22.4.4.5.3 Herstellungsaufwendungen Rz 6662: Herstellungskosten sind jene Aufwendungen, die für die Herstellung des Grundstücks (Gebäudes), seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. Rz 2198 sowie Beispielsfälle in Rz 6476). Sie bilden zusammen mit den…
…Wird das Gebäude auf eine andere Person übertragen, so können ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr die restlichen Teilbeträge der auf zehn bis fünfzehn Jahre verteilten Herstellungsaufwendungen nicht mehr abgezogen werden. Bei Übertragung des Gebäudes auf eine andere Person können restliche Teilbeträge ab dem der…
…Begründung: Im Jahr 1986 seien durch K. L. als Vorbesitzerin der in Rede stehenden Liegenschaft Herstellungsaufwendungen für die Assanierung des betreffenden Objekts in Höhe von € 3.818.434,19 getätigt worden. Die Absetzbarkeit der entsprechenden Aufwendungen habe sich zum damaligen Zeitpunkt aus § 34 Abs…
…Wohnung das Badezimmer generalsaniert worden. Dabei handle es sich ausschließlich um Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsaufwendungen, die keinesfalls Herstellungsaufwendungen darstellten. Eine genaue Aufteilung der Herstellungs- bzw. Instandhaltungsaufwendungen sei zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, sodass die Instandhaltungsaufwendungen nur mehr im Schätzungswege festgestellt werden könnten, wobei sicherlich von einem…
…Jänner 2016 teilte das Finanzamt dem Bundesfinanzgericht am 8. Februar 2016 mit, dass es sich nach seiner nunmehrigen Ansicht bei den zuletzt noch strittigen Aufwendungen doch um Herstellungsaufwendungen handle, welche richtigerweise einkunftsmindernd zu berücksichtigen wären. Im Ergebnis falle im vorliegenden Fall somit gar keine ImmoESt…
…1/2 von € 11.806,16), Veräußerungserlös iHv 200.00,00 abzüglich der Anschaffungskosten iHv € 147.050,00, abzüglich Herstellungsaufwendungen iHv € 1.000,00, abzüglich der Ausgaben m iHv € 40.143,84 ua. mittels einer Aufzählung der Rechnungen betreffend Material in…
…die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Die konjunkturbedingte vorzeitige Gebäudeabschreibung gem. § 10 a (3) EStG 1988 steht für die in den Jahren 2002 und 2003 getätigten Herstellungsaufwendungen für Betriebsgebäude, welche unmittelbar der Betriebsausübung von Gewerbetreibenden dienen, nur jeweils einmal…
…des Bw. verneint das Vorliegen des angeführten Steuertatbestandes mit dem Verweis, dass die getätigten Aufwendungen für den Einbau einer Gas-Etagenheizung nicht als Herstellungsaufwendungen, sondern vielmehr als Erhaltungsaufwand zu beurteilen seien und damit eine Spekulationsfrist von 10 Jahren vorliege. Die steuerliche Vertretung des Bw. reichte…
…als Herstellungsaufwand angesetzt hat, so ist dies ein weiteres Argument dafür, dass von Herstellungsaufwand und nicht von Erhaltungsaufwand auszugehen ist. Da für Grundstücke, bei denen innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung Herstellungsaufwendungen in Teilbeträgen gemäß § 28 Abs. 3 abgesetzt wurden, sich die Spekulationsfrist auf…
…gesonderte Gewinnfeststellung der Hausgemeinschaft S.T. & Mitbesitzer wurde festgehalten, dass bei den baulichen Veränderungen in der Liegenschaft W. , im Jahr 2006 und 2007 zur Gänze Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG vorliegen. Da das Haus im Jahr 2004 verkauft wurde, seien in diesem Jahr besondere…
…Erwerber bei der Entscheidung, das Objekt zu erwerben, gerade die vom Liegenschaftseigentümer getätigten hohen Herstellungsaufwendungen den Ausschlag geben. In der am 25. November 2004 abgehaltenen Berufungsverhandlung verwies der steuerliche Vertreter des Bw auf das Erkenntnis des VwGH vom 20.9.2001, 98/15/0071 bzw…
…A-Gasse 7, erworben und am 4. Jänner 2000 veräußert. Vom Erwerbszeitpunkt bis 1993 sei das Gebäude saniert und um einen Zubau erweitert worden. Die Herstellungsaufwendungen habe der Bw. gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 in Form von Fünfzehntelteilbeträgen geltend gemacht. Dadurch ergebe sich gemäß…
Es bleibt aber die ebenso unbestreitbare Tatsache bestehen, dass es zu keinem Abriss und Neubau gekommen ist, sondern zu einer, wie es etwa ausdrücklich in der Anfrage des steuerlichen Vertreters des Bw. an das BMF vom 4. November 1999 heißt, "Totalsanierung" des bestehenden Gebäudes. d…
6.4.2 Herstellungskosten 6.4.2.1 Allgemeines Rz 2195: Herstellungskosten sind im Sinne von Herstellungsaufwendungen zu verstehen. Sie haben im Falle der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§§ 5 und 4 Abs. 1 EStG 1988) Bedeutung für das Anlage- und Umlaufvermögen. Im Bereich des Sachanlagevermögens sind…
…Rz 6511: Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31. Juli 2008 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden):Die Nachversteuerung von begünstigt abgeschriebenen Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 wurde durch das AbgÄG 2012…
…sinngemäß für Herstellungsaufwendungen und sonstige Aufwendungen, die im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 berücksichtigt werden können. 22.4.4.5.2 Adaptierte Anschaffungskosten Rz 6661: Nach § 30 Abs. 3 EStG 1988 sind die Anschaffungskosten zu erhöhen um Herstellungsaufwendungen (siehe…
…durchgeführt worden ist, und zwar Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöhen oder den Zeitraum seiner Nutzung wesentlich verlängern oder Herstellungsaufwendungen. Darüber hinaus wurde von der Bw. nicht nachgewiesen, dass die Sanierung über unmittelbaren Auftrag der Bw…
…sind grundsätzlich mit den (historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Bei unentgeltlichem Erwerb des Grundstücks sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers heranzuziehen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind um später angefallene Herstellungsaufwendungen zu erhöhen. Wurde ein eingelegtes Grundstück bereits vor der Einlage zur Erzielung von Einkünften…
…Gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Anschaffungskosten sind um Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen zu erhöhen, soweit diese nicht bei der Ermittlung von Einkünften zu berücksichtigen waren. Die Anschaffungskosten sind um Absetzungen für Abnutzungen…
…hingegen die Nutzungsverhältnisse grundlegend (zB Wechsel im Nutzungseinsatz; außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnützung oder Änderung der Restnutzungsdauer wegen nachträglich vorgenommener Herstellungsaufwendungen) kann auf Grund eines dann angetretenen Nachweises von den gesetzlichen AfA-Sätzen auf einen nachgewiesenen AfA-Satz umgestiegen werden (vgl. dazu auch Doralt, EStG4…