…darf der Abnehmer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet haben. Zu dessen Bestimmung ist der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist, heranzuziehen. Befindet sich im Reisepass keine Eintragung über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, ist wie folgt zu unterscheiden: Bei Abnehmern…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger | über die Beschwerde | | der Beschwerdeführerin | Bf., PLZ Wohnort_Österreich, Straße_Nr | vom | 18…
…einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 1 000 S übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…
…natürliche Person dann, wenn diese keinen Wohnsitz im Inland hat. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Verfügt der Abnehmer über mehrere Reisepässe mit unterschiedlichen Wohnorten, kommt es auf den vorgelegten Pass an. Befindet sich im…
…Gegenstände muss € 75,00 übersteigen. - Die Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen werden. - Die Ausfuhr muss durch die Ausfuhrbescheinigung nachgewiesen werden. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Diese Bestimmung dient dem leistenden Unternehmer zur vereinfachten Nachweisführung…
…Von der Bf. seien jedoch – so der Prüfer weiter - bis zu der am 23.02.2010 abgeführten Schlussbesprechung keinerlei Ausfuhrbescheinigungen (Frachtbrief, U 34 oder sonstige Grenzübertrittsdokumente) beigebracht worden. Die Lieferungen müssten daher als steuerpflichtige Umsätze eingestuft werden (Kürzung Umsatz 0%: 112.000,00; Erhöhung Umsatz…
… 7 Abs. 1 Z 3 UStG 1994, wonach als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Ort gilt, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist, dient dem leistenden Unternehmer zur vereinfachten Nachweisführung. Ist für den Unternehmer jedoch erkennbar, dass tatsächlich ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im…
…zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehen wurde, kann als Ausfuhrnachweis verwendet werden, sofern die Ausgangszollstelle bestätigt, dass die Angaben in Bezug auf den Abnehmer in der Rechnung mit jenen im Grenzübertrittsdokument übereinstimmen. Wird vom Bewilligungsinhaber die Vorgangsweise entsprechend der Zoll-Touristenexport-Informatikverordnung 2019, BGBl. II Nr. 344/2018…
…von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…
…nach dem drittvorletzten Satz des § 7 Abs. 1 UStG 1994 als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Findet sich im Reisedokument keine Angabe des Wohnsitzes, bestimmt sich dieser nach dem Ausstellungsstaat. Wurde der Reisepass von einem Drittland…
…dem Text der MwStRL, noch aus der Protokollerklärung hervor, dass die (ausländischen) Zollbehörden die Voraussetzungen zB der Ausländereigenschaft oder die Übereinstimmung der Angaben in Bezug auf den Abnehmer in der Rechnung mit jenen im Grenzübertrittsdokument prüfen müssten; die RL spricht lediglich davon, dass der Nachweis…
…gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen sein. § 7 Abs…
…von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…
…von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…
…von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…
…[…] Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen sein. (2) Ausländischer Abnehmer ist a) ein…
…dass diese beabsichtige, das Fahrzeug ins Ausland zu verbringen und dort dauerhaft zu belassen bzw. zu nutzen, und ohne Nachweis eines ausländischen Wohnsitzes durch einen Reisepass oder ein anderes Grenzübertrittsdokument beließ die Bf. die Lieferung umsatzsteuer- und normverbrauchsabgabefrei (vgl. Rechnung) bzw. führte eine solche nicht…
…von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…
…Rechnung für die von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein…
…einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 1 000 S übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…