…b KStG 1988 definiert bestimmte DD-Steuerdiskrepanzen im Sinne des § 14 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 als hybride Gestaltung. Erfasst sind der doppelte Abzug von Aufwendungen eines hybriden Unternehmens, einer Betriebsstätte oder einer doppelt ansässigen Körperschaft aufgrund von steuerlichen Sondervorschriften (siehe dazu näher Rz…
…1988 im Rahmen einer strukturierten Gestaltung im Sinne des § 14 Abs. 5 KStG 1988 eintritt (§ 14 Abs. 3 Z 2 vierter Teilstrich KStG 1988). Rz 1309ij: Gemäß § 14 Abs. 5 erster Satz KStG 1988 liegt entsprechend Art. 2 Nr. 11 ATAD eine strukturierte Gestaltung vor…
…Im Rahmen der primären Maßnahme kommt es gemäß § 14 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 bei einer hybriden Gestaltung, die zu einem Abzug von Aufwendungen im Inland ohne korrespondierende steuerliche Erfassung der Erträge im Ausland führt, zu einer Neutralisierung durch Versagung des Abzugs von Aufwendungen…
…Fälle). Die Bestimmung setzt daher tatbestandlich sowohl das Vorliegen einer Steuerdiskrepanz in Form eines doppelten Abzugs iSd § 14 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 (siehe dazu bereits Rz 1309gp) als auch das Vorliegen einer hybriden Gestaltung im Sinne des § 14 Abs. 3 Z 1 lit…
23.9 Sonderregelung für importierte hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 9 KStG 1988) Rz 1309ke: § 14 Abs. 9 erster Satz KStG 1988 sieht entsprechend Art. 9 Abs. 3 ATAD ein Abzugsverbot von Aufwendungen für die Zahlung einer Körperschaft im Inland vor, wenn diese Zahlung in einem…
…des § 1 Abs. 3 KStG 1988. 23.3.2 Steuerdiskrepanzen (§ 14 Abs. 2 KStG 1988) 23.3.2.1 Allgemeines Rz 1309gf: Die Neutralisierungsregelungen für hybride Gestaltungen gemäß § 14 Abs. 6 bis 10 KStG 1988 setzen das Vorliegen einer Steuerdiskrepanz voraus. Eine Steuerdiskrepanz iSd § 14…
…realisiert werden, kann eine monatsweise Abgrenzung der Aufwendungen oder Erträge erfolgen. Vor dem 1.1.2020 angefallene Aufwendungen oder realisierte Erträge unterliegen nicht den Sondervorschriften für hybride Gestaltungen, auch wenn die Auszahlung oder Vereinnahmung nach dem 31.12.2019 erfolgen sollte. Für Körperschaften, die ihren…
…der Beschwerdeführer dagegen Beschwerde ein. Die Behörde erkenne zurecht das Rechtsgeschäft der Forderungsabtretung von der Bank an die F Malta an. Die Behörde unterstelle in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts und gehe in der Folge von einem Forderungsverzicht der Bank aus…
…Slowakei weiter anwendbaren DBA-CSSR in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - steuerfrei zu stellen; in der Slowakei als steuerfrei behandelte Gewinnausschüttungen stellen auf österreichischer Seite steuerlich nicht erfassbare Gewinnentnahmen aus der Personengesellschaft dar. Wird ein Gestaltungsmodell entwickelt, bei dem der Inhaber einer inländischen Restaurantkette…
…2 die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur, dass der Rechtszustand zwischen Erlassung des angefochtenen Bescheides und seiner Aufhebung im Nachhinein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, vertreten durch TK, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. August 1998 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das…
Wird ein in Deutschland ansässiger Architekt von dem mit der Errichtung eines inländischen Bundesgebäudes beauftragten inländischen Generalunternehmer (ARGE) mit künstlerischen Gestaltungsaufgaben betraut, die der Zuteilungsregel des Artikels 8 DBA-Deutschland zu unterstellen sind, dann kann durch diese Mitwirkung an der inländischen Bauausführung eine zur…
…Der Bf. habe sich bei der Gestaltung des Pachtverhältnisses in Bezug auf die Pachthöhe auf die Angaben des Sachverständigen verlassen, der als Angehöriger der Landwirtschaftskammer eine besondere Fachkunde aufweise. Das Gericht hält dazu fest: Da es sich bei der strittigen Vereinbarung um eine solche handelt…
…sie stellen jedoch auch infrastrukturelle Maßnahmen dar, die grundsätzlich in den hoheitlichen Aufgabenbereich eines Tourismusverbandes fallen. Da für die einheitliche Gestaltung und Beschilderung des Wegenetzes den betroffenen Gemeinden ein Marketingbeitrag in Rechnung gestellt wurde, liegt insofern keine unentgeltliche Tätigkeit des TV vor. Dienen bezogene Leistungen…
…bei sämtlichen Aufwendungen um Kosten der Lebensführung des Gesellschafters. Auf Grund dieses Sachverhaltes komme die Behörde zu der Feststellung, dass ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd 22 BAO vorliege. Das Mietverhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und der ***Gesellschaft*** werde daher mit steuerlicher Wirkung nicht anerkannt…
…für außerbetriebliche Vorgänge (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Rz 126ff). Aus den oben angeführten Gründen kann in dem zwischen dem Beschwerdeführer und der GmbH abgeschlossenen Mietverhältnis nach dem Gesamtbild ein Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO nicht erkannt werden. Soweit auf die Einhebung der erhöhten Miete…
…ist es notwendig, Besitzverhältnisse im raumordnungsrechtlichen Bauland umzugestalten, um eine entsprechend große Fläche zur Errichtung von Wohnbauanlagen baureif zu machen. Zur Umsetzung dieses Bebauungszieles und als Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland auf Grundlage und im Rahmen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, TROG 2011, LGBl Nr…
…ist es notwendig, Besitzverhältnisse im raumordnungsrechtlichen Bauland umzugestalten, um eine entsprechend große Fläche zur Errichtung von Sportanlagen baureif zu machen. Zur Umsetzung dieses Bebauungszieles und als Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland auf Grundlage und im Rahmen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, TROG 2011, LGBl Nr…
…erscheint, wenn man den abgabenersparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Ergebnis der Steuerminderung einfach unverständlich wäre. Beachtliche außersteuerliche Gründe für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung schließen einen Missbrauch aus. Dabei ist es Sache des Abgabepflichtigen, die außersteuerlichen Gründe darzutun (VwGH 7.11.1989…
…dann beim folgenden Veräußerungsgeschäft in einem höheren Kaufpreis widerspiegle; klarerweise erhöhe sich der Kaufpreis durch den Zuschuss. Dies sei jedoch keine ungewöhnliche Gestaltung, sondern häufige Praxis. Es handle sich bei dieser Abtretung zu einem Kaufpreis von EUR 55,035 Mio um ein Veräußerungs- bzw. "Anschaffungsgeschäft"…