RIS AI
104 902 Treffer281 msnur geltende Fassungen
StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…

EAS 2794Schenkung von zwei deutschen Immobilienwerten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0603-IV/4/200606.12.2006

Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…

UFSW RV/2406-W/02Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes gegen Einräumung des Bewirtschaftungsrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2003

…Bw. demnächst zu Ende ginge. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 GrEStG sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 in der jeweils geltenden Fassung von der Besteuerung ausgenommen. Schenkungen unter einer Auflage…

EAS 794Schenkung inländischer Liegenschaften durch Deutsche
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/1-IV/4/9629.01.1996

Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf…

EAS 2529Schenkung der Anteile an einer deutschen Beteiligungs-KG mit österreichischen Tochter-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0484-IV/4/200625.08.2006

Werden Anteile an einer deutschen KG von dem in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht…

EAS 2220Anwendung von § 48 BAO bei Schenkungen nach Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/0203.02.2003

Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…

EStR 2000 Rz 766–7674.7.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…

EAS 1929Mittelbare Grundstücksschenkung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/2-IV/4/0104.09.2001

Übernimmt der in Österreich ansässige Vater schenkungsweise die Bezahlung des Kaufpreises, den die in Deutschland ansässige Tochter aus Anlass des Abschlusses eines Kaufvertrages über ein deutsches Grundstück zu entrichten hätte (mittelbare Grundstücksschenkung), dann besteht die Bereitschaft, die hiedurch eintretende doppelte Schenkungsbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland…

VereinsR 2001 Rz 715–7175.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Randzahlen 700 bis 714: entfallen 5.3 Der Verein im Grunderwerbsteuerrecht Rz 715: Dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) unterliegen Erwerbsvorgänge (wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungen) über inländische Grundstücke. Rz 716: Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% vom…

EAS 422Schenkungssteuerfreistellung in Bezug auf deutsche Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3417/1/1-IV/4/9424.03.1994

  Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…

EAS 3386Schenkung von Kapitalanteilen an einer inländischen Immobiliengesellschaft an eine in den USA ansässige natürliche Person
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201708.09.2017

Schenkt eine in Österreich ansässige natürliche Person eine in ihrem Privatvermögen befindliche Beteiligung in Höhe von 30% an einer inländischen Kapitalgesellschaft, deren Vermögen ausschließlich aus einer vermieteten, in Österreich belegenen Immobilie besteht, an eine in den USA ansässige natürliche Person, dann ist in einem ersten…

EAS 768Schenkung deutscher Liegenschaften und deutscher Personengesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9527.11.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…

EAS 1638Schenkung einer irischen Liegenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 173/1-IV/4/0014.04.2000

Wird eine irische Liegenschaft von dem in Österreich wohnhaften Liegenschaftseigentümer im Schenkungsweg der ebenfalls in Österreich wohnhaften Tochter übertragen, tritt inländische Schenkungssteuerpflicht ein. In die Bemessungsgrundlage für die österreichische Schenkungssteuer ist der gemeine Wert im Sinn des § 10 Bewertungsgesetzes aufzunehmen; eine "fiktive Einheitswertermittlung" hat nicht…

EAS 666Deutsche Schenkungen bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/7-IV/4/9505.07.1995

  Wenn im Ausland ansässige Personen mit inländischem Zweitwohnsitz ausländisches Vermögen an ihre im Ausland ansässigen Familienangehörigen übertragen, so ist Österreich grundsätzlich nur im Fall einer Reziprozitätserklärung des ausländischen Staates bereit, durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS…

EStR 2000 Rz 6632–663322.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…

EAS 1344Schenkung des Anteils einer deutschen Mutter-KG mit einer österreichischen Tochter-Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 427/1-IV/4/9812.10.1998

Ist eine deutsche Personengesellschaft an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG 1955 zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…so ist im Zweifel dieser Gegenstand als geschenkt anzusehen (zB VwGH 01.09.1999, 98/16/0401). Siehe auch zur "mittelbaren Grundstücksschenkung" Abschnitt 1.7. Bei Versicherungserlösen, die an einen anderen als den Versicherungsnehmer (zB ein Versicherungsnehmer der zugunsten seiner Frau eine Lebensversicherung auf Ableben…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…

BFG RV/3100816/2015Keine Erstattung gemäß § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 im Fall einer einvernehmlich aufgehobenen Grundstücksschenkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2016

…Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer bei geschenkten Grundstücken zur Folge hätten. Die allgemeine Feststellung des Finanzamtes, bei unentgeltlichen Grundstücksschenkungen sei eine Aufhebung steuerlich nicht möglich, entspreche daher nicht der Gesetzeslage. Unabhängig davon werde jedoch der gegenständliche Antrag auf Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 23. April 2012 nicht auf …