…Auflösung von Vereinen, in denen sich einzelne sich als Religionsgemeinschaften verstehende Gruppierungen konstituiert haben, oder von das religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereinen ("Hilfsvereine") und die dadurch veranlaßte Übertragung von Vermögen von diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen. Im Hinblick auf § 2 Abs. 5 …
…I. Verfahrensgang Grunderwerbsteuererklärung vom 22.11.2022 zu ***1*** Mit Grunderwerbsteuerklärung vom 22.11.2022 wurde dem Finanzamt Österreich (kurz FA) über FinanzOnline zu ***1*** ein am 09.11.2022 zwischen dem ***HILFSVEREIN*** im Bund ***X*** als Veräußererin und der ***Bf1*** (die nunmehrige Beschwerdeführerin, kurz…
…Ausführungen stellt die angeführte (bloße) Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten weder einen kirchlichen noch einen gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck dar. Insoweit zum Ausdruck gebracht wird, dass eigentlich, zumal sich der beschwerdeführende Verein als "Hilfsverein" der Kultusgemeinde sieht, die Moscheeerhaltung bezweckt gewesen, und damit ein kirchlicher Zweck iSd …
…zu verhindern. Daraus folgt jedoch kein Verbot, als Hilfsverein eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft durch die Errichtung und Erhaltung einer Moschee oder durch die Bereitstellung und Finanzierung religiösen Personals zu unterstützen. Der Beschwerdeführer war somit nicht gehindert, seine Tätigkeit in einer Weise statutarisch zu formulieren, die…
…war aber immer schon ein Hilfsverein der IGGÖ (auch vor dem Islamgesetz 2015) und auch eine Einrichtung der Kultusgemeinde (nach dem Islamgesetz 2015) und daraus bedingt auch ein Teil der IGGÖ und diente schon immer seit seiner Gründung dieser Religionsgesellschaft und ist in jeder Hinsicht…
…sich durch die Statutenänderungen nicht geändert. Ebenso sei die tatsächliche Geschäftsführung von der Behörde nicht beanstandet worden. Die Beschwerdeführerin sei vor Einführung des IslamG 2015 ein Hilfsverein der Religionsgemeinschaft gewesen. Der Gesetzgeber habe an dieser Rechtsgrundlage nichts ändern wollen. Lediglich aufgrund der strategischen Entscheidung des…
…sie musste den Vereinszweck ändern, um eine behördliche Auflösung zu verhindern, ist anzumerken, dass die Beschwerdeführerin als Hilfsverein, wie sich auch aus den oben angeführten Erläuterung zur Regierungsvorlage ergibt, gar nicht von einer Auflösung bedroht war. Die Aufgabe der Beschwerdeführerin war nicht die Verbreitung der…
…Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten weder einen kirchlichen, noch einen gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck dar. Insoweit zum Ausdruck gebracht wird, dass eigentlich, zumal sich der beschwerdeführende Verein als "Hilfsverein" der Kultusgemeinde sieht, die Moscheeerhaltung bezweckt gewesen, und damit ein kirchlicher Zweck iSd § 38 BAO gefördert worden sei…
…00 € an die ATIB als Kirchenbeitrag geltend. Der Beschwerdeführer hat eine Bestätigung der ATIB über die Zahlung in dieser Höhe sowie eine Bestätigung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, dass ATIB ein Hilfsverein der IGGiÖ sei, vorgelegt. Weiters machte er das Pendlerpauschale und den Pendlereuro…
…Umfang gerecht zu werden, wurde bereits ein Antrag für einen Nebenverein bei der BPD Wien – für Vereinsangelegenheiten eingebracht. Des Weiteren sind wir ein Hilfsverein der IGGiO, der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Zwar hat die Hochschule so gesehen kein Öffentlichkeitsrecht im herkömmlichen Sinn, jedoch ist sie…
…bekanntgegeben: "Die igl in Österreich als staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der u in der Republik Österreich bestätigt hiermit, dass der Verein "uik in Österreich" ein Hilfsverein der abk ist. Der Verein "uik in Österreich" führt ö Ausbildungslehrgänge für rd. Diese Ausbildung ist von der abk anerkannt…
…Rat, lautet: "Die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich als staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der Moslem in der Republik Österreich bestätigt hiermit, dass der Verein Union islamischer Kulturzentren in Österreich ein Hilfsverein der IGGIÖ ist. Der Verein Union islamischer Kulturzentren in Österreich führt religiöse Ausbildungslehrgänge für Religionsdienerinnen. Diese…
…Auflösung von Vereinen, in denen sich einzelne sich als Religionsgemeinschaften verstehende Gruppierungen konstituiert haben, oder von das religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereinen ("Hilfsvereine") und die dadurch veranlaßte Übertragung von Vermögen von diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen. Im Hinblick auf § 2 Abs. 5 …
…Auflösung von Vereinen, in denen sich einzelne sich als Religionsgemeinschaften verstehende Gruppierungen konstituiert haben, oder von das religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereinen ("Hilfsvereine") und die dadurch veranlaßte Übertragung von Vermögen von diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen. Im Hinblick auf § 2 Abs. 5 …
…Auflösung von Vereinen, in denen sich einzelne sich als Religionsgemeinschaften verstehende Gruppierungen konstituiert haben, oder von das religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereinen ("Hilfsvereine") und die dadurch veranlaßte Übertragung von Vermögen von diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen. Im Hinblick auf § 2 Abs. 5 …
1.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO) 1.2.2.1 Begriff 1.2.2.1.1 Die Tatbestandsmerkmale im Überblick Rz 151: Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb ist jener von einer begünstigte Zwecke verfolgenden Körperschaft geführte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (vgl. Rz 137 bis 144), der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vereines "P", Adresse, vertreten durch Stb., vom 1. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC, vertreten durch V, vom 7. Juli 2008 und vom 17. Juli 2008 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2006…
Jahrbuch, Herausgabe eines Rz 279: Die entgeltliche Herausgabe eines Jahrbuches stellt einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb dar, wenn sie mit dem begünstigten Vereinszweck im Zusammenhang steht (zB Schulfestschrift eines Elternvereins, Festschrift zur Aufführung eines Konzertvereins) und dabei kein Gewinn erstrebt wird. Zu Werbeeinschaltungen siehe Rz 370 und…
Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…
Gemäß § 1 der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige…