…des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt, um das Eigentum an dem Grundstück in seinem zukünftigen bebauten Zustand zu erwerben (siehe auch BFH vom 27. Oktober 1999,II R 17/99). Gegenstand eines der Grunderwerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1…
…Bei der Lieferung eines Grundstücks im bebauten Zustand erstrecke sich die Befreiung auch auf das darauf befindliche Gebäude (Ruppe, UStG 1994², § 6, Tz. 225). Gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG stünden Gebäude auf fremden Grund und Boden den Grundstücken gleich. Daher lasse somit die…
…den Verkäufer erst geschaffen werden müssen. Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Gegenstand des Erwerbsvorganges ist das Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn die Verträge zwar nicht durch…
…an. Im vorliegenden Fall sei der Umstand ohne Belang, dass in den Vertragsurkunden jeweils kein Bezug aufeinander genommen worden sei, weil schon durch den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang der Vertragsabschlüsse offenkundig gewesen sei, dass die Erwerber des Grundstückes dieses nur im bebauten Zustand erhalten wollten. Entscheidend…
…Nachstehendes: "Beim gegenständlichen Bauvorhaben handelt es sich keinesfalls, wie vom Finanzamt behauptet, um ein erworbenes Grundstück im bebauten Zustand, da eine solche Übereignungsverpflichtung weder mündlich im Vorfeld noch in keinen der nachfolgenden schriftlichen Verträge kaufvertraglich vereinbart wurde. Es ist zwar richtig, dass Herr H.E…
…Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Ergibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich zwar aus zwei oder mehreren an sich selbstständigen Verträgen…
…die Absicht, das Grundstück mit einem bestimmten Haustyp zu bebauen bestanden. Es sei somit durch den unmittelbaren Zusammenhang der beiden Vertragsabschlüsse -auch wenn die beiden Vertragsurkunden aufeinander keinen Bezug genommen hätten- festgestanden, dass der Bw. das Grundstück jedenfalls nur im bebauten Zustand erhalten sollte. Da…
…den Verkäufer erst geschaffen werden müssen. Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Gegenstand des Erwerbsvorganges ist das Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn die Verträge zwar nicht durch…
…Vollversammlung vom 14. Mai 2003 die Außenstelle Graz zur Entscheidung berufen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob der Gegenstand des grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbvorganges das Grundstück im bebauten oder im unbebauten Zustand ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zu § 1 Abs…
…würde schon ausschließen, dass das Grundstück im bebauten Zustand erworben worden sei. Würde man dem Standpunkt der Behörde konsequent folgen, so müsste jeder, der vor Ankauf eines Grundstückes beispielsweise Armaturen für sein Badezimmer ausgesucht habe, diese Kosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einrechnen lassen…
…Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Ergibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich zwar aus zwei oder mehreren an sich selbstständigen Verträgen…
…Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Ergibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich zwar aus zwei oder mehreren an sich selbstständigen Verträgen…
…Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Ergibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich zwar aus zwei oder mehreren an sich selbstständigen Verträgen…
…ein, dass im Kaufvertrag über die Liegenschaft keine Bedingung enthalten sei, die ihn verpflichtet, ein bestimmtes Haus der Fa. W. zu kaufen und er sieht keinen Zusammenhang der beiden Käufe. Dem ist entgegenzuhalten, dass Gegenstand eines Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand auch dann ist…
…Grundstück im bebauten Zustand auch dann, wenn über den Erwerb des unbebauten Grundstücks einerseits und des darauf zu errichtenden Gebäudes andererseits zwar getrennte Verträge errichtet werden, zwischen diesen aber ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als Leistungsgegenstand das bebaute…
…weshalb Gegenstand des Erwerbsvorganges hier bereits das Grundstück im bebauten Zustand war und sind die Kosten für das Haus daher in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Zu mit dem gegenständlichen Projekt vergleichbaren Projekten, bei denen Grundstücke (bzw Miteigentumsanteil) und die Errichtung von Einfamilienhäusern bzw Doppelaushälften…
…Grundstück im bebauten Zustand zu verschaffen. Genau das war gegenständlich aber nicht der Fall. 1.2. Wie bereits in der Beschwerde vorgebracht und durch die dieser beigelegten Stellungnahme der W-GmbH als Verkäuferin bestätigt, wurde der Beschwerdeführerin eben kein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück…
…Grundlagen 6. Erwägungen 6.1. § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG: Gegenstand des Verpflichtungsgeschäftes war ein Grundstück im bebautem Zustand 6.2. § 5 GrEStG: Der Umfang der Gegenleistung bestimmt sich nach der Bauherrneigenschaft 6.2.1. Keine Bauherrneigenschaft der Käufer 6.2.2. Keine Bauherrneigenschaft…
…Grundlagen 6. Erwägungen 6.1. § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG: Gegenstand des Verpflichtungsgeschäftes war ein Grundstück im bebautem Zustand 6.2. § 5 GrEStG: Der Umfang der Gegenleistung bestimmt sich nach der Bauherrneigenschaft 6.2.1. Keine Bauherrneigenschaft der Käufer 6.2.2. Keine Bauherrneigenschaft…
…Zustand sein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) kann Gegenstand eines Kaufvertrages auch eine künftige Sache sein oder eine Sache, hinsichtlich welcher zur Erfüllung des Vertrages bestimmte Eigenschaften durch den Verkäufer erst geschaffen werden müssen. Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand…