…oder wer Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung sei. Maßgebend sei nur, dass der Halter tatsächlich in der Lage ist, die Verfügung über das Fahrzeug auszuüben. Unabhängig von der Frage nach dem Standort des gegenständlich strittigen Fahrzeuges geht aber aus der Aktenlage, insbesondere auch den Angaben des Fahrzeugeigentümers…
…vorgeschrieben werde, da er als arbeitendes Vereinsmitglied nur einer von mehreren Verwendern gewesen sei und der gesamte Nutzen aus seiner Tätigkeit ausschließlich dem Verein zu Gute gekommen wäre. Demnach sei der Verein Halter iSd EKHG und sei auch die Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG…
…nicht zurückziehen oder als ungültig erklären, sollte die belangte Behörde sich nicht an die EU Richtlinie 2012/13/EU und §§ 55 und 136 STPO halten und Recht und Gesetz brechen, werde er alle rechtlichen Schritte bis zum Europäischen Gerichtshof ausschöpfen. Der Bf. sei Rechtsschutz versichert. …
…nunmehr Beschwerden, samt ergänzendem Vorbringen nach erfolgter Akteneinsicht, wird jeweils die ersatzlose Aufhebung der Bescheide begehrt und im Wesentlichen eingewendet: Der Bf sei weder Eigentümer noch Halter des Fahrzeuges, das er nicht nach Österreich eingebracht und nicht so verwendet habe, dass eine Abgabenfestsetzung berechtigt wäre…
…das vorhergehende Beschwerdeverfahren betr. die angefochtenen Bescheide vom 28.6.2013 werde das dortige Beschwerdevorbringen wiederholt; dieses lautet im Wesentlichen wie folgt: Der Bf sei weder Eigentümer noch Halter des Fahrzeuges, das er nicht nach Österreich eingebracht und nicht so verwendet habe, dass eine Abgabenfestsetzung…
…Die Jahresfrist für die Zulassung (§ 79 KFG) sei nicht überschritten, da das Fahrzeug regelmäßig Österreich verlasse. Die Unternehmung gelte selbst dann als alleiniger Halter, wenn ein Mitarbeiter das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen dürfe. Es werde nicht bestritten, dass der Verein Privatfahrten der jeweiligen…
…Im Vorlageantrag v. 13.8.2013 wird das bisherige Vorbringen wiederholt und ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Bf weder der Besitzer noch der Halter des Fahrzeuges sei. 10. Die Berufung wurde anschließend dem (vormals) Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. 11. Daneben hatte das Finanzamt mit…
…Mietwohnung bewohnt; Nettoverdienst: € 10.632. Laut Unterlagen steht das Fahrzeug im Eigentum der LG und wurde an den LN vermietet, der als Halter des Fahrzeuges zum Abschluss der Versicherungen verpflichtet ist. Das Finanzamt hat in der Folge, ohne eine Berufungsvorentscheidung zu erlassen, die Berufung…
…Vormerkung eines KFZ für die Bw auf. Anlässlich des Erörterungstermines am 7. August 2012 wurde auf die aktuelle Rechtsprechung des VwGH zum Abgabenschuldner ("Halter" im Sinn des EKHG) und auf bestehende Beweisvorsorgepflichten der Abgabepflichtigen bei Abgaben, die im Zusammenhang mit der Verwendung eines Fahrzeuges anfallen…
…bezahlt wurde, konnte mangels Vorlage (trotz deren Anforderung) entsprechender Belege nicht geklärt werden. Ursprünglich hatte die Bw in der Berufung noch angegeben, dass dieses Fahrzeug von ihr gar nicht verwendet worden sei sondern dem Halter, der GmbH1, zur unternehmerischen Verwendung zur Verfügung gestanden wäre. Später…
…9ObA150/00z), auf welche der VwGH verweist, ist zu entnehmen, dass der Betrieb auf eigene Rechnung des Halters erfolgt, wenn er den Nutzen aus der Verwendung zieht und die Kosten trägt. Der Nutzen kann dabei in der Erlangung wirtschaftlicher oder ideeller Vorteile liegen; für die…
…Rahmen des Gegenbeweises eine Gesamtbetrachtung anzustellen. Bei dieser Beurteilung seien objektive Gesichtspunkte maßgebend. Es gelte derjenige als Verwender (und Halter im Sinne des EKHG), der den Nutzen aus der Verwendung des Fahrzeuges ziehe und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug habe. Es werde darauf abzustellen sein…
…9ObA150/00z), auf welche der VwGH verweist, ist zu entnehmen, dass der Betrieb auf eigene Rechnung des Halters erfolgt, wenn er den Nutzen aus der Verwendung zieht und die Kosten trägt. Der Nutzen kann dabei in der Erlangung wirtschaftlicher oder ideeller Vorteile liegen; für die…
…oder überwiegend im Ausland zurückgelegte Kilometerleistungen widerlegt. Auch wenn im gegebenen Fall eine Betriebsstätte in Deutschland vorliege, stelle der österreichische Wohnsitz selbst bei täglichem Auspendeln nach Deutschland den ordentlichen Wohnsitz des Halters dar, zu welchem er die stärkste persönliche Beziehung innehabe. Bei physischen Personen sei -…
…auf wen das Fahrzeug zugelassen oder wer Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung sei. Maßgebend sei nur, dass der Halter tatsächlich in der Lage ist, die Verfügung über das Fahrzeug auszuüben. Abgesehen davon, dass im Gegenstandsfalle die Bw als Leasingnehmerin auch als rechtmäßige Besitzerin der Fahrzeuge zu qualifizieren…
…aller vorliegenden Informationen zu dem Schluss, dass die Bw als selbständige Handelsvertreterin ab 2005 als Halter des verfahrensgegenständlichen Kraftfahrzeuges anzusehen ist. Die Bw mit dem Hauptwohnsitz im Inland hat das verfahrensgegenständliche Kraftfahrzeug im Jänner 2005 in das Bundesgebiet eingebracht. Laut Aktenlage hat das Fahrzeug seinen…
…für April 2008 neuerlich festgesetzt. Ergänzende Ermittlungen hätten ergeben, dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug im Jahr 2008 zu 90 % vom Bw genutzt worden sei und dieser daher als Halter im Sinne des § 5 Abs 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) anzusehen sei. Die Auswertung des vorgelegten Fahrtenbuches…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mayrhofer WTH GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer 1996 bis 2000 und Verspätungszuschlag für die Einkommensteuer 1997 vom 18. Dezember 2001, Umsatzsteuer 1999 vom 18. Dezember 2001 und Festsetzung der…
…Lenker des gegenständlichen Fahrzeuges, da weder vom Bw. als Halter des Fahrzeuges weitere (unter Umständen gegebene) Personen als Lenker namhaft gemacht wurden noch solche aus dem Akt ersichtlich sind. In Würdigung dieses Sachverhaltes besteht sohin für den Referenten grundsätzlich kein Zweifel daran, dass das gegenständliche…
…abflugbereit bereitgestellt und von diesen benutzt. Vom Operator würden Luftfahrzeugbetriebskosten und Nebengebühren verrechnet. Die Regelungen in den Halterschafts- und Nutzungsverträgen reichten von der uneingeschränkten vorrangigen Nutzung durch den jeweiligen User bis zu einem festgelegten Anteil des Users an der Gesamtnutzung. Weiters sei auch die damit…