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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/0035-W/11

Malversationen im Zusammenhang mit Gutschriften (Pizzazustellung)

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/0035-W/11vom 23.10.2012Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Hatten alle von der Prüferin beanstandeten Rechnungen - wie im Einzelnen erörtert - Rechnungsmängel und kommt betreffend die H. E-Rechnungen (Gutschriften) ein Vorsteuerabzug aus einem weiteren Grund nicht in Betracht, kann den in der Gegenäußerung zur Stellungnahme der BP geschilderten Umständen eine entscheidungswesentliche Bedeutung nicht beigemessen werden. Eine nähere Auseinandersetzung mit diesen Angaben unterbleibt somit mangels Relevanz. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 23. Oktober 2012

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
Geschäftszahl
RV/0035-W/11
Stammnummer
62127
Gültig
23.10.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF