24.2.226.2.2 Auflösungstatbestände Rz 1427: Obwohl § 19 Abs. 1 KStG 1988 von einer beschlossenen Auflösung spricht, ist ein formeller Auflösungsbeschluss nicht als Anwendungsvoraussetzung für die Liquidationsbesteuerung zu sehen. Sämtliche unternehmensrechtliche Auflösungstatbestände sind auch als steuerrechtliche Auflösungstatbestände anzusehen. Nach den einzelnen Gesellschaftsformen kommen…
Wird eine inländische GmbH liquidiert, an der ein französischer Staatsbürger seit über einem Jahr 50% der Anteile hält, dann unterliegt der nach § 31 iVm § 98 Z 8 EStG 1988 erzielte Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Die diesbezüglich geäußerte Rechtsauffassung des französischen Steuerberaters ist daher zutreffend. Das…
…ihren Händen nicht zu einer steuerlichen Erfassung eines fiktiven Veräußerungsgewinnes; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass in Luxemburg tatsächlich keine Gesellschaftsauflösung unter gleichzeitiger Neugründung stattfindet und sonach die Kapitalgesellschaft als solche fortbesteht. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
1.1.1.11. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen 1.1.1.11.1. Allgemeines Rz 35: Es gilt das Trennungsprinzip: Die Umsätze der Gesellschaft (vorausgesetzt diese ist Unternehmer) sind der Gesellschaft, die Umsätze der Gesellschafter den Gesellschaftern zuzurechen. Der Gesellschafter kann auch Unternehmer sein. Ein Leistungsaustausch…
24.226.2 Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG 1988) 24.2.126.2.1 Betroffene Körperschaften Rz 1424: § 19 KStG 1988 sieht in einer gewissen Analogie zum einkommensteuerrechtlichen Tatbestand des § 24 EStG 1988 die Besteuerung des Liquidationsgewinnes und damit eine Schlussbesteuerung vor, um die Besteuerung…
20.2.2.6 Liquidation Rz 6172: Als Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gilt auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung (§ 27 Abs. 6…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache ***1***, betreffend die Beschwerde vom 12. Juni 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***2*** vom 7. Mai 2013 betreffend die Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2005 und…
24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch "SANCO" Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Raaber Bahn-G 12/2/17, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 24.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22…
3.6 Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung Rz 138: § 35 PSG regelt erschöpfend, wann eine Privatstiftung aufgelöst wird: mit Ablauf der in der Stiftungserklärung festgesetzten Dauer mit Konkurseröffnung mit Abweisung der Konkurseröffnung mangels Vermögens mit einstimmigem Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes, wobei der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gerhard Stauder, Siebensterngasse 42-44, 1070 Wien, betreffend die Beschwerden vom 6. Mai 2021 gegen die Bescheide des Zollamtes Österreich vom 6. April 2021, Zlen. 420000/201207/1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache ***Bf1*** (FN ***), ***Bf1-Adr*** StNr: ***BF1StNr2*** betreffend die Bescheidbeschwerde vom 10.01.2017 gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens der Umsatzsteuer 2012 vom 21.10.2016 und gegen den geänderten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Ahorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HSP Rechtsanwälte GmbH, Gonzagagasse 4, 1010 Wien, betreffend die Beschwerde vom 30. Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
…von Preis_A das Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven, einschließlich sämtlicher Abfertigungsverbindlichkeiten gegenüber den Dienstnehmern (Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB). Anlässlich der Gesellschaftsauflösung entnahm Gesellschafter_A das sich in seinem Sonderbetriebsvermögen befindliche, bis 31. Dezember 2007 an die Gesellschaft, hiernach an Gesellschafter_B vermietete Gebäude…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der noch als Berufung bezeichneten Beschwerde der Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 26. August 2011 betreffend 1) Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Oktober 2010, 2) Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Dezember 2010, sowie…
…quelle) abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Im gegenständlichen Fall sei die Verausgabung von Aufwendungen trotz Eröffnung des Konkursverfahrens und darauf folgender Gesellschaftsauflösung erfolgt. Ebenfalls hätte für den Veranlagungszeitraum 2007 keine Vereinnahmung von Entgelten aus der Tätigkeit als Geschäftsführer laut Versicherungsdatenauszugsabfrage nachgewiesen werden können. Ausgaben…
…zu überlassen. Für den Feststellungszeitraum 1995, in dem der Sozietät letztmalig Einkünfte aus gemeinschaftlicher anwaltschaftlicher Tätigkeit zugeflossen sind, erfolgte die Einkunftsfeststellung nach § 188 BAO schließlich erst nach bereits vollzogener Gesellschaftsauflösung. Mit Feststellungsbescheid vom 14. November 1997 stellte das Finanzamt für die (ehemalige) Dr. K - Dr…
…S verfügt. Die Erledigungsoriginale dieser Berufungsvorentscheidung wurden wiederum nur an die ehemals gemeinsame Kanzleiadresse in L, M-Straße, zugestellt, an der seit Gesellschaftsauflösung Ende 1995 nur mehr der ehemalige Mitgesellschafter Dr. A ansässig gewesen ist. Da der Bw., obwohl eigentlich er Rechtsmitteleinbringer gewesen war, lediglich…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache der Bf., Adresse, vertreten durch Name, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom 13. Februar 2008 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2004 beschlossen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. FG in der Beschwerdesache BF-GmbH, gegen die Bescheide der belangten Behörde FA vom 20.5.2010 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2007 und 2008 sowie Haftungsbescheide für Kapitalertragsteuer 2007 und 2008 vom 18.5.2010 beschlossen: Die…