…100.000,00 in nennbetragslose Stückaktien beschlossen, sodann die Umstellung des Grundkapitals von Schilling auf Euro und eine Kapitalerhöhung von 663.582,92 € aus einer freien Gewinnrücklage auf eine Nominale von 37,000.000,00 €. Mit 21. April 1999 wurde eine Gesellschaftssteuererklärung abgegeben…
18.2.7 Auflösung von Rücklagen und Investitionsbegünstigungen Rz 5686: Vor der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes sind steuerfreie Rücklagen bzw. steuerfreie Beträge aufzulösen. Rz 5687: Scheiden Wirtschaftsgüter, für die ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht wurde, infolge Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes innerhalb der Behaltefrist des § 11 Abs…
…enthaltenen passiven latenten Steuern - im (ersten) Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2015 beginnt, in die Gewinnrücklagen (bei Kapitalgesellschaften) bzw. ins Eigenkapital (bei rechnungslegungspflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften) einzustellen. 6.10.3 Steuerliche Übergangsbestimmung Rz 2474: Gemäß § 124b Z 271 EStG 1988 idF RÄG 2014 können…
… 122 HGB aus, dass ein Entnahmerecht eines Gesellschafters ausdrücklich geltend gemacht werden müsse. Da die Auszahlung der aufgelösten Gewinnrücklage nie verlangt und kein entsprechender Gesellschafterbeschluss gefasst worden wäre, sei keine entsprechende Forderung der Berufungswerberin an die X-OHG bestanden, weshalb die Sachentnahme der Liegenschaft keine…
23.3.325.3.3 Risikorücklage Rz 1390: Versicherungsunternehmen müssen eine gemäß § 143 Abs. 1 VAG 2016 in der Bilanz gesondert auszuweisende Risikorücklage bilden. Die Risikorücklage dient der Sicherung der Existenz der Versicherungsgesellschaft. Insbesondere dient sie damit der Abdeckung des allgemeinen Unternehmerrisikos, welches sich bei…
…Kapitalkontos bei der Einbringung angesetzt. Dies ist richtig. c) Bei der Einbringung zum 1.1.1998 wurde in der Einbringungsbilanz unter Pkt IV. Gewinnrücklage eine Passivpost im Sinne des § 16/5/2 UmgrGes in Höhe von ATS 658.085,37 gebildet. Diese Passivpost vermindert die…
…GmbH stammte. Der Rest der Fusionsrücklage resultiert aus Gewinnausschüttungen der H.GmbH vor 1989. Somit ist die gesamte ausgewiesene Fusionsrücklage nach dem Ermittlungsstand der BP als Gewinnrücklage zu qualifizieren. Zur erstmaligen Bildung des Evidenzkontos wird im Punkt 6.1. des Einlagenrückzahlungserlasses angeführt: Körperschaften haben nach §…
…Nach § 27 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1988 gilt als maßgeblicher Wert der am Beginn des Geschäftsjahres vorhandene testierte unternehmensrechtliche Bilanzgewinn (§ 224 Abs. 3 A IV UGB) zuzüglich der ausgewiesenen Gewinnrücklagen gemäß § 224 Abs. 3 A III UGB (gesetzliche, satzungsmäßige, andere Rücklagen). Weiters…
…Die Gratisaktien bzw. Freianteile wachsen den Aktionären/Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zu. Zu den umwandlungsfähigen Rücklagen iSdsiehe § 2 Abs. 3 Kapitalberichtigungsgesetz gehören: Offene freie und offene gebundene versteuerte Gewinnrücklagen unter Einbeziehung von Reingewinn- oder Reinverlust; Investitionsfreibeträge nach Ablauf der vierjährigen Behaltefrist; Investitionsprämien; stille Rücklagen…
2.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger 2.3.6.1. Umwandlungsgewinn und Umwandlungsverlust Rz 529: Bei einem Rechtsnachfolger, der keine Bücher führt, sind die den steuerneutralen Buchgewinnen oder Buchverlusten (Rz 529 ff) entsprechenden Umwandlungsgewinne und Umwandlungsverluste in analoger Anwendung der Regelung des § 9…
…Für die Kapitalberichtigung wurden 50.000 € aus der Kapitalrücklage und 100.000 € aus der Gewinnrücklage verwendet. Im Jahr 2013 beschließen die Gesellschafter der A-GmbH - beteiligt sind die natürliche Person B mit 60% (Anschaffungskosten des GmbH-Anteils: 30.000 €) und die C…
19.4.3 Übertragung stiller Rücklagen Rz 5955: Bei der Übertragung, Verwendung und Auflösung stiller Rücklagen im Gesellschaftsvermögen ist grundsätzlich hinsichtlich aller Gesellschafter einheitlich vorzugehen. Sind für eine im Gesellschaftsvermögen aufgedeckte stille Rücklage die Voraussetzungen des § 12 EStG 1988 gegeben, so kann eine Übertragung auf…
23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…
23.325.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 23.3.125.3.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 23.3.1.125.3.1.1 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen Rz 1350: Der Versicherungsschutz umfasst einerseits das Dienstleistungsgeschäft und andererseits ein Risikogeschäft. Im Bereich des Dienstleistungsgeschäfts sind die damit verbundenen Risiken, dh…
6.18.3 Bildung einer Zuschreibungsrücklage im Wirtschaftsjahr 2016 Rz 2587a: Wurden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder des Umlaufvermögens in der Vergangenheit unternehmensrechtlich außerplanmäßig abgeschrieben und wurde von der Zuschreibung aufgrund von § 208 Abs. 2 UGB idF vor dem RÄG 2014 bisher abgesehen, ist, wenn die…
19.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen 19.5.6.1 Freibetrag Rz 6011: Der Freibetrag gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht nur anteilig zu (zu den allgemeinen Voraussetzungen siehe Rz 5691 ff). Maßgeblich für die Höhe des Freibetrages ist das Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen…
24.2.726.2.7 Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum Rz 1439: § 19 Abs. 2 KStG 1988 sieht für die Ermittlung des Abwicklungsgewinnes einen speziellen Vermögensvergleich vor. Durch Gegenüberstellung von Abwicklungsanfangsvermögen und Abwicklungsendvermögen wird das Vermögen zu Beginn und am Ende des Liquidationszeitraumes miteinander verglichen. Der Abwicklungsgewinn…
23.3.1.625.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Rz 1366: Gemäß § 153 VAG 2016 sind Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für die dem Grunde und der Höhe nach noch nicht feststehenden Leistungsverpflichtungen aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Versicherungsfällen sowie…
9.5.2.3 Keine steuersubjektübergreifende Bildung der COVID-Rücklage Rz 3913: Der Abzug und die Hinzurechnung der COVID-19-Rücklage hat stets beim selben Steuerpflichtigen zu erfolgen (§ 1 Abs. 2 COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung); eine steuersubjektübergreifende Berücksichtigung der COVID-19-Rücklage ist folglich nicht zulässig…
2.10.7 Besteuerung 2.10.7.1 Steuerpflichtiger Bereich und Abgrenzung 2.10.7.1.1 Gewinnermittlung 2.10.7.1.1.1 Allgemeines Rz 263: Gemeinnützige Bauvereinigungen fallen, soweit sie infolge begünstigungsschädlicher Geschäfte oder Verwaltung von Eigenkapital im Sinne des § 7 Abs. 6…