…a BAO hat der Sicherstellungsauftrag (Abs. 1) die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld zu enthalten. Diese ist nach den einzelnen Abgabenarten und Zeiträumen aufzugliedern (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 232 Rz 8). Die Angabe eines einheitlichen Betrages für mehrere Steuerperioden genügt diesen Anforderungen nach der Rechtsprechung des…
…dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes gegeben ist und gewichtige Anhaltspunkte für die Höhe sowie für die Gefährdung und wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Von einer solchen Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung kann im Wesentlichen dann…
…BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Haftung des Berufungswerbers (Bw.) auf einen Betrag von € 31.671,53 (statt bisher € 33.403,89), und zwar auf folgende Abgabenschuldigkeiten und Nebengebühren eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Höhe in Euro |…
…wurde der Berufungswerber (Bw.) als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Fa. X-GmbH, FN YX, im Ausmaß von € 17.262,46, und zwar für Umsatzsteuer 2009 in Höhe von € 7.862,46 und Umsatzsteuer 2010 in Höhe von…
…sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 26.11.2002, 99/15/0076). Die Erlassung…
…Finanzamt – 22), sind davon unberührt. Derzeit haften unter der Steuernummer 22 ein Betrag von Euro 97.384,91 fällig aus. Davon entfallen ein Betrag in Höhe von Euro 69.442,67 auf die persönlichen Abgabenschulden betreffend Rückstandsausweis vom 12.02.2009 (insg. waren es Euro…
…Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete Abgabenschuldigkeit, dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig, rechtskräftig oder mit Berufung angefochten ist (siehe z.B. VwGH 26.1.2006, 2005/16/0240). Auf Einwendungen gegen die Höhe von Abgabenvorschreibungen ist in einem Rechtsmittelverfahren gegen…
…6. Mai 2011 nicht dem Finanzamt zur Verfügung gestellt zu haben. Die Berufung richte sich weiters gegen die Höhe der Haftung für die Abgabenschuldigkeiten der Fa. B-Gmbh Es werde bestritten, dass für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 39.899,05 gehaftet werden solle, da…
…33-01 Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name und…
…setzte die bezughabenden Abgaben (neu) fest. Aufgrund der nicht vollständigen und nicht wahrheitsgemäßen Offenlegung durch die Bw. lagen Umstände und Tatsachen vor, die den Verdacht des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung rechtfertigen könnten. Die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld wurde nicht willkürlich angenommen, sondern ist - im Lichte des…
…ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH vom 17.12.1996, 95/14/0130, oder vom 26.11.2002, 99/15/0076). Die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld bleibt dem (nachfolgenden) ordnungsgemäßen…
…2009 keine Zwangsstrafe festzusetzen, der Steuerberater werde die Erklärungen bis dahin abgeben. Beim Finanzamt war bis Ende Mai 2009 keine elektronisch (online) eingebrachte Umsatzsteuererklärung 2007 eingelangt. Mit Bescheid vom 02.06.2009 setzte daraufhin das Finanzamt eine Zwangsstrafe in angedrohter Höhe fest, "weil Sie die…
…erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, gesetzt werden kann, sondern es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe, sowie für…
…ergibt sich sohin ein dringender Tatverdacht des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen. Zur Berechnung der Höhe der voraussichtlichen Abgabenschuld ist auszuführen , dass in den Voranmeldungen für die Monate Februar bis Dezember 2001 im einzelnen folgende Beträge an Vorsteuern aus Rechnungen der P…
…etwa für die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld iSd § 226 BAO Voraussetzung ist, nicht erforderlich (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047; VwGH 26.6.2000, 95/17/0202; VwGH 3.7.2003, 2000/15/0042). Dennoch ist eine genaue ziffernmäßige Angabe der Höhe der Abgabenschuld iSd …
…eine gänzliche Zahlung der Haftungsschuld die Existenz gefährde. Mit Haftungsbescheid vom 27.11.2015 wurde die Bf. als Haftungspflichtige gem. § 14 BAO für die aushaftenden Abgabenschulden des Übereigners im Ausmaß von 6.478,06 in Anspruch genommen. | Abgabenart | Zeitraum | Höhe in €…
…Jänner 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma T-GmbH entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf Umsatzsteuer 2005 in Höhe von 4.496,67 €, fällig gewesen am 15.2.2006, eingeschränkt. Im Übrigen wird…
…März 2007 sechs monatliche Ratenzahlungen in der Höhe von € 115,00 gewährt, demnach verbleibt eine Restzahlung für den Monat September 2007 in Höhe von € 108,36. Die während der Laufzeit der Ratenbewilligung fällig werdenden Abgabenschuldigkeiten sind entsprechend den Abgabenvorschriften zu entrichten. Entscheidungsgründe Mit…
…fast gleicher Höhe der zum Zeitpunkt Antragstellung aushaftenden Abgabenschuldigkeit erhält, liegt eine existenzgefährdende Wirkung der Abgabeneinhebung, verursacht durch die Abstattung der Abgaben, nicht vor. Das Vorbringen, er habe sämtliche Gläubiger bedient, um einen Konkurs zu vermeiden ist schlüssig nachvollziehbar, vermag eine Unbilligkeit der Einhebung aus…
…die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne anzupassen. Gemäß § 214 Abs. 1 BAO sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen […]. Hinsichtlich der…