Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Walter Kristen WP- u. Steuerberatungsgesellschaft mbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1130 Wien, Lainzer Straße 35, vom 11. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch ADir. RR…
…wurden. In der händischen Begründung vom 24. Juni 2006 zu den Bescheiden wurde ausgeführt wie folgt: "Betrifft: Steuerliche Qualifikation der künstlerischen Tätigkeit gemäß Liebhabereiverordnung: Die künstlerische Tätigkeit wird offenbar seit vielen Jahren nebenberuflich und hobbymäßig betrieben. Eine steuerliche Erfassung dieser Tätigkeit wurde von Ihnen erst…
…Absprache mit dem FAG stattdessen einige Beweisfotos nach. Diesen Fotos ist zu entnehmen, dass der Dachboden wohnlich eingerichtet ist und hobbymäßig genützt wird. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18. August 2015 wies das FAG die Beschwerde als unbegründet ab. In der Begründung verweist das Finanzamt auf seine…
…Wohnsitzes in ***W***. Der Pkw wird bei Verwendung überwiegend für Urlaubsfahrten nach Italien verwendet. Es erfolgt keine betriebliche Verwendung. Dieser 11 Jahre alte Pkw wird von mir als Hobbyfahrzeug für Freizeitzwecke verwendet. KM-Stand ca. 210.000. Angekauft habe ich diesen 2012 als Gebrauchtfahrzeug bei…
…Prüfers an und erließ die entsprechenden Abgabenbescheide. Innerhalb offener Frist wurde Bw Berufung erhoben und eingewendet, dass bei ca. 40 Pferden nicht mehr von einem Hobby gesprochen werden könne. Die Bw habe die 40 Pferde von ihrer Mutter zur Leihe bekommen, um einen Reitbetrieb aufzubauen…
…Tätigkeit des Bf's für A eine Tätigkeit darstellte, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung des Bf's begründete Neigung zurückzuführen war, d.h. er sie hobbymäßig betrieb, weshalb eine Subsumtion des Sachverhaltes unter § 1 Abs. 2 Z 2 LVO zu erfolgen hat…
…Verfahrens stellen". Im Vorlageantrag wird unter Verweis auf die Entscheidung des UFS, RV/2153-W/08 dargestellt, dass die Führung von Verkehrsflugzeugen keine als Hobby betriebene Tätigkeit darstelle. Für diese vom Bw. angestrebte Tätigkeit sei die PPL(A) und der Berufspilotenschein unabdingbare Voraussetzung für die…
…konsequente Zielstrebigkeit zur Erzielung von Gewinnen fehlt. Dieses starke Interesse, schlägt sich gleich jedem anderen, der in seiner Freizeit seinen Interessen und Hobbys nachgeht, in der Art der Intensität der Bewirtschaftung und des Inkaufnehmens der hohen Ausgaben bzw. Verluste nieder. Die eigene Argumentation der Bw…
…Aufgrund der dürftigen Angaben des Bw. kann nur der Schluss gezogen werden, dass dieser in den Streitjahren die Produkte der Firma B hobbymäßig und zwar in einem sehr eingeschränkten Umfang in einem nicht feststellbaren Personenkreis vertrieben hat. Eine derartige Tätigkeit ist jedoch von § 1 Abs…
…sportlicher Grundlage erfolgt (VwGH 26.1.1994, 92/13/0059). So genannte Hobbyvereine bzw. Freizeitvereine sind nicht begünstigt. Die Durchführung von Jugendlagern zum Zwecke von "Teambuilding" im Rahmen der Jugendarbeit (zB Jugendlager von Feuerwehrvereinen) kann einen gemeinnützigen Zweck darstellen. Bei Teambildungsmaßnahmen spielen die Vereinsaktivitäten (wie…
…bestehen, eine andere Berufstätigkeit tatsächlich ausüben zu wollen. Ob dies der Fall ist oder andere Motive der Bildungsmaßnahme des Steuerpflichtigen zu Grunde liegen (z.B. hobbymäßiges Verwerten), ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Spricht das Gesamtbild für das Vorliegen dieser Absicht…
…Erkenntnis vom 26. Jänner 1999, 98/14/0041). Dies ist bei einer im übrigen nebenberuflich betriebenen schriftstellerischen Tätigkeit zur Herausgabe eines Sachbuches, die erst auf Grund der hobbymäßigen Beschäftigung mit jener Materie, die im Sachbuch behandelt wird, ausgeübt werden kann, zu bejahen. Eine solche Tätigkeit…
…basiert, dessen Inhalt sich auf die Vermittlung von praktischen Fähigkeiten, welche sowohl für einen begeisterten Hobbymusiker als auch für Personen mit dem Berufswunsch Musiker ansprechend sind, beschränkt und bei dem Prüfungen nur einmal im Jahr stattfinden und die Teilnahme an diesen grundsätzlich nur freiwillig erfolgt…
…bestehen, eine andere Berufstätigkeit tatsächlich ausüben zu wollen. Ob dies der Fall ist oder andere Motive der Bildungsmaßnahme des Steuerpflichtigen zu Grunde liegen (z.B. hobbymäßiges Verwerten), ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Spricht das Gesamtbild für das Vorliegen dieser Absicht…
…Abs 1 Z 3 KStG iVm § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988), sondern ist der privaten Lebensführung des Gesellschafters zurechenbar. Wenn ein Hobbyjäger andere Jagdbekanntschaften zum Jägerball einlädt, ist das sein Privatvergnügen, selbst wenn auch gelegentlich der Freizeitgestaltung über berufliche Belange gesprochen wird (vgl. …
…94, Enkler und Rs C-263/11, Rēdlihs, weiters aus: "Tätigkeiten, die ein Hobby darstellen oder in erster Linie der Freizeitgestaltung des Ausübenden dienen, begründen keine wirtschaftlichen Betätigungen iSd Unionsrechtes. Wird eine Tätigkeit nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern beispielsweise aus persönlicher Neigung ausgeübt, darf…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist Kunsterzieherin und freischaffende Künstlerin. Sie wandte sich in ihrer Beschwerde gegen die Einstufung ihrer künstlerischen Betätigung als Liebhaberei und führte dazu aus: Es handle sich nicht um ein teures Hobby, sondern…
…beruht (§ 1 Abs. 2 LVO; zB Nutzung für Freizeitzwecke und/oder zur Ausübung von Hobbytätigkeiten wie Jagen oder Reiten) und sich bei objektiver Betrachtung nicht zur Erzielung von Gewinnen eignet, liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor (zB VwGH 21.10.2003, 97/14/0161, zur Verpachtung…
…werde, bei Anfallen von Verlusten eine Liebhabereitätigkeit. Unter § 1 Abs. 2 Z. 2 LVO würden nämlich nicht nur typische Hobbytätigkeiten fallen, sondern auch Tätigkeiten, die ihrer Art nach an sich typisch erwerbswirtschaftlich sind, jedoch im Hinblick auf ihren Umfang nicht erwerbstypisch ausgeübt werden. Eine Tätigkeit…
…psychologischen Bereich tätig gewesen sei, weshalb von einer "hobbymäßigen" literarischen Tätigkeit keinesfalls ausgegangen werden könne. Dem ist zu entgegnen, dass sich aus dem Wortlaut der LVO nicht entnehmen lässt, dass die Annahme von Liebhaberei lediglich auf hobbymäßig ausgeübte Tätigkeiten beschränkt sei, vielmehr sind generell "Tätigkeiten…