… 213 BAO). 6.1. Verrechnung in Fällen zusammengefasster Verbuchung der Gebarung (§ 214 Abs. 1 BAO) Rz 702: In den Fällen der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung werden Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit nicht Ausnahmeregelungen (siehe § 214 Abs. 2 bis 4 und 6 bis 8 BAO) Anderes…
…der uneingeschränkten Anwendung des § 214 Abs. 8 BAO nicht entgegen. Rz 762: Ergibt sich auf Grund einer Entscheidung über die Bescheidbeschwerde eine Gutschrift betreffend eine den Gegenstand der Aussetzung der Einhebung bildende Abgabe, so erfolgt deren Verrechnung zunächst auf die ausgesetzt gewesenen Beträge; Gleiches gilt…
…oder der Zahlungsbeleg zumindest einen entsprechenden Hinweis auf eine gesondert vorgenommene Verrechnungsweisung zu enthalten hat. Sonstige Gutschriften dürfen im Fall einer solchen Weisung zur Tilgung ausgesetzter Abgabenbeträge nur verwendet werden, soweit sie im Zusammenhang mit einer in Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung von Abgaben entstehen…
…Zahlungserleichterung). Bei seiner Argumentation scheint der Bw. weiters zu übersehen, dass Gutschriften aus der Veranlagung der Einkommensteuer oder Umsatzsteuer mangels spezieller gesetzlicher Regelung erst im Zeitpunkt der Bekanntgabe der betreffenden Bescheide wirksam werden. Daraus folgt, dass das Vorbringen, das Finanzamt habe die Veranlagungen der Umsatz…
…es aber gar keiner nachträglichen Herabsetzung, da die Gutschrift von € 17.019,00 ohnehin durch die kontokorrentmäßige Gebarung auf dem Abgabenkonto den Abgabenrückstand von € 28.634,86 auf € 11.615,86 bereits vor Verwirkung des Säumniszuschlages verminderte, weshalb auch nur dieser Betrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch EUROCON Wirtschaftstreuhand GmbH, 4770 Andorf, Raiffeisenweg 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 25. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…oder in die Zahlungserleichterung nicht einbezogene Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet werden. Auch wurde in der Fortsetzung des Bescheidspruches bestimmt, dass Gutschriften, unabhängig vom Anlass ihres Entstehens, auf die zu leistenden Raten nicht einzurechnen sind. Infolge Einreichung und Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldung für März 2003 vor der…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 7. März 2023 und 27. Juni 2023, Steuernummer N-1, betreffend Nichtverbuchung von Gutschriften gemäß § 239a BAO, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24. Jänner 2025 in Anwesenheit des Vertreters der Bf., P-1 für die WITAGO Wirtschaftstreuhand-…
…Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli bis September 2013 und Jänner bis Dezember 2014 eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen bzw. Gutschriften) in Höhe von insgesamt € 75.040,00 bewirkt, indem er betreffend Juli bis September 2013, Jänner…
…der Steuerberater u.a. für den Beschuldigten Selbstanzeige nach § 29 FinStrG, wonach tatsächlich eine geringere Gutschrift von -€ 95,70 bestanden hätte (Finanzstrafakt Bl. 22). Eine nachträgliche fristgerechte Entrichtung der offengelegten Verkürzung von € 15,84 ist aber nicht erfolgt (Kontoabfrage). Erst aufgrund der am…
… 231 Abs.1 BAO geführt haben, sind in Höhe der sich aus der Verbuchung der Bescheide 2012 ergebenden Gutschriften weggefallen. Die ausgesetzte Einbringung war daher wieder aufzunehmen. Aufgrund dieser Verrechnung wird der Zahlungsplan neu berechnet und in einem separaten Schreiben mitgeteilt. Ihrer Beschwerde konnte aus…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 09.02.2011 erging der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010, wobei die Arbeitnehmerveranlagung zunächst eine Gutschrift iHv € 2.357 ergab. Der Betrag wurde auf das Konto der Beschwerdeführerin (Bf.) überwiesen. Im Zuge einer nachträglichen Prüfung wurde festgestellt…
…diesem Fall, dass die Auslieferer auf der von mir bzw. meinen Angestellten vorausgefüllten Rechnungen (Gutschrift) ihren Firmenstempel gesetzt haben und sodann vor meinen Augen oder gelegentlich auch vor den Augen meiner Angestellten die Unterschrift gesetzt haben, außer Herr U." Über die Berufung wurde erwogen: Nach §…
…alle von der Prüferin beanstandeten Rechnungen - wie im Einzelnen erörtert - Rechnungsmängel und kommt betreffend die H. E-Rechnungen (Gutschriften) ein Vorsteuerabzug aus einem weiteren Grund nicht in Betracht, kann den in der Gegenäußerung zur Stellungnahme der BP geschilderten Umständen eine entscheidungswesentliche Bedeutung nicht beigemessen werden…
…verbuchten o.a. Gutschriften als ihm zugeflossen zu betrachten. Laut dem adaptierten (unstrittigen) Lohnzettel / "neu" resultieren daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 12.072,56 Euro (anrechenbare Lohnsteuer: 2.728,59 Euro). Somit war wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt…
…03/08, fällig am 15. Mai 2008. Die Entrichtung sei verspätet mit der Gutschrift der Umsatzsteuer 4/2008 vom 12. Juni 2008 erfolgt. Ein Guthaben im Sinne des § 215 BAO stelle das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto dar (VwGH 21.10.1993, 91/15…
…sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung. Ein vorangemeldeter Überschuß ist gutzuschreiben, sofern nicht Abs. 3 zur Anwendung gelangt. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. § 230 Abs. 1 bis 6 BAO lauten…
…L-KEG ist an der im Firmenbuch als Firmensitz angegebenen Anschrift Adresse2/L-GmbH nicht auffindbar. Lt. Türschild wohnt in Adresse2/L-GmbH LM, die lt. Firmenbuch Geschäftsführerin der L-KEG ist.Die Gutschriften (1. Juli 2003, 15. Juli 2003, 18. Juli 2003 und 22…
…2005 beantragte J.I. (in der Folge Bw.) unter der KZ 793 einen Gewinn in Höhe von € 91.418,71 (darunter eine Einkommensteuergutschrift in Höhe von € 16.356,88 und eine Gutschrift an Anspruchszinsen in Höhe von € 282,81) nach § 11a EStG…
…Stundung oder Ratenzahlung, welche eine Exekutionshemmung herbeigeführt hätten, sei nie angesucht worden. Ebenfalls unbestritten bleibe, dass sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen, die gegenzuverrechnende Gutschriften ergeben hätten, zwei bis drei Monate nach Fälligkeit eingebracht worden seien. Die Exekutionstätigkeit hätte, wie bereits erwähnt, durch ein Raten- oder Stundungsgesuch jederzeit gehemmt…