…dabei Produkte der Region zum Verkosten an). Zur Gänze abzugsfähig sind ferner Bewirtungskosten in Fällen, in denen die Repräsentation (Einladung und Bewirtung) zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerpflichtigen gehört und die bewirteten Personen nicht "Geschäftsfreunde" des Steuerpflichtigen sind. In diesem Fall liegt kein Anwendungsfall des …
… 20 Abs. 1 Z 3 EStG grundsätzlich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, da diese einkommensteuerrechtlich überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben seien. Eine umsatzsteuerrechtliche Ausnahme hiervon würden hingegen Aufwendungen und Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG darstellen, da für diese…
…werden "Arbeitsessen" im Vorfeld eines konkret angestrebten Geschäftsabschlusses. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Geschäftsfreunde einen eindeutigen Werbezweck hat und die betriebliche oder berufliche Veranlassung der so entstandenen Ausgaben weitaus überwiegt, können die betreffenden Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Unter "Werbung" wird ganz…
…der Fassung des Berufungszeitraumes dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige aber nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt…
…dass der Verwaltungsgerichtshof bzw. der Europäische Gerichtshof auch die Einschränkungen des Vorsteuerabzuges bei den Bewirtungsspesen als richtlinienwidrig qualifizieren werde. Die Vorsteuern aus Bewirtungsspesen betreffend Geschäftsfreunde könnten daher nach Auffassung der Bw. zu 100 Prozent abgesetzt werden. Abschließend ersuchte die Bw. um Stattgabe der Berufung. Im…
…September 2000 fest, dass die ausgewiesenen Vorsteuerbeträge im Betrag von 572.620,00 S (2000) bzw. 52.993,26 € (2001) Vorsteuern aus der Bewirtung von Geschäftsfreunden enthielten, was einem Vorsteuerabzug von 100 % entspreche. Zunächst nahm die Abgabenbehörde die Veranlagung der Bw. zur Umsatzsteuer für…
…der Fassung des Berufungszeitraumes dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige aber nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt…
…der Fassung des Berufungszeitraumes dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige aber nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt…
…der Fassung des Berufungszeitraumes dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige aber nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt…
…EuGH in der Rs C-177/99, Ampafrance SA vom 17. Dezember 2002, der in der Versagung des Vorsteuerabzuges für die betroffenen Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden nach dem 1. Jänner 1995 eine Rechtswidrigkeit sieht. Es wurde beantragt, die Vorsteuern für die Aufwendungen anlässlich…
…1 Z 6 lit. c angeführten Betrag übersteigen. 3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder…
…1 Z 6 lit. d angeführten Betrag übersteigen. 3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, daß die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 30.09.2013 betreffend Vorsteuererstattung 1-12/2012 zu Recht erkannt: Der Vorsteuern für den Zeitraum 1-12/2012 werden mit 1…
…ausländischen Kunden werde diese Art der Werbung erwartet. Es selbst sei dabei nicht anwesend gewesen, da er derartige Lokale nicht besuche. Das Finanzamt sehe diese Ausgaben als Bewirtungsaufwendungen für Geschäftsfreunde an, die gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig seien. Das EStG lasse nur in Fällen…
…Der Bw. vermeint, dass in seinem Falle in Analogie zur Bewirtung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber außerhalb einer Geschäftsfreundebewirtung der Aufwand in voller Höhe zum steuerlichen Abzug zuzulassen wäre und die Repräsentationsbestimmung nicht zur Anwendung zu kommen habe. Bei dieser Argumentation ist dem Bw. die…
…77 € auswies. Hiezu wurde ausgeführt, dass es sich beim Werbeaufwand zum größten Teil um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewirtung von Geschäftsfreunden und potentiellen Kunden handle. Das Finanzamt erließ am 4. März 2004 den Umsatzsteuerbescheid für 2002 und den vorläufigen Einkommensteuerbescheid für 2002 (§ 200…
…zu. In der Berufung wurde zusammengefasst dargelegt, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzuges gemeinschaftswidrig sei und daher der volle Vorsteuerabzug zustehe. Die Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden haben der Werbung gedient und seien überwiegend betrieblich veranlasst gewesen. Für 50% der Bewirtungskosten betrage die anteilige Vorsteuer…
…194,00 S. Insgesamt ergibt sich eine Kürzung von 336.254,00 S. Diese Änderungen waren beim Organträger zu berücksichtigen. Eine Berichtigung der Vorsteuern anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden konnte nicht erfolgen, da es derzeit hiefür keine rechtliche Grundlage gibt. 2. Die Bw. erhob mit…
…bis 5 KStG sind (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG). Im Fall der Geschäftsfreundebewirtung ist das Entgelt nicht überwiegend, sondern nur zu 50% nicht abzugsfähig, sodass somit der Vorsteuerabzug zur Gänze zusteht. Allerdings wird hinsichtlich des nichtabzugsfähigen Aufwandsanteiles der Eigenverbrauchstatbestand des § 1 Abs…
…2001, wurden nachstehende Vorsteuerbeträge aus der Bewirtung von Geschäftsfreunden aufgrund einer im April 2003 durchgeführten Betriebsprüfung nicht anerkannt. Jahr 2000 mit 9.058,34 € (124.645,45 S) Jahr 2001 mit 4.223,62 € (58.118,31 S) Die Nichtanerkennung stützte sich darauf…