…AdresseBf., über die Beschwerde des Bestraften vom 27.10.2016 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.09.2016, BMF-01 , betreffend die Abweisung eines Gnadenansuchens gemäß § 187 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
…Steuerberatung GmbH, Schönbrunner Straße 218/Stiege B/7. Stock, 1120 Wien, wegen des Gnadenansuchens vom 31.8.2022 über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24.7.2024 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen als Finanzstrafbehörde vom 18. November 2022, Geschäftszahl ***1***, FV ***2***, zu…
…davon auszugehen ist, dass der Gnadenweg eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ersetzen oder vorwegnehmen darf. Liegen keine berücksichtigungswürdigen Umstände vor, muss das Gnadenansuchen als unbegründet abgewiesen werden. Wird deren Vorliegen aber bejaht, so ist die Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung durch die Gnadenbehörde erfüllt, die dabei…
…6700 Bludenz, über die Beschwerde des Bestraften vom 16.12.2016 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 8.11.2016, BMF-01 , betreffend die Abweisung eines Gnadenansuchens gemäß § 187 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
…Die Beschwerde von G. wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Gnadenansuchen vom 27. Juni 2016 beantragte Herr G. (in weiterer Folge: Bf.) die Aufhebung der Finanzstrafe vom 17…
…Entscheidungsgründe Am 17.11.2015 brachte der Vertreter der Bf. ein Gnadenansuchen mit folgendem Text ein: "Ich ersuche um Gewährung einer Nachsicht hinsichtlich des Restbetrages meiner Geldstrafe mit nachstehender Begründung. Da ich keine Arbeitsstelle gefunden habe, verfüge ich derzeit über keinerlei Einkommen und muss mich…
…gnadenweise Nachsicht ein, das mit Bescheid vom 18. Juni 2012 abgewiesen wurde. Am 25.7.2013 brachte der Bf. erneut ein Gnadenansuchen ein, das mit Bescheid vom 2.9.2013 abgewiesen wurde. Das verfahrensgegenständliche Ansuchen wurde am 2.12.2014 eingebracht. Der Bf. führt darin…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Gnadenansuchen vom 21. Oktober 2021 beantragte Herr ***Bf1*** (in weiterer Folge: Antragsteller) die gnadenweise Nachsicht der verhängten Strafe in Höhe von EUR 4.500,00 gemäß § 187 FinStrG und…
…mit der Begründung abgewiesen, dass mit Bescheid vom 10. Oktober 2006 über das Gnadenansuchen vom 21. März 2006 stattgebend abgesprochen worden sei. Im Spruch des Bescheides sei die restliche aushaftende Geldstrafe in Höhe von gesamt € 4.047,32 nachgesehen worden. Der Spruch sei die…
…Bw.) aus, dass andere Abgabenschuldigkeiten nicht existierten. Er habe am 4. August 2008 ein Gnadenansuchen bezüglich Nachsicht der Geldstrafe an die zuständige Behörde gerichtet und bis dato keine Rückmeldung erhalten. Es handle sich also um ein laufendes Verfahren. Er sei nicht bereit, in finanzielle Vorleistung…
…Zu dem in einem zum Gnadenansuchen eingebrachten Antrag auf Zuerkennung der Aussetzung der Einhebung der Geldstrafe bis zur rechtskräftigen Entscheidung über dieses Gnadenansuchen (Punkt II) ist auszuführen, dass § 187 FinStrG keine Bestimmungen über eine solche durch die Einbringung eines Gnadenansuchens vorsieht und somit auch eine…
… 217 Abs. 4 BAO vorliegen würden, wurde vom Beschwerdeführer nicht behauptet. Aus dem Akteninhalt und dem Strafkonto sind keine derartigen Umstände ersichtlich. Der Beschwerdeführer verweist in seiner Rechtsmittelschrift auf die Einbringung des Gnadenansuchens vom 31. März 2009 [richtig: 30. März 2009]. Der Aktenlage ist zu…
…August 2008 , GZ. BMF-010105/0289-VI/3/2008, ist zu ersehen, dass das vom Bf angesprochene Gnadenansuchen abgewiesen wurde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen…
…angerufene Gebietskörperschaft die Eingabe behandelt. Dass der Berufung vollinhaltlich stattgegeben wurde, hat auf die bereits einmal entstandene Gebührenschuld keinen Einfluss mehr. Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren, ausgenommen Gnadenansuchen, Ansuchen um Nachsicht oder Milderung der Strafe, Ansuchen um Zahlungserleichterung und Eingaben in Privatanklagesachen unterliegen nach § 14 TP 6…
…eine Eingabe im Verwaltungsstrafverfahren. Da keine Eingabe an eine Verwaltungsbehörde in Abgabensachen vorliegt, kann diese Befreiungsbestimmung auf keinen Fall zum Zuge kommen. Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren, ausgenommen Gnadenansuchen, Ansuchen um Nachsicht oder Milderung der Strafe, Ansuchen um Zahlungserleichterung und Eingaben in Privatanklagesachen unterliegen nach § 14 TP…
…den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. Jänner 2026, Geschäftszahl 2025, über die Abweisung eines Gnadenansuchens gemäß § 187 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…vom 24.7.2024 erhob der Beschwerdeführer nach einer Neuzustellung Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 18.11.2022, in welchem seinem Gnadenansuchen vom 31.8.2022 (nur) teilweise stattgegeben wurde, indem zwar die Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen auf 90 Tage herabgesetzt…
…von sechs Monaten ab Zustellung dieser Entscheidung entrichtet wird. Darüber hinaus wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Gnadenansuchen vom 3. Juni 2015 brachte Herr Dr. R…
…Februar 2015, GZ. BMF-Zahl, betreffend die Abweisung eines Gnadenansuchens gemäß § 187 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf…
…Finanzen vom 11 Februar 2014, GZ. BMF-010105/0034-IV/4/2014, betreffend die Abweisung eines Gnadenansuchens gemäß § 187 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…