…Hervorkommen neuer Tatsachen und/oder Beweismittel stets aus der Sicht desjenigen Verfahrens zu beurteilen sei, das wieder aufgenommen werden soll. Das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel sei allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages der Berufungswerberin zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…zuständigen Gemeindeamt und bei der Bauträgerfirma Kenntnis von der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden unwiderruflich erfolgten Erteilung des Auftrages des Berufungswerbers zur Errichtung eines Wohnhauses und der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel…
…dies vom Bf. selbst behauptet. Das Finanzamt hat daher die Wiederaufnahmebescheide zu Recht auf das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel gestützt und war die Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide sohin als unbegründet abzuweisen. Zur Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…Auswirkungen hätten. In den Jahren 2006 und 2007 seien keine Scheinrechnungen festgestellt worden. Etwaige weitere Feststellungen seien nicht relevant, da die Wiederaufnahmegründe bei einer Wiederholungsprüfung bereits im Prüfungsauftrag anzuführen seien (§ 148 Abs. 3 lit. b BAO). § 303 BAO verlange außerdem das Hervorkommen neuer Tatsachen. Die…
…neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen, deren Kenntnis mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten. Der Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2013 wird stattgegeben. B. Umsatzsteuer für die Jahre 2012 und…
…neue Beweismittel oder Tatsachen darstellen sollten. Es ist somit aus der Bescheidbegründung nicht ersichtlich und nachvollziehbar, welche Beweismittel tatsächlich neu hervorgekommen sind. Auch in den Ausführungen des Prüfberichts zum Sachverhalt selbst (Tz 3) findet sich keinerlei Hinweis darauf, welche Eingangsrechnungen konkret betroffen sind und welchen…
…abgeschlossen mit Bericht vom 04.12.2012, der Behörde nicht sämtliche entscheidungsrelevanten Tatsachen und Beweismittel vorlagen. Die erst im Zuge der Betriebsprüfung vorgelegten Rechnungen die den Zeitraum nach der Umsatzsteuersonderprüfung betreffen stellen somit neue Tatsachen und Beweismittel dar. Deren inhaltliche Durchsicht konnte daher erstmals im…
…b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder lit. c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…
…0053). Anzumerken ist, dass das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel selbst bei einem - hier nicht vorliegenden - Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen tauglichen Wiederaufnahmegrund bilden kann (vgl. Stoll, BAO Kommentar, Band 3, 2932 und 2934 mwN). Es ist also…
…Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus der Sicht anderer Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren, zu beurteilen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 BAO…
…§ 303, Tz 46) die Ansicht vertritt, maßgebend für das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel sei einzig der Wissensstand der Abgabenbehörde, bezogen auf die Aktenlage im Zeitpunkt der Erlassung des das Verfahren abschließendes Bescheides, ist festzuhalten, dass die von ihm zitierte Judikatur ausschließlich zur amtswegigen Wiederaufnahme…
…August 2014 seien neue Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht worden, die gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO Voraussetzung für die Anwendung des § 303 Abs. 1 BAO seien. Der geschilderte Sachverhalt sei bereits im Zuge der Betriebsprüfung zur Gänze erörtert und gewürdigt worden. Ein Wiederaufnahme des…
…Eigenkapital der GmbH zu ersetzen (s. dazu ausführlich nachfolgenden Punkt 2.). Das Finanzamt begründete die Wiederaufnahme mit dem Hervorkommen neuer Tatsachen und führte dazu ausdrücklich eine im Zuge einer Betriebsberatung erstellte Rentabilitätsprüfung vom 28. Mai 1980 sowie den Umstand an, das die mit (erstem) Nachtrag…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die streitgegenständlich zu klärende Frage, ob neue Tatsachen bzw. Beweismittel iSd § 303 Abs. 1 BAO hervorgekommen sind, stellt keine Rechtfrage grundsätzlicher Bedeutung dar und war aufgrund des ermittelten Sachverhaltes zu lösen.  …
…Hervorkommen" neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen, dh. die Beurteilung hat verfahrens-, perioden- und personenbezogen zu erfolgen. Es ist somit nicht maßgeblich, ob der Abgabenbehörde als Gesamtorganisation die relevanten Tatsachen oder Beweismittel…
…Juli 1997, 96/13/0185). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Waren der Behörde bestimmte Umstände im betreffenden Verfahren bekannt…