…mit dem Antrag, den bekämpften Rückforderungsbescheid ersatzlos zu beheben. Die Berufung wird damit begründet, dass der Betrag von mir gutgläubig verbraucht wurde. Ich und mein Ehegatte haben dem damals zuständigen Finanzamt 18/19/ Klosterneuburg bereits im Dezember 2012 mitgeteilt, dass wir am ....12. 2009 geheiratet…
…dass der Berufungswerber den ihm ausgezahlten Betrag gutgläubig verbraucht habe. Er ersuche daher, von der Rückforderung unter analoger Anwendung des Judikats 33 neu abzusehen. Dieses Judikat räume die Möglichkeit ein, von einer Rückforderung dann abzusehen, wenn das zuviel bezogene Geld bereits gutgläubig ausgegeben worden sei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau X in XY, vom 17. September 2012, gerichtet gegen die Rückforderungsbescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 4. September 2012 betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate 1. Juni 2008 bis 31. Juli 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…worden ist (vgl. VwGH 18.4.2007, 2006/13/0174). Umstände wie der gutgläubige Verbrauch des Geldes oder eine mögliche Härte der Rückzahlung sind im Rückforderungsverfahren gesetzlich nicht vorgesehen. Allfälligen Zahlungsschwierigkeiten kann jedoch (unter den gesetzlichen Voraussetzungen) im Rahmen einer Zahlungserleichterung, insb durch eine Ratenvereinbarung…
…auch keine Möglichkeit eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Der Berufungswerber konnte mit einer Rückzahlungsverpflichtung nicht rechnen. Die geleisteten Zuschüsse wurden zudem gutgläubig verbraucht. Gegenständlich werden Zuschüsse aus dem Jahre 2004 zurückgefordert. Diesbezüglich wird der Einwand der Verjährung erhoben. Aus all diesen Gründen wird beantragt, 1…
…13/0079) oder wenn der Bezug der Leistungen ausschließlich auf einen Fehler des Finanzamtes zurückzuführen wäre (vgl. VwGH 3.8.2004, 2001/13/0048). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hindert auch ein gutgläubiger Verbrauch eine Rückforderung nicht. "§ 26 FLAG normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen…
…Trotzdem wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Der Bw. habe die ausbezahlten Beträge im guten Glauben erhalten und seien diese in der Folge von seiner Tochter gutgläubig verbraucht worden, weshalb eine Rückforderung unbillig wäre. Darauf kommt es im gegenständlichen Verfahren jedoch aus folgenden Gründen…
…Berufung eingebracht und ausgeführt, der Betrag von 2.421,40 € sei gutgläubig bezogen und zur Gänze durch ihre Tochter verbraucht worden. In keiner Phase des Bezuges der gegenständlichen Beträge sei der Bw. oder ihrer Tochter bewusst gewesen, dass die ausbezahlten Beträge allenfalls nicht zustehen…
… 26 Abs. 1 zweiter Satz FLAG 1967). Die bezogene Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbetrag seien für den Unterhalt von M. gutgläubig verbraucht worden. Die nunmehrige Rückforderung von Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbetrag für den angeführten Zeitraum sei auch aus nachstehenden Gründen grob unbillig. Dazu verweise er auf § 26 Abs…
…unbegründet abgewiesen wurde. Dagegen richtet sich gegenständlicher rechtzeitiger Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die belangte Behörde übersieht in ihrer Entscheidung, dass die rückgeforderte Familienbeihilfe jedenfalls gutgläubig verbraucht wurde. Die Antragstellerin hat mit Sicherheit darauf vertrauen dürfen, dass sie die…
…beim Antrag auf FB keine unrichtigen Angaben gemacht habe, das Finanzamt bei Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen für einen FB-Anspruch den Antrag vor Genehmigung sofort hätte prüfen müssen und sie die FB und den KAB gutgläubig verbraucht habe. Daher sei die Rückforderung "nachzusehen" oder…
…VwGH 25. Jänner 2001, 2000/15/0183; 28. November 2002, 2002/13/0079). 5.5.2. Auch der vom Bw. angesprochene gutgläubige Verbrauch der Beträge ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der Rückforderungsanspruch nach § 26 Abs. 1 FLAG (nach § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a…
… 42 VwGG vor. Die Familienleistungen seien "offenbar irrtümlich angewiesen" worden, die Berufungswerberin habe sie gutgläubig verbraucht. Die Rückführung des Gesamtbetrages von 5.495,70 € wäre unbillig und stelle eine soziale Härte dar. Der angefochtene Bescheid möge daher ersatzlos aufgehoben werden. In der daraufhin ergehenden…
Ein allfälliger gutgläubiger Verbrauch steht der Rückforderung ebenso wie die schwierige wirtschaftliche Situation der Bf nicht entgegen. Abstandnahme von der Rückforderung, Ratenzahlung, Nachsicht Ein allfälliges Ansuchen der Bf um Anweisung, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, weil die Rückforderung unbillig wäre, wäre an das…
…wobei es ausschließlich auf die Verwirklichung des objektiven Sachverhaltes ankomme. Umstände, wie etwa ein inzwischen erfolgter gutgläubiger Verbrauch, spielten daher keine Rolle. Daraufhin langte ein Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht ein. Der Beschwedeführer hielt sein bisheriges Vorbringen aufrecht und ergänzte: Die schriftliche…
…Dies gelte auch für die Kinderabsetzbeträge. Die Rückzahlungsverpflichtung stelle ausschließlich auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges ab. Daran ändere auch ein gutgläubiger Verbrauch nichts. Für die Rückzahlung hafte auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in dem Zeitraum, in dem die Familienbeihilfe zu…
…zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stelle ausschließlich auf objektive Momente ab. Somit seien im Anwendungsbereich des § 26 FLAG die Gründe für die Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ebenso unbeachtlich wie ein gutgläubiger Verbrauch (VwGH 3.10.2000, 2000/15/0035). Für das Nachsichtsverfahren folge hieraus…
…2001115/0207) Da die Berufungswerberin in Kenntnis darüber ist, dass von der Judikatur ein gutgläubiger Verbrauch von Familienbeihilfe verneint wird und es nur auf objektive Kriterien ankommt, wird die rechtliche Beurteilung von nachstehenden Fakten ausgehend vorgenommen: Die Ehe zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Gatten wurde…
…und entsprechende Mitteilungen an sie ergangen seien. Die Auszahlung der Familienbeihilfe sei für alle ihre Kinder - wie aus den Aktenunterlagen ersichtlich - erfolgt. Für sie sei jedenfalls gutgläubiger Verbrauch der Familienbeihilfe anzunehmen, weil sie nicht im Entferntesten damit rechen konnte, auch nicht bei Einholung von Informationen…