…wurde ergänzend ausgeführt: "Vertreter der Bw.: Für die Kürzung der Werbungskosten um den Hauseigentümeranteil bieten sich zwei Methoden an: 1) Man kürzt die gesamten auf 100% hochgerechneten Werbungskosten um den gesamten Hauseigentümeranteil von 72,27 %. 2) Und dies ist unserer Ansicht nach die richtige Methode…
…| 343.400,00 | 368.280,00 | 386.280,00 | 411.540,00 Im Zuge der Veranlagung des Jahres 1992 (Ersuchen um Ergänzung vom 7. August 1997) wird der Bw. der Hauseigentümeranteil lt. Aktenlage in Höhe von 59,04 % (bis 31. 10…
…1997 zu Grunde gelegt werde. Außerdem weise sie darauf hin, dass das Finanzamt bei Ermittlung des Ertragswertes von den Mieteinnahmen im Zeitraum 6-12/1997 ausgegangen sei und den Hauseigentümeranteil außer Ansatz gelassen habe. Zudem müssten bei einer fundierten Ertragswertermittlung nicht Gegenwarts- sondern Zukunftserträge herangezogen…
22.4.3.1.2 Umfang der Befreiung Rz 6634: Die Hauptwohnsitzbefreiung stellt grundsätzlich eine Gebäudebefreiung dar, wobei auch der Grund und Boden insoweit einbezogen wird, als der Grund und Boden der Nutzung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung als Garten oder Nebenfläche dient. Dies gilt…
21.8 Teilweise private oder betriebliche Nutzung von Gebäuden, Mietverhältnisse unter Angehörigen Rz 6517: Im Fall der privaten Nutzung einer Liegenschaft durch einen Alleineigentümer können nur jene Werbungskosten Berücksichtigung finden, die nicht die privat genutzten Teile des Hauses betreffen. Dementsprechend ist auch keine (fiktive) Miete…
4.1.10.4.4 Gebäude im Miteigentum Rz 574: Bei einer betrieblichen Nutzung von im Miteigentum stehenden Liegenschaften durch einen Miteigentümer sind folgende Fälle zu unterscheiden: Zwischen den Miteigentümern wurde keine Vereinbarung über eine Entgeltzahlung geschlossen. Findet der betrieblich genutzte Liegenschaftsteil in der Miteigentumsquote…
21.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer Rz 6526: Jeder Miteigentümer kann insbesondere folgende Wahlrechte getrennt ausüben: Fünfzehntel-(Zehntel)absetzung oder Sofortabzug von nicht regelmäßig wiederkehrenden Instandhaltungsaufwendungen, Verteilung des Herstellungsaufwandes auf fünfzehn Jahre oder auf die Restnutzungsdauer, Inanspruchnahme der Verteilung von § 10 MRG…
…angewendet werden, da der VwGH die beiden wechselseitig verknüpften Rechtsgeschäfte (Mietverhältnisse mit einem Fremden) streng voneinander getrennt beurteilt habe. Die Abgabenbehörde folgte den Feststellungen der Betriebsprüfung, kürzte anteilig die Höhe der Abschreibung und erhöhte den bisherigen Hauseigentümeranteil. Laufende Werbungskosten und Instandsetzungskosten der beiden Wohnungen, Top…
…Büromaterial und Telefon beizubringen. Außerdem gab das Finanzamt der Bw. bekannt, dass beabsichtigt sei, die Vorsteuerbeträge um den Hauseigentümeranteil zu reduzieren. Die Bw. wurde um diesbezügliche Stellungnahme ersucht. In Beantwortung dieses Vorhaltes gab der steuerliche Vertreter der Bw. mit Schreiben vom 24. April 2007 u…
…67% betrage, zu kürzen seien. Bisher sei ein Hauseigentümeranteil für die Top 11-12 in Höhe von 12,27% ausgeschieden worden, nicht jedoch für das Jahr 1999. | Top | Mieter | qm (richtig: Hautmiete pro Monat in S) | Prozent | Miete jährl. (in…
…die Bw. gerichtet hatte, welches unbeantwortet blieb, wurde eine abändernde Berufungsvorentscheidung - soweit berufungsgegenständlich - mit nachstehender Begründung erlassen: "Mangels Beantwortung des Ergänzungsersuchens wurden folgende Positionen wie folgt angesetzt: Der Hauseigentümeranteil beträgt 16,24%. AfA Einheitswert 1.1.01 311.850,00 S, 2% 6.237,00…
…der so genannte Hauseigentümeranteil in Abzug zu bringen. Zum Zwecke der Berücksichtigung der Eigennutzung (seit 9. September 1985 laut Melderegisterabfrage) werden bei der Ertragsberechnung die Mieterlöse abzüglich des Hauseigentümeranteiles herangezogen: | Rohertrag pro Monat einschließlich Hauseigentümeranteil | 2.799,42 € | - Hauseigentümeranteil Wohnung Top…
…Bei der Berechnung der Höhe der hinzugerechneten Zinsen wurde jedoch - wie in der Berufung begehrt worden ist - der Hauseigentümeranteil von 5,2 % in Abzug gebracht. Zusätzlich wurden jedoch auch jene - in den Jahren 1997 bis 1999 bisher anerkannten - Zinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften…
…Werbungskosten stehen daher im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Betriebsausgaben in voller Höhe (mangels Vorsteuerabzug allerdings inklusive Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung des Hauseigentümeranteils (HE-Anteil iHv 18,48%) zu. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind daher gegenüber den Erstbescheiden um folgende Beträge…
22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B***und Mitbesitzer, vertreten durch Rudolf Stark, Steuerberater, Taborstraße 10, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. Jänner 2014 betreffend Feststellung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des L, vertreten durch StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2004 entschieden: Die Berufungen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002, 2003 und 2004, sowie betreffend Umsatzsteuer 2000, 2001, 2002…
10.2.3. Vermietung von Grundstücken; Wohnungseigentümergemeinschaften; Beherbergungs- und Campingplatzumsätze 10.2.3.1. Allgemeines Rz 1184: Die Vermietung und Verpachtung sowie die Nutzungsüberlassung von Grundstücken zu Wohnzwecken und die Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften im Zusammenhang mit Wohnungen unterliegen aufgrund einer Vereinbarung im Beitrittsvertrag dem ermäßigten…
4.1.10.4.3 Gebäude 4.1.10.4.3.1 Gemischt genutzte Liegenschaften bzw. Gebäude Rz 557: Von dem in Rz 479 ff beschriebenen Grundsatz der Nichtaufteilbarkeit von beweglichen Wirtschaftsgütern besteht bei Liegenschaften und Gebäuden eine Ausnahme, wobei folgende Fälle zu unterscheiden sind…
4.1.10.4.3.3 Untergeordnete Bedeutung der betrieblichen bzw. privaten Nutzung eines Grundstücksteiles (80/20-Prozent-Regel) Rz 566: Eine Aufteilung im Sinne der Rz 558 ff ist jedoch nicht vorzunehmen, wenn ein entweder der betrieblichen oder der privaten Nutzung dienender Gebäudeteil im…