…vgl. VwGH 19.12.2002, 2001/15/0029). Rz 1216: Aus dem im § 248 BAO zum Schutz des herangezogenen Haftungspflichtigen vorgesehenen Beschwerderecht auch gegen den Abgabenanspruch ergibt sich, dass dem Haftenden über den Abgabenanspruch Kenntnis zu verschaffen ist (VwGH 2.7.2002, 96/14/0076)…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.4.1999, 94/14/0147) keine ausreichend konkrete, sachbezogene Behauptung darstellt, die der dem Haftungspflichtigen obliegenden besonderen Behauptungs- und Beweislast genügt. Zum Einwand, dass die Firma um Raten und Stundung angesucht habe, ist zu bemerken, dass mit Bescheid vom 29…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. Juni 2005 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 der…
…er als Geschäftsführer bestellt war und ihm daher die Ausübung der Funktion oblegen wäre. Der vertretungsbefugte und im Rahmen dieser Vertretungsmacht haftungspflichtige Geschäftsführer ist von seiner Verantwortung zur Entrichtung der Abgaben nicht deshalb befreit, weil die Geschäftsführung - sei es auf Grund eines eigenen Willensentschlusses des…
…die Berufung mit Schreiben vom 8.5.2006 dem UFS vor. Es brachte vor: Der Kaufpreis sei im Jahre 1999 zugeflossen. Der Haftungspflichtige habe das Recht der Berufung gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch. Abgabenanspruch sei aber lediglich der Abgabenanspruch betreffend KESt. Das Finanzamt beantragte…
…Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des…
…Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des…
…Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des…
…Gem. § 248 1. Satz BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Aus § 248 ergibt sich…
…Bf. Gemäß § 248 BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Bescheidbeschwerde gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Bescheidbeschwerde gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch Bescheidbeschwerde einbringen. Durch § 248 BAO ist dem…
…erforderlich sei. Dies sei im gegenständlichen Fall gegeben. Die Beschwerdeführerin wies darauf hin, dass der Haftungspflicht Partei im Sinne des § 78 BAO ist und daher der Einsichtnahme in die Abgabenakten des Primärschuldners zustehende und auch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht nicht entgegenstehe (VwGH 27.2.1995, 94…
…dieser Zeit keinerlei Geld zur Verfügung gestanden sei, was auch im Strafverfahren bestätigt worden sei. Mit dem Bescheid vom 6. Juli 2009 nahm das Finanzamt Graz-Stadt den Bw. als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 BAO für die folgenden aushaftenden Abgabenschuldigkeiten…
…entsprechend Vorsorge zu treffen und zu Beweiszwecken Informationen zu sichern, die im Fall der Inanspruchnahme als Haftungspflichtige die Erfüllung der Nachweisverpflichtung, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen…
…Festsetzungen erforderlich waren, da die angeführten Abgabenschuldigkeiten von der ***2*** GmbH nicht innerhalb der angegebenen Fristen entrichtet worden seien. Diese Bescheide blieben vorerst unbekämpft. Mit Haftungsbescheid der belangten Behörde vom 11.3.2019 wurde der Bf. als Geschäftsführer der ***2*** GmbH als Haftungspflichtiger gem. § 9…
Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet jedoch ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt; in diesem Fall erstreckt sich die…
…für diejenigen Abgaben des beherrschenden Unternehmens (Unternehmers), bei denen die Abgabepflicht sich auf den Betrieb des beherrschten Unternehmens gründet. Gemäß § 248 BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Bescheidbeschwerde gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs 1 BAO) innerhalb der für…
…vom 28.4.2016 (Steuerbetrag von 2.000,20 EURO) und Umsatzsteuerbescheid 10/2015 vom 28.4.2016 (Steuerbetrag 10.424,40 EURO). Gemäß § 248 BAO könne der Haftungspflichtige Beschwerde gegen den Haftungsbescheid und gegen den Abgabenbescheid erheben. Ein Antragsrecht gemäß § 303 BAO sei in …
…teilte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht mit, dass die am Abgabenkonto der Primärschuldnerin aushaftenden Beträge (in Gesamthöhe von EUR 15.038,41) durch den weiteren Haftungspflichtigen GF zur Gänze getilgt wurden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Bf. war von 11.5.1996 bis 4…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde der haftungspflichtigen Fa. ***Bf.***, ***Bf-Adr***, vom 28. März 2019 betreffend das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien MA6 als Abgabenstrafbehörde vom 08.02.2019, ***MA6ua***, wegen der Verwaltungsübertretungen der fahrlässigen Verkürzung der Gebrauchsabgabe…
…auch dann anzuwenden ist, wenn ein Abgabepflichtiger auf einem Abgabenkonto über ein Guthaben verfügt und als Gesamtschuldner (Haftungspflichtiger) eine auf einem anderen Abgabenkonto gebuchte Abgabe schuldet. Daran vermag auch eine allfällige spätere Stattgabe der gegen den Haftungsbescheid eingebrachten Beschwerde nichts zu ändern, da die vor…