Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adr1, und der B, Adr2, beide vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 27. April 2009 betreffend Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit a Gebührengesetz entschieden: Der Berufung…
…das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es sich somit zweifelsfrei um einen Hoffnungskauf und damit um ein Glücksgeschäft. Ein solcher Erbschaftskauf unterliege als Hoffnungskauf nach § 33 TP 17 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.K., vom 12. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. März 2005, Erfassungsnummer xxx, Steuernummer xy, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: 1.) Die Grunderwerbsteuer wird neu festgesetzt…
…das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es sich somit zweifelsfrei um einen Hoffnungskauf und damit um ein Glücksgeschäft. Ein solcher Erbschaftskauf unterliege als Hoffnungskauf nach § 33 TP 17 Abs…
…von 40% bei solchen Beträgen als äußerst realitätsfremd zu qualifizieren. Für eine Veranlagung von solchen Beträgen sei diesbzgl eine Fremdüblichkeit bei Weitem nicht gegeben bzw sei das eher einem Glücksgeschäft mit aleatorischem Charakter ähnlich. Aus ihrer Sicht sei vielmehr von einer irrtümlichen Hingabe einer Geldsumme…
…wurde dagegen Berufung erhoben. Der in §§ 1278 ff ABGB geregelte Erbschaftskauf unterliege als Glücksgeschäft nicht der Schenkungssteuer, auch wenn sich der Kaufpreis an der Höhe des allfälligen im Erbrechtsstreit obsiegten Betrages bemesse. Bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist werde ungewiss bleiben, ob weiteren Personen ein…
…S 20.199,--) an. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Bw. vor, bei den Auszahlungen des EKC handle es sich um steuerfreie Einnahmen aus einem Glücksgeschäft. Weiters wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Kärnten vom 21. September 1998…
…worden sei oder unbekannten Aufenthaltes sei. Bei dem Erwerb der Forderung durch Dr. M. handle es sich für diesen um ein Glücksgeschäft. Die Forderung erschien zu einem sehr geringen Anteil überhaupt als einbringlich. Das restliche Ausmaß war als uneinbringlich einzustufen. Die Forderung wurde von Dr…
…04, Kerckhaert und Morres, Rn. 21). Das durch die Glücksspielabgaben das Anbieten von Glücksgeschäften weniger attraktiv wird, ist unbestritten. Diese Wirkung trifft aber inländische wie ausländische Anbieter bzw im Inland und in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Kunden in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen. Die…
…tatsächlichen Wert der von ihm erworbenen Rechte gehabt, noch Vorstellungen darüber, wann das vereinbarte Entgelt dem Rechnungsleger zukommen sollte. Der Beschwerdeführer selbst habe von Glücksgeschäften gesprochen. Tatsächliche Verwertungen seien in keinem Fall festgestellt worden, ebenso wenig tatsächliche Zahlungen. Die mangelnde Ernsthaftigkeit der Vereinbarungen sah die…
…ergeben. Es ist somit nachgewiesen, dass die q r AG im Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern eine überhöhte Einlage in die Gesellschaft getätigt hat. Ein derartiges "Glücksgeschäft", das den bisherigen Gesellschaftern gelungen ist, kann daher nicht für eine objektive Bewertung herangezogen werden. Insofern liegen ungewöhnliche…
…gekommen wäre oder nicht. Diese hätten ergeben, dass es infolge Abbruches der Hausverlosung zu dem bezeichneten „Glücksgeschäft“ nicht gekommen sei und dass demzufolge die Gebühr entfalle. Das Finanzamt erließ keine Berufungsvorentscheidung und legte die Berufung vor. Im Vorlagebericht, von welchem der Bf. mit Schreiben vom…
…Punkte 8.2 und 8.3 "dürften wohl eher "eilig" und nachträglich in den Vertragtext aufgenommen worden sein". Damit habe sich der Bw. offensichtlich ein "Glücksgeschäft" dahin gehend sichern wollen, dass ein Leasingnehmer "den Gerichtsweg scheuen" würde und die "Kaution zugunsten des Bw. verfallen" lasse…
…Es handelt sich um eine Selbstbemessungsabgabe, hinsichtlich welcher wir - wie auch die Ausführungen in diesem Schriftsatz erweisen - nicht im Entferntesten ahnen konnten, dass die Finanzverwaltung von einem gebührenpflichtigen Glücksgeschäft ausgeht, noch dazu wo der Gesetzgeber die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG hinsichtlich…
…liegt ein "Glücksgeschäft" vor - der Endigungsgrund kann zum Zeitpunkt der statistischen Wahrscheinlichkeit eintreten, er kann aber auch schon deutlich davor oder erst deutlich danach zum Tragen kommen: Je nach dem, hatte einer der beiden Vertragspartner "Glück" bei dem "Glücksgeschäft". Nun kann dieses mitunter sehr beachtliche…
…das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es sich somit zweifelsfrei um einen Hoffnungskauf und damit um ein Glücksgeschäft. Ein solcher Erbschaftskauf unterliege als Hoffnungskauf nach § 33 TP 17 Abs…
…das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es sich somit zweifelsfrei um einen Hoffnungskauf und damit um ein Glücksgeschäft. Ein solcher Erbschaftskauf unterliege als Hoffnungskauf nach § 33 TP 17 Abs…
…das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es sich somit zweifelsfrei um einen Hoffnungskauf und damit um ein Glücksgeschäft. Ein solcher Erbschaftskauf unterliege als Hoffnungskauf nach § 33 TP 17 Abs…
…das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es sich somit zweifelsfrei um einen Hoffnungskauf und damit um ein Glücksgeschäft. Ein solcher Erbschaftskauf unterliege als Hoffnungskauf nach § 33 TP 17 Abs…
…das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es sich somit zweifelsfrei um einen Hoffnungskauf und damit um ein Glücksgeschäft. Ein solcher Erbschaftskauf unterliege als Hoffnungskauf nach § 33 TP 17 Abs…