich nach dem ausländischen Recht (Ritz, BAO…
…zur Durchführung des Zugriffs. Die Zustimmung zur Duldung des Datenzugriffs kann widerrufen werden, dies muss der deutschen Finanzverwaltung jedoch unverzüglich mitgeteilt werden, da ein ab diesem Zeitpunkt durchgeführter Datenzugriff die Verletzung fremder Hoheitsrechte beinhalten würde. § 146 Abs. 2a der deutschen Abgabenordnung (AO) sieht jedoch eine…
…erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen eines Betriebes gewerblicher Art, dawenn sich diese wirtschaftliche Betätigung von den übrigen hoheitsrechtlichen Aufgaben des betreffenden kirchlichen Rechtsträgers nicht genügend abgrenzen und abspalten lässt. Rz 40: Der Hoheitsbetrieb muss der Ausübung öffentlicher Gewalt nicht ausschließlich, sondern überwiegend dienen…
…Betriebes gewerblicher Art, dawenn sich diese wirtschaftliche Betätigung von den übrigen hoheitsrechtlichen Aufgaben des betreffenden kirchlichen Rechtsträgers nicht genügend abgrenzen und abspalten lässt. 1.1.4.4 Förderung nicht anerkannter Religionsgesellschaften Rz 36: Die Förderung nicht anerkannter Religionsgesellschaften stellt keine Förderung kirchlicher Zwecke iSd § 38…
…von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung…
…im Postweg ohne Beifügung einer Übersetzung in italienischer Sprache an die Bf.: Nach herrschender Meinung ist die Zustellung ein staatlicher Hoheitsakt, der - wenn er außerhalb des österreichischen Bundesgebietes gesetzt wird - in Hoheitsrechte eines fremden Staates eingreift, was nur unter Beachtung der völkerrechtlichen Vorgaben zulässig ist…
…privatrechtlichen Vertrag, der mit der Gemeinde als Träger von Privatrechten zustande gekommen ist. Zum Erwerb der Liegenschaft wurde kein behördliches Verfahren durchgeführt, kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Damit fehlte es an der für den Befreiungstatbestand erforderlichen Zwangsmaßnahme (vgl. Fellner, Gebühren…
…privatrechtlichen Vertrag, der mit der Gemeinde als Träger von Privatrechten zustande gekommen ist. Zum Erwerb der Liegenschaft wurde kein behördliches Verfahren durchgeführt, kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Damit fehlte es an der für den Befreiungstatbestand erforderlichen Zwangsmaßnahme (vgl. Fellner, Gebühren…
…von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung…
…folgen Ausführungen dazu, dass bis zur Ausgliederung aus dem Budget im Jahr 1996 eine gemeinsame Budgetierung der Lohn- und Gehaltsaufwendungen der gesamten ***A+B*** - ohne Gliederung in einen hoheitsrechtlichen und gegebenenfalls gewerblichen Bereich, in denen die Dienstnehmer eingesetzt waren - erfolgt sei und daher eine Doppelerfassung…
…weg (vgl. für viele M. Bydlinski in Rummel/Lukas/Geroldinger, ABGB4 § 1451 Anm. 10). Staatliche Hoheitsrechte sind allerdings § 1456 ABGB zufolge (überhaupt) kein Gegenstand der Ersitzung und Verjährung. Die hieraus entspringenden Einzelforderungen unterliegen jedoch der Verjährung, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dies vorsehen (vgl. z. B. …